BGH-Urteil: Keinen Anspruch auf Vorfälligkeits­entschädigung bei Kündigung des Kredites durch die Bank

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem spektakulären Urteil vom 19. Januar 2016 entschieden: Kündigt ein Kreditinstitut einem Verbraucher den Immobilienkredit, dann hat es keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung. Das Urteil des BGH betrifft alle Kündigungen der letzten zehn Jahre.

Welcher Personenkreis ist von dem Urteil des BGH zur Vorfälligkeitsentschädigung betroffen?

Das Urteil des BGH zur Vorfälligkeitsentschädigung gilt nicht nur für alle Verbraucher, die durch Krankheit oder Scheidung in eine wirtschaftlich bedrohliche Situation geraten sind, sondern auch für mittelständische Unternehmer, die mehrere Eigentumswohnungen als Altersvorsorge besitzen. Verbraucher ist auch eine GbR aus natürlichen Personen, die ein Mehrfamilienhaus erworben hat. Gerade diese Personengruppen sind es immer wieder, die mit einer Immobilieninvestition ohne Verschulden in eine existenzbedrohende Situation kommen.

Die Bankenpraxis: Kredit gekündigt und Strafzins einbehalten

Jeden Tag werden in Deutschland viele solcher Immobiliendarlehensverträge wegen Zahlungsverzuges gekündigt. Da reicht es manchmal schon, wenn zwei aufeinander folgende Raten nicht gezahlt werden konnten und die kurze Frist zur Zahlung des rückständigen Betrages nicht ausreichte. Nicht wenige Kreditinstitute warten wie die Schlange vor dem Kaninchen und verwerten die Immobilie ihres Kunden. Dann wird die gesamte Restschuld fällig und zu allem Ungemach verlangen die darlehensgebenden Banken, Sparkassen und Versicherungen auch noch eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung, die sich auf der Grundlage der für die gesamte Vertragslaufzeit geschuldeten Zinsen abzüglich eines zu vernachlässigenden Wiederanlagezinses bemisst. Das sind aktuell fünf- bis sechsstellige Beträge. Regelmäßig ziehen die Kreditinstitute diesen Betrag auch gleich vom Zwangsversteigerungserlös ab.

Nach dem BGH-Urteil: Vorfälligkeitsentschädigung zehn Jahre zurückfordern!

Alle Darlehensnehmer, deren Immobilienkredit durch die Bank gekündigt wurde und die für die vorzeitige Beendigung des Darlehens eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung zahlen mussten, können nach dem aktuellen BGH-Urteil ihr Geld zurückfordern – sie haben durch das Urteil des BGH einen durchsetzbaren Rückzahlungsanspruch der Vorfälligkeitsentschädigung.

Hinweise zum Urteil des BGH zur Vorfälligkeitsentschädigung:

  1. Fristen prüfen! Die Erstattungsforderung unterliegt der taggenauen Verjährung. Wir gehen im Gegensatz zu anderen Kanzleien davon aus, dass diese Forderung nicht schon nach drei, sondern erst nach zehn Jahren verjährt. So kann eine am 25. Januar 2006 gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung bis zum 25. Januar 2016 zurückgefordert werden.
  2. Der gekündigte Darlehensnehmer sollte sich nicht in einem Insolvenzverfahren befinden. Bei einer Restschuldbefreiung, die dazu dient, nach einer Wohlverhaltensphase schuldenfrei zu sein, wäre die Hälfte der zurückgeholten Vorfälligkeitsentschädigung an den Treuhänder abzuführen.

Soforthilfe: Zwangsversteigerung stoppen!

In den Fällen, in denen die Vorfälligkeitsentschädigung noch nicht gezahlt wurde und eine Vollstreckung bzw. Zwangsversteigerung droht, kann den Betroffenen durch die außergerichtliche Abwehr der Vorfälligkeitsentschädigung und eine Einigung mit der Bank geholfen werden. Ist das nicht möglich, lässt sich mit einem Eilantrag im Zwangsversteigerungsverfahren das Schlimmste verhindern. Wir haben auf diese Weise sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich einer Reihe von Mandanten helfen können und die Versteigerung ihrer Immobilie verhindert.
Vgl. dazu ausführlicher unsere Meldung „Nach neuem BGH-Urteil: Alle Maschinen Stopp in laufenden Zwangsversteigerungsverfahren

Vorsicht vor Zahlung einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung

Auch wenn Sie nicht durch die Bank gekündigt werden, sondern selbst aus Ihrem laufenden Kreditvertrag vorzeitige aussteigen möchten, verpflichtet Sie die Bank meist zur Zahlung einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung. So sind Vorfälligkeitsentschädigungen immer eine erhebliche Belastung und manchmal sogar eine solche Last, die eine vorzeitige Beendigung des Kredites unmöglich macht. Das muss nicht sein: Konsultieren Sie uns. Wir konnten schon vielen Mandanten helfen, die Vorfälligkeitsentschädigung durch einen Widerruf abzuwehren oder erheblich zu reduzieren.