Blitzerwarnung im Auto: Legal oder illegal?

Handys im Auto sind illegal, wenn Sie Radar- oder Blitzerwarner nutzen – oder? Denn laut der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind Radarwarnsysteme im Auto zumindest verboten. Wir zeigen Ihnen, wann bei der Blitzerwarnung ein Bußgeld anfällt

Handys im Auto sind illegal, wenn Sie Radar- oder Blitzerwarner nutzen – oder? Denn laut der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind Radarwarnsysteme im Auto zumindest verboten. Wir zeigen Ihnen, wann bei der Blitzerwarnung ein Bußgeld anfällt.

Achtung, Blitzer!

Die StVO hat eine klare Haltung zu Warnsystemen gegen Blitzer: Im § 23 Absatz 1 heißt es:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.

Aber genau diese Formulierung sorgt für Diskussionen zwischen Verkehrshütern und Autofahrern. So weist der Automobilclub von Deutschland (AvD) beispielsweise darauf hin, dass es in dem Gesetz lediglich um Geräte geht, die explizit und als reine Warnsysteme fungieren. Navigationsgeräte und Smartphones, so der Automobilverband, seien jedoch keinesfalls solche Geräte.

Hier wird´s teuer!

Trotz aller bisherigen Unklarheiten: Seit 2002 ist das Radarwarner-Verbot in Stein gemeißelt, gilt bisher aber nur für aktive Blitzerwarnsysteme. Dazu zählen Abtaster, die Radar- und Laserstrahlungen erkennen sowie Systeme, die GPS-Daten ausschließlich zur Blitzerortung nutzen. Wer mit einem solchen Gerät erwischt wird, ist es nicht nur los, sondern zahlt 75 Euro und bekommt noch 1 Punkt in Flensburg obendrauf. Laut Bußgeldkatalog gilt diese Strafe auch für Smartphones mit integrierter Blitzer-App, wenn die Nutzung als Frühwarnerkennung bewiesen werden kann. Übrigens: Auch das wohl älteste Frühwarnsystem des Automobilzeitalters – die Lichthupe – zieht ein Bußgeld von 5 Euro nach sich, wenn sie außerhalb eines echten Notfalls Gebrauch findet.

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Wo die Grenzen verschwimmen

Auf Bundesebene liegt noch kein eindeutiges Urteil vor, welche Blitzer-Apps wirklich verbietet. Dem OLG Rostock zufolge sind die Apps aber jetzt schon strafbar, weil sie den Tatbestand nach § 23 der StVO durchaus erfüllen (Az.: 21 Ss OWi 38/17), da Smartphones und Navigationsgeräte mit den richtigen Einstellungen sehr wohl als ausschließliches Frühwarnsystem genutzt werden können. 

Blitzerwarnungen durch Radio und Navi

Viele Navigationsgeräte bieten bereits von Hause aus Blitzerwarner an. Trotz momentaner Grauzone ist es ratsam, diese auszuschalten. Selbiges gilt für Smartphones und die Nutzung von einschlägigen Blitzer-Apps. Denn wer auf seinem Handy eine Blitzer-App oder ähnliches laufen lässt, macht sich womöglich strafbar. 

Stellt sich natürlich die durchaus berechtigte Frage, ob auch die Blitzerberichte per Radio an der Illegalität kratzen. Schließlich warnen Radiosender ebenso wie Apps vor aktuellen Blitzern. Und dennoch gibt es einen Unterschied. Denn während die Apps die exakten Standorte der Radarfallen anzeigen, informieren Blitzerwarnungen im Radio lediglich über einen ungefähren Radius.

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