Das brauchen Sie für Ihre Grundsteuererklärung – die Checkliste!

Ab dem 1. Juli 2022 müssen alle Immobilien- und Grundstückseigentümer:innen eine Grundsteuererklärung abgeben. Grund dafür ist die Grundsteuerreform. In Vorbereitung dafür müssen zwischen 35 und 36 Mio. Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Wir erklären, was Sie dafür brauchen.

Machen Sie es sich einfach und nutzen Sie für Ihre Grundsteuererklärung LAMA. Einfache Fragen leiten Sie durch den Prozess zur Erstellung und Einreichung Ihrer Grundsteuererklärung - zum günstigen Preis ab 39,90 Euro.

Ihre Check­liste: Das brauchen Sie alles für die Grundsteuer­erklärung

Um die Grundsteuererklärung bis zum Ende der Frist am 31. Januar 2023 zu erstellen und einzureichen, ist es hilfreich, einige Vorbereitungen zu treffen.

Am einfachsten funktioniert der Prozess über den Anbieter LAMA: Dort können Sie Ihre Grundsteuererklärung online, fristgerecht und kostengünstig in nur wenigen Klicks erstellen.

Was Sie in Vorbereitung beachten sollten, haben wir hier zusammengefasst:

Grundbuchauszug

Leichter wird der Prozess, wenn Sie einen Grundbuchauszug zur Hand nehmen und beim Ausfüllen der Feststellungserklärung daneben legen. Falls Sie keinen aktuellen besitzen, können Sie über uns einen Grundbuchauszug beantragen – für nur 29,90 Euro.

Ein Grundbuchauszug dient dazu, eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu erhalten, die Ihr jeweiliges Grundstück oder die Immobilie betreffen:

  • Eigentumsverhältnisse
  • Größen
  • eingetragene Rechte
  • Belastungen

Jetzt Grundbuchauszug beantragen

Notwendige, persönliche Informationen

Halten Sie folgende Informationen bereit:

  • den letzten Grundsteuerwertbescheid, falls vorhanden: Ein Grundsteuerbescheid landet in der Regel dann in Ihrem Briefkasten, wenn Sie Eigentümer:in einer Immobilie oder eines Grundstücks sind. Die zuständige Gemeinde teilt Ihnen hier die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer mit, die auf Ihr Eigentum entfällt.

  • den letzten Einheitswertbescheid: In diesem Bescheid erhalten Sie Auskunft über die Höhe des Einheitswertes. Dieser gibt den Wert der Immobilie oder des Grundstücks zu einem festgelegten Stichtag an. Mit der Grundsteuerreform wurde der Einheitswert als Kennzahl allerdings abgeschafft, da diese teilweise seit 1935 nicht aktualisiert wurden. Der Einheitswert wird durch den Grundsteuerwert ersetzt.

  • Steuer-ID (Steuer-Identifikationsnummer): Diese lebenslang gültige Nummer löste 2008 die Steuernummer ab, die sich mit jedem Umzug änderte. Sie finden diese auf dem Steuerbescheid. Es handelt sich dabei um eine elfstellige Ziffer, bei der genau eine Zahl doppelt vorkommt.

Notwendige Informationen zum Grundstück/zur Immobilie

In der Regel werden diese Informationen für den Feststellungsbescheid abgefragt:

  • Einheitswert-Aktenzeichen oder Steuernummer: Dies finden Sie auf dem Einheitswert-, Grundsteuerbescheid und/oder im Informationsschreiben des Finanzamts. In den Bundesländern Berlin, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein gibt es statt dem Einheitswert-Aktenzeichen eine Steuernummer. Das Aktenzeichen wird benötigt, um Ihre Grundsteuererklärung richtig zuordnen zu können.

  • Informationen aus dem Grundbuch: u.a. Flurstück, Grundbuchblatt und Gemarkung – teilweise können Sie die Daten auch im Kaufvertrag finden

  • Adresse

  • Grundstücksart

  • Grundstücksfläche und Wohnfläche: diese Angaben finden Sie z.B. in Ihren Kaufunterlagen

  • Bodenrichtwert: Die Werte finden Sie für Ihr jeweiliges Bundesland unter dem entsprechenden Link hier.

  • Baujahr

  • ggf. Jahr einer Kernsanierung

  • Falls es sich um mehrere Eigentümer:innen handelt: Informationen zu den Eigentumsverhältnissen

Thema Kernsanierung

Um die Restnutzungsdauer einer Immobilie zu berechnen, benötigt man neben dem Baujahr und einer Abbruchverpflichtung auch das Jahr einer Kernsanierung – für alle anderen Grundstücke berechnet man so die Alterswertminderung. Nach einer Kernsanierung entspricht der Zustand eines Gebäudes nahezu einem neuen Gebäude. Dies hat demzufolge Auswirkungen auf die Höhe der Grundsteuer.

Nicht jede Sanierung ist gleich eine Kernsanierung. Wenn nur eine der folgenden Punkte nicht durchgeführt wurde, handelt es sich nicht um eine Kernsanierung:

  • Neues Dach (inkl. Dämmung)

  • Neue Fassade (inkl. Dämmung)

  • Neue Fenster und Türen

  • Neuer Innenausbau (inkl. Bäder)

  • Neue Fußböden

  • Neue Heizungsanlage

  • Neue Sanitär- und Elektroinstallationen

Thema Abbruchverpflichtung

Eine Abbruchverpflichtung auf eine Immobilie hat ebenfalls Auswirkungen auf die Berechnung der Grundsteuer. Wenn eine Verpflichtung zum Abriss besteht, mindert diese den Alterswert und die Restnutzungsdauer wird natürlich verkürzt.

Hier ist das Jahr einzutragen, in dem das Gebäude abgerissen werden muss.

So erstellen Sie die Grund­steuerer­klärung noch leichter

Für diejenigen, die sich am liebsten gar nicht mit den einzelnen Details der Grundsteuererklärung herumschlagen möchten, haben wir gute Nachrichten: Über LAMA sparen Sie sich den Steuerberater und viel Stress. Das praktische Tool leitet Sie mit gezielten Fragen durch den Prozess.

So erfahren Sie, welche Informationen und Dokumente benötigt werden und speichert diese sogar im digitalen Dokumenten-Safe. Außerdem prüft LAMA alle Angaben, erinnert Sie an fehlende Informationen und besorgt auch den Grundbuchauszug für Sie.

Für die Vorbereitung ist es hilfreich, wenn Sie sich schon mal Ihren letzten Einheitswertbescheid, den letzten Grundsteuerwertbescheid sowie Steuer-ID und Steuernummer heraussuchen.

Das alles gibt es zum Festpreis – unabhängig vom Wert Ihres Grundstücks und Ihrer Immobilie.

Jetzt anmelden und direkt starten. Erstellen Sie Ihre Grundsteuererklärung über LAMA und profitieren Sie von der vereinten Expertise der Rechtsanwaltskanzlei Gansel Rechtsanwälte und der Kanzlei HSB Steuerberater.

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Hier gibt's die wichtigsten Infos zusammengefasst: