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# Ab Mittwoch: 3G-Regel und Home-Office-Pflicht am Arbeitsplatz
Ab Mittwoch, den 24. November 2021, dürfen nur noch Genesene, Geimpfte oder Getestete auf der Arbeit erscheinen. Auch die Homeoffice-Pflicht wird dann wieder eingeführt. Worauf müssen sich Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen jetzt einstellen?

## Neues Infektionsschutzgesetz gilt ab dem 24. November 2021
Nach dem Bundestag hat heute auch der Bundesrat für ein neues Infektionsschutzgesetz gestimmt. Das Gesetz sieht Maßnahmen vor, die am **24. November 2021 in Kraft treten** und voraussichtlich **bis März 2022** gelten sollen. Darunter fällt die **3G-Regel am Arbeitsplatz und die Wiedereinführung der Home-Office-Pflicht.**

## 3G-Regel am Arbeits­platz: Genesen, geimpft oder getestet?
Laut dem neuen Infektionsschutzgesetz dürfen Arbeitnehmer:innen nur dann auf der Arbeit erscheinen, wenn Sie **genesen, geimpft oder getestet** sind.
Arbeitnehmer:innen müssen dann entsprechende **Dokumente vorlegen**, die eine Genesung oder eine Impfung belegen. Ungeimpfte müssen sich selber darum kümmern, bei Präsenzarbeit einen **negativen Test als Nachweis** zu erbringen. Der Antigen-Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein und ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden.
**Arbeitgeber** stehen dann in der Verantwortung, die jeweiligen **Nachweise zu kontrollieren** und zu dokumentieren. Kommen Arbeitgeber der Kontroll- und Dokumentationspflicht nicht nach, drohen Bußgelder. Legen wiederum Arbeitnehmer:innen entsprechende Dokumente nicht vor, drohen schlimmstenfalls **arbeitsrechtliche Konsequenzen**. Auch eine [Kündigung](/arbeitsrecht-arbeitnehmer/kuendigung-wegen-corona-rechte-und-pflichten-fuer-arbeitnehmer) ist bei Verweigerung der Nachweispflicht nicht ausgeschlossen.
Das Thema wirft zahlreiche Folgefragen auf, die **noch nicht endgültig geklärt** sind. So steht etwa die Frage im Raum, ob **Arbeitgeber für die Kosten der Coronatests aufkommen** müssen. Bislang sieht die Corona-Arbeitsschutzverordnung vor, dass Unternehmen lediglich zwei Tests pro Woche bereit stellen müssen.
**Bei einer Kündigung sind wir sofort zur Stelle und bieten Ihnen eine kostenfreie, telefonische Erstberatung an. Gemeinsam klären wir, wie Sie am besten vorgehen.**
[Jetzt kosten­freies Erstge­spräch anfordern!](/formulare/arbeitsrecht-soforthilfe-und-kostenfreie-erstberatung)

## Homeoffice-­Pflicht kommt zurück
Eine Homeoffice-Pflicht wurde zuletzt am 1. Juli 2021 aufgehoben, als sich die Corona-Lage über den Sommer entspannte. Mit dem Losbrechen der vierten Welle kommt die Home-Office-Pflicht nun wieder zurück.
Arbeitgeber sind dann verpflichtet, Mitarbeiter:innen die **Arbeit aus dem Homeoffice anzubieten** – insofern ihre Tätigkeit dies zulässt. Mitarbeiter:innen stehen im Gegenzug **grundsätzlich** in der Pflicht, das **Homeoffice-Angebot anzunehmen**. Es sei denn, das Arbeiten von zu Hause ist aufgrund zu enger Räumlichkeiten oder Ähnlichem nicht möglich.
**Vor der Krise** arbeiteten lediglich 4 % der Beschäftigten in Deutschland von zu Hause aus. Mit Einführung der Homeoffice-Pflicht nahm der Anteil verständlicherweise rapide zu. Aber auch seit **Aufhebung der Pflicht** arbeiteten weiterhin rund **ein Viertel der bundesweiten Belegschaft** vom heimischen Schreibtisch aus.
Die Statistik ist ein Indiz dafür, dass Homeoffice auch ohne Pandemie **zum neuen Standard** werden kann. Schließlich scheinen Beschäftige unter Beweis gestellt zu haben, dass sich **Produktivität und das Arbeiten von Zuhause nicht ausschließen**.
**Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz wurden viele Fragen aufgeworfen, die es noch zu beantworten gilt. Wir halten Sie gerne in unserem kostenlosen Newsletter auf dem Laufenden.**

#### Unser Angebot

## Kostenlose Ersteinschätzung im Arbeitsrecht bei Kündigung & Aufhebungsvertrag
Sie haben eine Kündigung erhalten oder sollen einen Aufhebungsvertrag unterschreiben? Dann sollten Sie sich anwaltliche Hilfe suchen. In diesen Fällen bieten wir Ihnen eine **kostenlose Ersteinschätzung.**
Hier finden Sie weitere Informationen

## Unsere Anwälte
- ![Kaja Keller*, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht](assets/images/1/Kaja%20Keller_2021-7wzhq7vh6j5gjeb.png)
    

### [Kaja Keller*](/mitarbeiter/kaja-keller)
    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte

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