Auskunftspflicht bei Kündigungsschutzklage – Arbeitgeber dürfen nachfragen

Auch wenn sich die Wege zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber trennen, hat Letzterer das Recht zu erfahren, wo sich der Mitarbeiter bewirbt. Zumindest innerhalb der Kündigungsfrist. So sollen Schummeleien beim Annahmeverzugslohn künftig unterbunden werden. Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

Auch wenn sich die Wege zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber trennen, hat Letzterer das Recht zu erfahren, wo sich der Mitarbeiter bewirbt. Zumindest innerhalb der Kündigungsfrist. So sollen Schummeleien beim Annahmeverzugslohn künftig unterbunden werden. Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

Treu und Glauben bei Kündigungsschutzklage

In einer aktuellen Entscheidung vom Bundesarbeitsgericht (BAG) wurden die Rechte der Arbeitgeber gestärkt. Diese bekommen nun den Auskunftsanspruch gegenüber dem Arbeitnehmer. Somit dürfen Arbeitgeber während eines Kündigungsschutzverfahrens Kenntnis über mögliche Stellenangebote oder gar neue Jobs des ehemaligen Arbeitnehmers verlangen. Besonders in längeren Klageverfahren kann das von Bedeutung sein. (Az. 5 AZR 387/19).

Die Entscheidung basiert laut BAG auf dem Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB.

Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

§ 242 BGB

Mit einer Kündigungsschutzklage kann sich ein Arbeitnehmer gegen die Kündigung des Arbeitgebers zur Wehr setzen. Die Kündigungsschutzklage muss spätestens drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erfolgen. Nach Ablauf der Frist gilt die Kündigung ohne Klage als wirksam.

Zum Schutz vor bösen Absichten

Mit dem Beschluss sollen Arbeitgeber besser vor Schummeleien geschützt werden. Dieser muss bei einer bisher als unwirksam erachteten Kündigung während eines Verfahrens einer Kündigungsschutzklage einen sogenannten Annahmeverzugslohn gemäß § 11 des Kündigungsschutzgesetzes an den Arbeitnehmer zahlen.

In einigen Szenarien könnte ein Arbeitnehmer Jobangebote mutwillig ablehnen oder bereits eine neue Stelle beziehen und sich somit zweifache Gehaltszahlungen von beiden Arbeitgebern erschleichen. Nun sind sie zur Herausgabe aller Vermittlungsvorschläge mit Angabe von Tätigkeit, Ort und Gehalt verpflichtet.

Der Weg der Kündigungsschutzklage

Kündigungsschutzprozesse dauern im Schnitt 2,6 Monate. In vielen Fällen einigen sich beide Parteien auf einen Vergleich in Form einer Abfindung mitsamt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Bis zu einem finalen Urteil können sogar sechs Monate und mehr vergehen. Im Falle eines positiven Ausgangs für den Kläger müssen Arbeitgeber eine Lohnausfallzahlung über den Zeitraum des Verfahrens nachzahlen.

Nach der Kündigung haben Sie lediglich eine Klagefrist von drei Wochen, um Ihre arbeitsrechtlichen Forderungen geltend zu machen.

Haben Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten und zweifeln an der Rechtmäßigkeit, lohnt sich die Prüfung eines Experten.

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