Debeka Beitragserhöhungen unwirksam: Jetzt Geld von der privaten Krankenversicherung zurückfordern!

Sie sind bei der Debeka privat krankenversichert? Dann sind Ihnen vermutlich die Anschreiben vertraut, die Sie über Erhöhungen Ihrer Beiträge informieren. Doch wie sich nun durch Urteile zeigt: Diese Erhöhungen waren nicht immer rechtens. Wir erklären, wie das sein kann und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen.

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Debeka Privatversicherte können Beiträge zurück­fordern

Beitragserhöhungen bei den privaten Krankenversicherungen sind keine Seltenheit – und immer wieder Anlass für Ärgernis. Versicherte der Debeka hat es dabei besonders stark getroffen: Der Marktführer verlangte im Schnitt 17,6 % mehr für dessen PKV-Tarife. Begründet werden solche Erhöhungen u. a. mit höheren medizinischen Kosten und dem Niedrigzins.

Doch nicht jede dieser Beitragserhöhungen ist rechtens. Die Versicherungen müssen ausreichend gut begründen, weshalb sie die Beiträge steigern. Dabei müssen sie nicht ihre vollständige Kalkulation offenlegen, aber die Debeka hat in der Vergangenheit meistens nur pauschale Klauseln geliefert. Das ist nicht genug.

Versicherte der Debeka haben daher gute Aussichten, Beitragserhöhungen anzufechten. Auch an den Gerichten wird zunehmend hinterfragt, wie es um konkrete Anpassungen der PKV bestellt ist.

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Unwirksame Beitragserhöhungen der Debeka zurückholen: So funktioniert’s

Anstatt in einem aufwendigen Rechtsverfahren Ihren Anspruch gegen die Debeka durchzusetzen, können Sie es sich auch leichter machen:

Unser Kooperationspartner RightNow prüft Ihre Beitragserhöhungen der Debeka und kauft Ihnen gegebenenfalls den Anspruch ab.
Ihr großer Vorteil: Sie sparen sich ein juristisches Verfahren und erhalten eine Einmalzahlung direkt überwiesen. Außerdem sind Sie nicht auf den Erfolg der Klage angewiesen, sondern behalten das Geld in jedem Fall.

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  2. Angebot annehmen
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Unwirksame Beitrags­erhöhungen – wann ist das der Fall?

Eine Beitragserhöhung einer privaten Krankenkasse ist unwirksam, wenn:

  • die PKV die Erhöhung falsch oder nicht hinreichend begründet,

  • die PKV falsche und ungenaue Klauseln zur Beitragsanpassung verwendet,

  • Schwellenwerte nicht überschritten wurden oder die PKV falsch kalkuliert hat.

Versicherte haben einen Anspruch darauf, dass sie bei Erhöhung ihrer Beiträge hinreichend und korrekt informiert werden. Wird die Versicherung diesem Anspruch nicht gerecht, können Sie die zu viel gezahlten Beiträge zurückfordern. Vertrauen Sie bei der Prüfung allerdings auf Expert:innen. Die Materie ist anspruchsvoll und für Laien oft nicht ausreichend nachprüfbar.

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