Achtung Verjährung: PKV Beitragserhöhungen bis Ende 2021 zurückfordern

Nicht jede Beitragserhöhung der privaten Krankenkassen (PKV) ist rechtmäßig. Beitragserhöhungen können in vielen Fällen zurückgefordert werden. Doch einem Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge gibt es dafür eine zeitliche Begrenzung. Lesen Sie hier, wie Sie noch rechtzeitig handeln können.

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Verjährung bei den PKV Beitrags­erhöhungen

Versicherte müssen fristgerecht Klage gegen die Prämienerhöhung ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) einreichen. Andernfalls können mögliche Ansprüche auf eine Rückforderung von Beiträgen verjähren. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 17. November 2021 (IV ZR 113/20).

Mit dem Urteil dämmte der BGH die Erwartung, dass ein Abwarten auf eine höchstrichterliche Entscheidung den Beginn der dreijährigen Verjährung hemmen würde. Dies sei aber nicht der Fall.

Das heißt für viele Versicherte, dass sie nur noch bis zum Ende des Jahres 2021 unwirksame Beitragserhöhungen anfechten und sich ihr Geld zurückholen können. Das gilt für all jene, deren Beiträge im Jahr 2018 erhöht wurden.

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Es gibt drei Hauptgründe, weshalb eine PKV Beitragserhöhung unwirksam sein kann:

  • Keine ausreichende Begründung

  • Zu niedrige Ausgangskalkulation

  • Schwellenwerte nicht erreicht

Die genaue Prüfung im Einzelfall ist allerdings komplex und von Laien nur schwer belegbar. Demzufolge lohnt es sich, die Rückforderung von Beiträgen versierten Anwält:innen zu überlassen. Dies zieht jedoch häufig lange Rechtsprozesse nach sich. Wir haben daher eine bessere Alternative im Angebot:

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