EuGH: Bei maßangefertigter Küche gibt es kein Zurück

Kaufverträge über Maßanfertigungen von Waren können nicht widerrufen werden. Zu dieser Entscheidung kamen kürzlich die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Bei anderen alltäglichen Verträgen kann der Widerruf hingegen ein nützliches Instrument sein, um Geld zu sparen.

Kaufverträge über Maßanfertigungen von Waren können nicht widerrufen werden. Zu dieser Entscheidung kamen kürzlich die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Bei anderen alltäglichen Verträgen kann der Widerruf hingegen ein nützliches Instrument sein, um Geld zu sparen.

Vertrag für „Ware nach Maß“ ist nicht widerrufbar

Wenn Sie online oder per Haustürgeschäft einen Kaufvertrag für die „Maßanfertigung von Waren“ abschließen, können Sie diesen in der Regel nicht widerrufen. Das gilt auch dann, wenn die Ware noch gar nicht produziert wurde. Zu dieser Entscheidung kam am 21. Oktober 2020 der EuGH (Az. C-529/19).

Im konkreten Fall ging es um die Schadensersatzklage des Unternehmens Möbel Kraft. Die Kundin hatte eine Einbauküche nach Maß bestellt. Innerhalb der üblichen 14-tägigen Frist widerrief sie den Kaufvertrag. Sie war der Meinung, dass der Widerruf wirksam sei, da die Produktion der Küche sowieso noch nicht begonnen hatte.

Die Richter des EuGH waren anderer Meinung und verwiesen auf das ohnehin bereits geltende EU-Recht, wonach der Widerruf bei Maßanfertigungen ausgeschlossen ist. Dass die Ware noch nicht produziert wurde, darf laut den Richtern keine Ausnahme darstellen.

In diesen Fällen können Verträge sogar nachträglich widerrufen werden

Bei Verbraucherverträgen sind grundsätzlich Fristen festgelegt, in denen der Vertrag widerrufen werden kann. Je nachdem, um welchen Vertrag es sich handelt, sind Widerrufsfristen zwischen 14 und 30 Tagen üblich. Verstreicht die Frist, ist der Verbraucher grundsätzlich an den Vertrag bis zum festgelegten Ablaufdatum gebunden.

Unklare oder falsche Widerrufsinformationen bzw. Fehler in den Verträgen können einen Widerruf aber auch nach Ablauf dieser Frist möglich machen.

Wir bieten diesbezüglich unsere Hilfe an und setzen den nachträglichen Widerruf beispielsweise für folgende Verträge durch – unabhängig davon, aus welchem Grund sich der Verbraucher vom Vertrag trennen möchte:

Beim Widerruf Ihrer Autofinanzierung können Sie Ihr Fahrzeug zurückgeben und erhalten die bereits gezahlten Raten zurück. Vor allem für Diesel-Fahrer ist diese Option angesichts bestehender Fahrverbote und hohen Wertverlusten häufig lohnenswert.

Bei der nachträglichen Rückabwicklung eines Immobilienvertrages sparen Sie beispielsweise die teure Vorfälligkeitsentschädigung, wenn Sie sich vorzeitig von Ihrer Immobilie trennen möchten oder müssen.

Im Fall der Lebensversicherung haben Sie die Möglichkeit, durch den Widerruf tausende Euro mehr aus Ihrer Versicherung herauszuholen als bei einer vorzeitigen Beendigung durch Kündigung.

Wenn auch Sie Ihren Vertag so lukrativ wie möglich beenden möchten, bieten wir Ihnen in allen Fällen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Im Anschluss daran haben Sie die Möglichkeit, Ihre Ansprüche mit uns durchzusetzen – ohne dass Sie ein Kostenrisiko befürchten müssen.

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