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# Energiekrise: Gaspreisbremse gilt rückwirkend ab Januar
Die Gaspreisbremse greift eigentlich erst am 1. März 2023 — nun sollen die Entlastungen aber rückwirkend auch schon für den Januar und Februar 2023 gelten. Durch diese Rückwirkung will die Ampel-Koalition die Entlastungslücke zwischen Januar und dem regulären Inkrafttreten der Gaspreisbremse im März 2023 schließen. Das bedeutet, dass Verbraucher:innen schon ab Januar entlastet werden.

## Vermieter müssen die Entlastung sofort an Kund:innen weitergeben
Am 22. November 2022 hat Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) einen Gesetzesentwurf zur Strom- und Gaspreisbremse gegeben und damit die rechtliche Grundlage für die Energiepreisentlastung von rund 54 Milliarden Euro gelegt. Der Gesetzesentwurf enthält zudem eine wichtige Neuigkeit: **Die Gaspreisbremse, die eigentlich erst ab März 2023 greift, soll nun rückwirkend bereits für Januar und Februar 2023 gelten**.
Was bedeutet das konkret? Die Gaspreisbremse gilt noch immer offiziell vom 1. März 2023 bis zum 30. April 2024. Im März werden aber **rückwirkend auch die Entlastungsbeiträge für Januar und Februar 2023 abgerechnet**. Verbraucher:innen werden also auch im Januar und Februar entlastet. Der Gesetzesentwurf besagt auch, dass diese Rückwirkung auch für die Strompreisbremse gilt: Die Strompreisbremse, die ebenfalls erst für den 1. März 2023 geplant ist, soll nun rückwirkend für Januar und Februar gelten.
Die Bundesregierung reagiert mit der Strom- und Gaspreisbremse auf gestiegene Energiekosten. Die Preisbremse sieht vor, dass Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent des eigenen Verbrauchs einen festgelegten Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Für die restlichen 20 Prozent gilt der Vertragspreis.

### Podcast #98 – Nebenkosten für Mieter: So kannst Du auf Erhöhungen reagieren
[Zur Podcast-Folge ](/podcast/podcast-98-nebenkosten-fuer-mieter-so-kannst-du-auf-erhoehungen-reagieren)

## Rückwirkung gibt Versorgern mehr Zeit
Eine Rückwirkung entspricht eher dem ursprünglichen Plan, die Strom- und Gaspreisbremse bereits mit dem Jahreswechsel in Kraft treten zu lassen. Die Umsetzung einer solchen Preisbremse ist allerdings mit einem **erheblichen technischen Aufwand** verbunden. Daher wurde lange angezweifelt, dass eine bereits im Januar greifende Strom- und Gaspreisbremse technisch auch wirklich möglich sei. Nun greift die Preisbremse also im März 2023 und gilt rückwirkend. Das soll Versorgern ausreichend Zeit geben, die Preisbremse umzusetzen.
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