CO2-Rückruf Mercedes-Benz: Was steckt dahinter?

Mercedes-Benz-Fahrer:innen werden seit November 2021 in die Werkstätten zitiert, um ein „Software-Update“ aufspielen zu lassen. Dahinter verbergen sich zu niedrige Angaben seitens des Konzerns zum CO2- und Kraftstoffverbrauch. Können Angeschriebene jetzt einen Schadensersatz fordern?

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Worum geht's im Rück­ruf?

Der Autobauer Mercedes-Benz hat zu niedrige CO2- und Kraftstoffverbrauchsangaben gemacht. Um diese zu korrigieren, werden deutschlandweit 21.371 Fahrzeuge in die Werkstätten bestellt. Dort soll ein Software-Update aufgespielt werden. Ziel des Updates ist es, die zu hohen CO2-Emissionswerte des Wagens auf die erlaubten Werte zu drücken.

Heißt im Umkehrschluss: bis dato sind tausende Fahrzeuge mit zu hohen CO2-Emissionen durch die Straßen gefahren. Das ist nicht nur schädlich für Umwelt, Tier und Mensch, sondern auch für das Portmonee der Kund:innen. Denn ein höherer CO2-Austoß bedeutet auch einen höheren Spritverbrauch und gegebenenfalls eine höhere Kfz-Steuer.

Der Rückruf ist verpflichtend. Wer der Aufforderung nicht nachkommt, muss außerdem mit einer Stilllegung des Wagens rechnen. Das bestätigte das Kraftfahrt-Bundesamt auf unsere Anfrage hin. Im Rückrufschreiben wird ebenfalls auf die Stilllegung bei Nichtteilnahme hingewiesen. Auf eventuelle Folgeschäden durch das Update und mögliche Schadensersatzansprüche, die sich daraus ergeben, wiederum nicht.

Fakt ist, dass die angebotenen Software-Updates bereits im Rahmen des Diesel-Abgasskandals in zahlreichen Fällen zu Folgemängeln führten. Fakt ist auch, dass Kund:innen grundsätzlich Schadensersatz fordern können, wenn Sie bei Kauf nicht das erhielten, was Ihnen im Kaufvertrag versprochen wurde.

Unsicher, wie Sie mit dem Rückruf umgehen sollen? Dann schaffen Sie über unsere kostenlose Ersteinschätzung zum CO2-Betrug Klarheit. Wir verraten Ihnen, ob Sie Schadensersatz fordern können und wie hoch dieser anzusetzen ist.

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Welche Fahrzeuge sind konkret be­troffen?

Das Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlichte den verpflichtenden Rückruf am 8. November 2021 in der Rückrufdatenbank. Laut Auskunft handelt es sich weltweit um 162.355 Fahrzeuge, bei denen fehlerhafte Angaben zum Verbrauch gemacht wurden. Konkret sind folgende Fahrzeuge vom Rückruf betroffen:

  • Mercedes-Benz A-Klasse, Euro 5, Baujahr 2012-2015
  • Mercedes-Benz B-Klasse, Euro 5, Baujahr 2012-2015
  • Mercedes-Benz CLA, Euro 5, Baujahr 2012-2015

Sie fahren eines der oben genannten Modelle? Haben aber noch kein Rückrufschreiben erhalten? Das heißt leider nicht, dass Sie aus dem Schneider sind. Möglicherweise können sich weitere Rückrufe hinsichtlich der fehlerhaften CO2-Angaben ergeben.

Mit unserem unverbindlichen Online-Check finden Sie in wenigen Klicks heraus, ob auch Ihr Auto vom CO2-Betrug betroffen ist und ob Sie Schadensersatz geltend machen können.

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Wie soll ich jetzt mit dem Rückruf um­gehen?

Um eine Stilllegung Ihres Wagens zu vermeiden, müssen Sie der Aufforderung grundsätzlich Folge leisten. Bevor Sie aber in die Werkstatt fahren, raten unsere Anwält:innen im Dieselskandal dringend dazu, zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung einzuholen. Darüber erfahren Sie, wie Sie jetzt am besten vorgehen. Außerdem wird geprüft, ob Sie Schadensersatz vom Autobauer fordern können.

Falls Sie das Update schon aufspielen ließen, müssen Sie sich trotzdem keine Sorgen machen. Mögliche Schadensersatzansprüche bleiben auch dann bestehen, wenn das Software-Update aufgespielt wurde.

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