Ab Mittwoch: 3G-Regel und Home-Office-Pflicht am Arbeitsplatz

Ab Mittwoch, den 24. November 2021, dürfen nur noch Genesene, Geimpfte oder Getestete auf der Arbeit erscheinen. Auch die Homeoffice-Pflicht wird dann wieder eingeführt. Worauf müssen sich Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen jetzt einstellen?

Neues Infektionsschutzgesetz gilt ab dem 24. November 2021

Nach dem Bundestag hat heute auch der Bundesrat für ein neues Infektionsschutzgesetz gestimmt. Das Gesetz sieht Maßnahmen vor, die am 24. November 2021 in Kraft treten und voraussichtlich bis März 2022 gelten sollen. Darunter fällt die 3G-Regel am Arbeitsplatz und die Wiedereinführung der Home-Office-Pflicht.

3G-Regel am Arbeits­platz: Genesen, geimpft oder getestet?

Laut dem neuen Infektionsschutzgesetz dürfen Arbeitnehmer:innen nur dann auf der Arbeit erscheinen, wenn Sie genesen, geimpft oder getestet sind.

Arbeitnehmer:innen müssen dann entsprechende Dokumente vorlegen, die eine Genesung oder eine Impfung belegen. Ungeimpfte müssen sich selber darum kümmern, bei Präsenzarbeit einen negativen Test als Nachweis zu erbringen. Der Antigen-Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein und ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden.

Arbeitgeber stehen dann in der Verantwortung, die jeweiligen Nachweise zu kontrollieren und zu dokumentieren. Kommen Arbeitgeber der Kontroll- und Dokumentationspflicht nicht nach, drohen Bußgelder. Legen wiederum Arbeitnehmer:innen entsprechende Dokumente nicht vor, drohen schlimmstenfalls arbeitsrechtliche Konsequenzen. Auch eine Kündigung ist bei Verweigerung der Nachweispflicht nicht ausgeschlossen.

Das Thema wirft zahlreiche Folgefragen auf, die noch nicht endgültig geklärt sind. So steht etwa die Frage im Raum, ob Arbeitgeber für die Kosten der Coronatests aufkommen müssen. Bislang sieht die Corona-Arbeitsschutzverordnung vor, dass Unternehmen lediglich zwei Tests pro Woche bereit stellen müssen.

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Homeoffice-­Pflicht kommt zurück

Eine Homeoffice-Pflicht wurde zuletzt am 1. Juli 2021 aufgehoben, als sich die Corona-Lage über den Sommer entspannte. Mit dem Losbrechen der vierten Welle kommt die Home-Office-Pflicht nun wieder zurück.

Arbeitgeber sind dann verpflichtet, Mitarbeiter:innen die Arbeit aus dem Homeoffice anzubieten – insofern ihre Tätigkeit dies zulässt. Mitarbeiter:innen stehen im Gegenzug grundsätzlich in der Pflicht, das Homeoffice-Angebot anzunehmen. Es sei denn, das Arbeiten von zu Hause ist aufgrund zu enger Räumlichkeiten oder Ähnlichem nicht möglich.

Vor der Krise arbeiteten lediglich 4 % der Beschäftigten in Deutschland von zu Hause aus. Mit Einführung der Homeoffice-Pflicht nahm der Anteil verständlicherweise rapide zu. Aber auch seit Aufhebung der Pflicht arbeiteten weiterhin rund ein Viertel der bundesweiten Belegschaft vom heimischen Schreibtisch aus.

Die Statistik ist ein Indiz dafür, dass Homeoffice auch ohne Pandemie zum neuen Standard werden kann. Schließlich scheinen Beschäftige unter Beweis gestellt zu haben, dass sich Produktivität und das Arbeiten von Zuhause nicht ausschließen.

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz wurden viele Fragen aufgeworfen, die es noch zu beantworten gilt.  Wir halten Sie gerne in unserem kostenlosen Newsletter auf dem Laufenden.