BU-Klage: Warum die Rechtsschutzversicherung einspringen muss

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Privatrechtsschutz, so muss diese bei Streitigkeiten mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung einspringen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie angestellt sind oder selbständig arbeiten: Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung dient zur Absicherung Ihres privaten Lebensstandards und hat nichts mit einer Absicherung Ihres Betriebes zu tun, sollten Sie selbständig sein. Dies hat erst kürzlich auch das Landgericht Düsseldorf so entschieden.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Privatrechtsschutz, so muss diese bei Streitigkeiten mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung einspringen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie angestellt sind oder selbständig arbeiten: Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung dient zur Absicherung Ihres privaten Lebensstandards und hat nichts mit einer Absicherung Ihres Betriebes zu tun, sollten Sie selbständig sein. Dies hat erst kürzlich auch das Landgericht Düsseldorf so entschieden.

BU-Klage: Warum es zum Streit kam

Ein hauptberuflich als Drucker arbeitender Selbständiger konnte durch eine Augenkrankheit seiner Tätigkeit nicht mehr nachkommen. Dafür wollte er seine Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen und reichte einen Antrag auf Zahlung der Rente ein. Seine Versicherung jedoch lehnte die volle Zahlung der Rente ab, weil aus ihrer Sicht keine Berufsunfähigkeit vorlag. Im gleichen Atemzug bot die Versicherung jedoch an, 50 Prozent der im Vertrag vereinbarten Rentenzahlungen zu leisten – aus Kulanz. Der Vertrag sollte beitragsfrei gehalten werden. Darauf wollte sich der Drucker jedoch nicht einlassen und beantragte bei seiner Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage für ein Vorgehen gegen die Versicherung.

BU-Klage: Rechtsschutzversicherung verweigert Deckungszusage

Die Rechtsschutzversicherung des Druckers lehnte den Antrag auf Deckungszusage ab – sprich, die Zusage, dass die Kosten des Rechtsstreits von der Versicherung getragen werden. Für den Versicherten eine Katastrophe - die nächste Versicherung, die nicht zahlen wollte. Die Begründung der Rechtsschutzversicherung war folgende: Aus Sicht der Versicherung lag hier eine vertragsrechtliche Streitigkeit vor, die nicht aus dem privaten Bereich stamme. Vielmehr sah die Versicherung hier einen Zusammenhang mit der Selbständigkeit des Druckers. Der Drucker verklagte daraufhin seine Versicherung auf Erteilung der Deckungszusage.

Klage gegen die Rechtsschutzversicherung

Im Prozess um die Erteilung der Deckungszusage sah das Landgericht Düsseldorf keinen Zusammenhang zwischen der selbständigen Tätigkeit und der Berufsunfähigkeitsversicherung des Druckers. Die Berufsunfähigkeitsversicherung diene der Absicherung der privaten Kosten und des privaten Lebensstandards. Es handle sich hier um zwei getrennt voneinander zu betrachtende Dinge. Daher sei die Rechtsschutzversicherung auch zur Übernahme der Kosten in der ersten Instanz verpflichtet (Landgericht Düsseldorf, Az: 9 O 30/17).

Rechtsprechung zu Pflichten der Rechtsschutzversicherung

Mehrfach erleben wir in unserer Praxis, dass Rechtsschutzversicherungen versuchen, sich mit dem Hinweis auf die Versicherungsbedingungen und eine selbständige Tätigkeit aus der Affäre zu ziehen und dann die Leistung aus dem Versicherungsvertrag zu verweigern.

Rechtsschutzversicherungen versuchen selbst in Kenntnis der Rechtsprechung die Leistung zu verweigern. Daher lohnt es sich unserer Erfahrung nach immer wieder, die Rechtsschutzversicherung an die einschlägige Rechtssprechung zu erinnern und diese zurück ins Gedächtnis zu rufen.

Jana Meister, Fachanwältin für Versicherungsrecht und spezialisierte Anwältin für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Die Rechtssprechung, um die es hier geht, findet sich in den Urteilen der Oberlandesgerichte Düsseldorf (I-4 U 170/05), Stuttgart (VersR 1997 , 569), Karlsruhe (VersR 1993 , 827 ) und Köln (VersR 1992 , 1220).

Ganz klar formuliert das OLG Düsseldorf (I-4 U 170/05) zum Beispiel wie folgt:

Bei diesem Vorverständnis wird er (Anmerkung: der Versicherungsnehmer) zu der Einschätzung gelangen, dass die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung die engste Verbindung zur privaten Risikovorsorge und nicht zu seiner beruflichen Sphäre aufweist. Zu berücksichtigen ist nämlich, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung zumeist, so auch hier, als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung abgeschlossen wird. Eine Lebensversicherung dient aber im Allgemeinen der Alterssicherung und/oder der Versorgung naher Angehöriger. Deshalb ist sie dem privaten Bereich zuzuordnen (Obarowski in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrecht-Handbuch, § 37 Rn. 136).

Mit uns zu Ihrem Recht: Mit oder ohne Rechtsschutzversicherung

Ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht, entscheidet nicht darüber, ob Sie Recht bekommen. Auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie mit uns um Ihr Recht kämpfen. Allen denjenigen, die keine Rechtsschutzversicherung haben, bieten wir eine klar umrissene Leistung zu einem fairen Preis. Dabei werden Sie von uns stets über die Kosten informiert und behalten so immer die Kontrolle.
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, der kann sich ebenfalls sicher bei uns aufgehoben fühlen. Eine eigene Abteilung kümmert sich um alle unsere "Brieffreundschaften" mit den Rechtsschutzversicherungen, die wir in hartnäckigen Fällen sehr intensiv pflegen. Wir übernehmen die Einholung der Deckungszusage und kümmern uns im Anschluss auch um die Abrechnung mit der Versicherung - ein Part, den normalerweise der Mandant übernehmen muss.

Gehen Sie mit uns ohne zusätzlichen Stress Ihren Gegner an. Unsere Anwaltsteams um erfahrene Fachanwälte sammeln gemeinsam Erfahrungen und tauschen sich regelmäßig zum Vorteil unserer Mandanten aus. Profitieren auch Sie von unserem Wissen und holen Sie sich eine Erstberatung von uns ein.

Zum Online-Formular: Erstberatung →