Bayern verlängert Frist für Grundsteuererklärung

Grundstückseigentümer:innen aus Bayern, die noch nicht Ihre Grundsteuererklärung abgegeben haben, können aufatmen. Der Freistaat hat als einziges Bundesland entschieden, die Abgabefrist um weitere drei Monate zu verlängern. Den restlichen Nachzüglern könnten derweil die ersten Verspätungszuschläge und Zwangsgelder drohen.

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Abgabefrist bis Ende April ver­längert

Die Abgabefrist zur Grundsteuererklärung wurde zuletzt bundesweit auf den 31. Januar 2023 datiert. Umso überraschender kam die jüngste Meldung des Bayerischen Finanzministers Albert Füracker, dass Bayern die Frist im Alleingang bis Ende April verlängert. Ein Grund für die Verlängerung ist die erhebliche Überlastung der Steuerbüros und Steuerberater:innen. Trotz der ursprünglich angedachten Abgabefrist Ende Januar, haben die Bayern bislang lediglich 4,3 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Rund 2 Millionen Erklärungen fehlen noch.

Grundstückeigentümer:innen der restlichen Bundesländer bangen derweil um die ersten, drohenden Konsequenzen. Länder, wie Niedersachsen und Bremen, haben angekündigt, zunächst nur ein Erinnerungsschreiben zu schicken. Erst danach sollen Verspätungszuschläge und Zwangsgelder festgesetzt werden. Wie die einzelnen Bundesländer aber konkret das Versäumnis der Abgabefrist handhaben, wird sich wohl erst in den nächsten Tagen herausstellen.

Die Abgabe der „neuen Grundsteuererklärung“ ist notwendig, um ab 2025 die Grundsteuer auf einer neuen Bemessungsgrundlage zu berechnen. Die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland wurde bereits 2018 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt.

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Um die Grundsteuererklärung zu erstellen, müssen Sie lediglich Fotos von den Dokumenten des Finanzamtes hochladen. Nach Beantwortung notwendiger Fragen werden Ihre Daten geprüft und gegebenenfalls ergänzt. Im letzten Schritt wird Ihre Grundsteuererklärung automatisch erzeugt und für Sie weiter an das zuständige Finanzamt geleitet.