BGH-Urteil: Bausparer können sich Kontogebühren zurückholen

Der Bundesgerichtshof hat geurteilt: Bausparkassen können von ihren Kund:innen keine Kontogebühren in der Ansparphase mehr verlangen. Wir klären, was das Urteil für die rund 24 Millionen Bausparverträge in Deutschland bedeutet und ob Sie sich Ihre bereits gezahlten Kontogebühren zurückholen können.

Bausparkassen dürfen keine Kontogebühren erheben

Zum Hintergrund: Ein Bausparvertrag ist grundsätzlich in zwei Phasen unterteilt: die Ansparphase und die Darlehensphase. In der Darlehensphase wurde bereits genug Geld angespart, um das Darlehen abrufen zu können. 2017 hatte der Bundesgerichtshof beschlossen, dass die Bausparkasse BHW keine Kontogebühren in der Darlehensphase erheben darf. Für die Ansparphase erhob BHW aber weiterhin 12 Euro Jahresentgelt für die Kontoführung. In Deutschland gibt es insgesamt 18 Bausparkassen, und die meisten verlangen Gebühren für die Kontoführung. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale hatte dagegen geklagt: Die Kontoführung sei keine Leistung des Bausparvertrags. BHW und andere Bausparkassen dürften daher für eine interne Kontoführung keine Extrakosten erheben; und zwar weder in der Anspar- noch in der Darlehensphase.

Am 15. November 2022 fiel das Urteil: Die Verbraucherschützer haben recht bekommen; auch in der Ansparphase werden also zukünftig keine Kontogebühren verlangt.

Habe ich einen Anspruch auf Rückerstattung?

Das Urteil zu den Kontogebühren hat bundesweite Konsequenzen: Wenn Sie einen Bausparvertrag haben und zu Unrecht kassiert wurden, dann haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung. Wir empfehlen Ihnen, aktiv zu werden und Ihre Bausparkasse zur Erstattung der zu Unrecht erhobenen Kosten aufzufordern. Hierfür hat die Verbraucherzentrale ein Musterschreiben bereitgestellt.