Die fünf wichtigsten Fragen zum Home Office

Die Bundesregierung will einen gesetzlichen Anspruch auf das Arbeiten von zu Hause aus – auch Home Office genannt – umsetzen. Einen konkreten Entwurf dafür gibt es noch nicht. Unter welchen Voraussetzungen können Arbeitnehmer anhand der bisherigen Gesetzeslage von zu Hause tätig werden? Können alle Arbeitnehmer diese Möglichkeit wahrnehmen? Und wann ist Home Office vielleicht keine gute Alternative zum Büro? Die fünf wichtigsten Fragen zum Homeoffice beantworten wir hier.

Die Bundesregierung will einen gesetzlichen Anspruch auf das Arbeiten von zu Hause aus – auch Home Office genannt – umsetzen. Einen konkreten Entwurf dafür gibt es noch nicht. Unter welchen Voraussetzungen können Arbeitnehmer anhand der bisherigen Gesetzeslage von zu Hause tätig werden? Können alle Arbeitnehmer diese Möglichkeit wahrnehmen? Und wann ist Home Office vielleicht keine gute Alternative zum Büro? Die fünf wichtigsten Fragen zum Homeoffice beantworten wir hier.

Wann kann ich Home Office beantragen?

Die wichtigste Voraussetzung ist natürlich, dass es grundsätzlich möglich ist, die Arbeit von zu Hause aus zu erledigen. Damit fallen schon einmal eine ganze Reihe an Tätigkeiten weg, bei denen dies nicht klappt. So kann der Kellner oder die Verkäuferin Home Office nicht beantragen. Es wird also durch die Art der Tätigkeit begrenzt.

Auch können Sie nur im Home Office arbeiten, wenn beide Vertragspartner zustimmen – also Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Einseitig fordern oder einseitig anordnen funktioniert in diesem Falle nicht. Hier ist Einigkeit gefragt.

Damit sich die Partner möglichst lange einig sind, sollte man eine schriftliche Vereinbarung entwerfen. Diese sollte dann folgende Dinge festhalten:

  • Wie viele Stunden?
  • Wann ist die Kernarbeitszeit?
  • Wie werden die geleisteten Stunden dokumentiert?
  • Wie wird der Datenschutz eingehalten?
  • Wie wird die IT-Sicherheit gehandhabt?
  • Welche Ausstattung liefert der Arbeitgeber in Bezug auf Mobiliar und Technik?

Was muss ich beim Home Office beachten?

Bevor Sie sich für oder gegen Home Office entscheiden, sollten Sie einige Fragen für sich klären. Im Home Office ist sehr viel Selbstdisziplin gefragt. Eine Abgrenzung zwischen Privatem und Arbeit ist eventuell nicht so einfach. Auch der kurze Plausch mit Kollegen beim Kaffeeholen in der Büroküche fällt aus. Insgesamt ist es eventuell schwieriger für den Zu-Hause-Arbeiter, den Kontakt zu den Büro-Kollegen zu halten.

Eine klare Einhaltung der Arbeitszeiten hilft Ihnen, die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Denn auch im Home Office gilt: Nach acht Stunden Arbeit ist Schluss, ausnahmsweise auch mal nach zehn Stunden. Pausen und Ruhezeiten müssen Sie im Büro wie auch im Home Office einhalten.

Um den Anforderungen des Datenschutzes gerecht zu werden, sollten Sie einen abgeschlossenen Raum als Arbeitszimmer nutzen. Denn als Arbeiter im Home Office sind Sie dafür verantwortlich, dass sensible Daten nicht von unbefugten Dritten eingesehen werden können. Genauso verhält es sich mit der IT-Sicherheit. Stellt der Arbeitgeber den Rechner, dann übernimmt er auch die Wartung.

 Cyber-Sicherheit im Home Office

Arbeiten Sie von einem privaten Rechner, dann sind Sie als Arbeitnehmer dafür verantwortlich, dass der Arbeitgeber vor Schaden bewahrt wird. Der Arbeitnehmer ist dann dafür verantwortlich, dass er alle Sicherheitsmaßnahmen selbstständig ergreift. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist das ein hohes Risiko. Der Arbeitnehmer ist im Zweifel schadensersatzpflichtig, wenn er den Rechner nicht schützt. Dem Arbeitgeber drohen Risiken, wenn Schadsoftware den Betrieb lahm legt und Verdienste ausfallen.

Ihr Arbeitsplatz muss der Arbeitsstättenverordnung entsprechen, was bedeutet, dass zum Beispiel Ihr Bürostuhl und der Schreibtisch ergonomisch geformt sein müssen. Es muss ausreichend Licht und Möglichkeiten der Belüftung geben. Alle Sicherheitsmaßnahmen, die der Arbeitgeber im Büro ergreifen muss, müssen auch im Home Office angewendet werden. Der Arbeitgeber kann in Absprache mit Ihnen sogar das Home Office einmalig begehen, um sicher zu stellen, dass alle Verordnungen und Regelungen umgesetzt wurden.

Die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes muss der Arbeitgeber im Büro wie auch im Home Office einhalten.

Ebenso ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, seine Arbeitnehmer dazu anzuhalten, die Verordnungen des Datenschutzes einzuhalten. Dabei ist es unerheblich, ob die Arbeitnehmer im Büro oder im Home Office arbeiten.

Kann ich überall Home Office machen?

Home Office klingt zwar immer nach großer Freiheit, ist aber ein Irrtum. Da Ihr Arbeitgeber dafür verantwortlich ist, dass alle Maßnahmen zur Gesunderhaltung und Sicherheit auch im Home Office eingehalten werden, können Sie nicht einfach auf dem Sofa arbeiten. Auch der Küchentisch ist nicht der geeignete Ort zum Arbeiten. Und wer dachte, er könnte wie im amerikanischen Spielfilm im Café oder vom Bartresen aus arbeiten, irrt ebenfalls. Die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung gilt auch im Home Office in der Bar gibt es im Normalfall weder ergononomisch geformte Stühle noch ausreichend Licht und Luft.

Wenn Sie in einem Coworking-Space arbeiten wollen, sollten Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen. Denn der Arbeitgeber muss sich darauf verlassen können, dass an diesem Ort die Regelungen des Arbeitsschutzes und der Arbeitsstättenverordnung eingehalten werden.

Wo auch immer Sie mit ihrem Arbeitgeber vereinbart haben, dass Sie arbeiten: Das Thema Datensicherheit wird Sie in der Auswahl der Orte eventuell einschränken. Denn das Café ums Eck hat zwar vielleicht nutzbares WLAN, aber die Sicherheit wird oft nicht den Ansprüchen Ihres Arbeitgebers genügen.

Anders sieht es natürlich aus, wenn Sie nicht in einem klassischen Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis gebunden sind, sondern eher Auftraggeber und Dienstleister sind. Dann können Sie als Selbständiger auch selbst entscheiden, wie viel Gesundheitsschutz Sie brauchen.

Kann ich arbeiten, wann ich will?

Da müssen wir mit einem "Jein" antworten. Sie sollten mit Ihrem Arbeitgeber eine Kernarbeitszeit vereinbaren. Das hat den Vorteil, dass Sie immer von Ihren Kollegen erreicht werden können und den Kontakt zum Team besser halten werden.

Außerhalb dieser Kernarbeitszeit könnten Sie Ihre Arbeitszeit selbst einteilen. Wichtig ist nur, dass Sie die Regeln des Arbeitszeitgesetzes einhalten. So müssen Sie zum Beispiel elf Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitseinsätzen haben. In der Praxis bedeutet dies: Ist Ihr Arbeitsbeginn um 8 Uhr morgens, dann dürfen Sie nur bis 21 Uhr des Vortages gearbeitet haben.

Ebenso müssen Sie auf die Einhaltung der Pausenzeiten achten. Nach sechs Stunden Arbeit müssen Sie eine Pause einlegen. Diese Regeln gelten für Teilzeit- und Vollzeitarbeiter in gleichem Maße, egal ob im Büro oder im Home Office gearbeitet wird.

Bin ich im Home Office genauso versichert wie im Büro?

Grundsätzlich ist auch der Weg zu Ihrem Home Office von der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Allerdings gibt es einen kleinen, aber feinen Unterschied zwischen der Versicherung im Büro und der im Home Office: Während die gesetzliche Unfallversicherung im Büro auch dann greift, wenn Sie sich auf dem Weg zur Büroküche oder der Toilette verletzen, ist dies in aller Regel nicht der Fall, wenn Sie im Home Office arbeiten. Die Rechtsprechung argumentiert hier, dass die Küche und die Toilette und auch der Weg dorthin schon eindeutig dem privaten Teil der Wohnung und dem privaten Lebensbereich des Arbeitnehmers zuzuordnen sind.

Wir helfen bei Problemen mit dem Arbeitgeber

Wenn Sie grundsätzlich Anrecht auf Home Office haben, der Arbeitgeber sich aber querstellt, helfen wir Ihnen. Zunächst ist es notwendig, sich Ihren Fall individuell anzuschauen. Im Rahmen einer telefonischen Erstberatung mit unseren Anwälten finden Sie Klarheit, wie Ihre Chancen auf Erfolg stehen. Dadurch können Sie Missverständnisse aufklären und müssen es nicht zu einem kostspieligen Rechtsstreit kommen lassen. Außerdem geben unsere Anwälte wichtige Tipps mit an die Hand, damit Sie einen Konflikt bereits im Vorfeld mit Ihrem Arbeitgeber lösen können.