Arbeiten bei unter 17 Grad ist nicht zumutbar

Auch das gehört manchmal zum Arbeitsalltag dazu: Im Großraumbüro die richtige Abwägung zwischen Frischluft-Fanatikern und Frostbeulen zu finden, ist ein Balance-Akt. Das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg hat nun einen Beschluss veröffentlicht und sich zu einem Extremfall an Arbeitsbedingungen positioniert.

Auch das gehört manchmal zum Arbeitsalltag dazu: Im Großraumbüro die richtige Abwägung zwischen Frischluft-Fanatikern und Frostbeulen zu finden, ist ein Balance-Akt. Das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg hat nun einen Beschluss veröffentlicht und sich zu einem Extremfall an Arbeitsbedingungen positioniert.

Beschäftigungsverbot wegen zu niedriger Temperaturen

Meistens ist es harmloser Zank um die richtige Temperatur im Großraumbüro und darum, wie lange die Fenster geöffnet bleiben dürfen. Doch die richtige Raumtemperatur kann für einen Betrieb auch ganz grundsätzliche Bedeutung haben. Im Extremfall kann es dafür ausschlaggebend sein, ob ein Betrieb Arbeitnehmer beschäftigen darf oder nicht. Das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg hat sich mit so einem Fall beschäftigt. In einem kürzlich veröffentlichten Beschluss teilte das VG mit, dass die dauerhafte Unterschreitung der Raumtemperatur von 17 °C nicht zulässig sei.

Infolge einer Kundenbeschwerde im Februar 2018 wurde die zuständige Arbeitsschutzbehörde auf ein Ladengeschäft aufmerksam gemacht. Bei einer Überprüfung vor Ort bestand der dringende Verdacht, dass die Raumtemperatur in den Wintermonaten nicht den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) entspricht. Diese sehen vor, dass die Raumtemperatur zwischen 17 und 21 °C betragen muss.

Im März 2018 entschied die Behörde dann zunächst, dass sie das Geschäft für nicht geeignet hielten, Arbeitnehmer zu beschäftigen, solange keine nachhaltigen Lösungsvorschläge umgesetzt wurden. Die Eigentümerin des Ladens reagierte aber nur langsam und mit provisorischen Mitteln, wie z. B. einem aufgestellten Heizgerät. Doch auch das reichte nicht, um die Temperaturvorgaben zu erfüllen, und brachte darüber hinaus erhebliche Brandschutzbedenken ins Spiel. Die Betriebsakte verriet außerdem, dass Probleme beim Brandschutz und bei Flucht- und Rettungswegen schon seit mindestens 14 Jahren bekannt waren.

Keine Arbeit bei 14 °C im November

Bei einer erneuten Überprüfung im November 2018 wurde nochmals die Raumtemperatur gemessen. Anscheinend war immer noch nicht genug passiert, denn vor Ort konnten lediglich 14 bis 15 °C festgestellt werden. Auch fast ein Jahr später, im Oktober 2019 – so geht es aus einem Schreiben des Gerichts hervor – waren immer noch keine überzeugenden Maßnahmen umgesetzt. Die provisorischen Maßnahmen, wie eine elektrische Strahlungsheizung, sorgten im Gegenteil eher für arbeitsschutz- und brandschutzfachliche Gefährdung.

Im Dezember 2019 sprachen die Richter in Freiburg daraufhin ein Beschäftigungsverbot aus. Innerhalb der vergangenen anderthalb Jahre konnte keine angemessene und den Vorgaben entsprechende Mindesttemperatur festgestellt werden. Demnach war der Defekt der Heizung auch nicht "vorübergehend", wie von der Ladenbesitzerin behauptet, sondern konnte über zwei Heizperioden, Februar und November 2018, hinweg bestätigt werden. Das VG Freiburg bestätigte also, dass Arbeiten unter diesen Bedingungen nicht zumutbar war.

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