Abmahnung wegen Google Fonts: So reagieren Sie richtig (mit Musterschreiben)

Derzeit werden etliche Webseiten-Betreiber wegen der Nutzung von sogenannten Google Fonts abgemahnt. Google Fonts ist ein Verzeichnis mit über 1.400 von Google bereitgestellten Schriftarten (englische Übersetzung: fonts). Wer dahinter steckt und wie Sie richtig darauf reagieren, erklären wir hier.

Berliner Anwalt mit Software und standardisierter Massen-Abmahnung

Der Berliner Rechtsanwalt Kilian Lenard schickt im Auftrag seines Mandanten Martin Ismail standardisierte Massen-Abmahnungen an Webseiten-Betreiber. Dabei wurde mithilfe einer Software nach Webseiten im Netzt gesucht, die Google Fonts eingebunden haben. In der Abmahnung wird die Zahlung einer Schadensersatzsumme wegen eines Datenschutzverstoßes gefordert. Anlass für dieses Vorgehen ist ein Urteil des Landgerichts München vom 20. Januar 2022 (Az.: 3 O 17493/20), welches die Rechtswidrigkeit von remote (oder auch extern) eingebundenen Google Fonts festgestellt hat.

Wer eine Abmahnung von dieser Kanzlei erhält, braucht sich zunächst keine Sorgen machen und sollte der Zahlungsaufforderung keinesfalls nachkommen. Denn nach unserer Einschätzung sind die Massen-Abmahnungen nur darauf ausgerichtet, Anwaltsgebühren zu generieren. Unseren Experten ist kein Fall bekannt, in dem wegen dieser Google Fonts durch die Kanzlei rechtliche Schritte eingeleitet wurden. Aus unserer Sicht ist es deshalb nicht notwendig, hier zu reagieren.

Wir raten jedoch dazu, die eigene Webseite zu untersuchen, ob Google Fonts eingebunden sind und wenn ja, ob diese remote oder lokal eingebunden sind. Die lokale Einbindung ist rechtlich kein Problem, weshalb im Zweifel darauf umgestellt werden sollte.

Wer sich gegen das Schreiben von Rechtsanwalt Lenard wehren möchte, kann sich unser kostenloses Musterschreiben herunterladen, mit den eigenen Daten ergänzen und als Antwort an die Kanzlei schicken.

AGB, Datenschutz & Impressum sind das A & O

Wer seine Webseite regelmäßig überprüft und aktualisiert, braucht grundsätzlich keine Sorge vor solchen Abmahnwellen zu haben. Solange die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Impressum und die Datenschutzerklärung vorhanden und rechtssicher sind, haben Abmahnanwälte meist keine Chance.