Nicht verwechseln: Vorfälligkeits- und Nichtabnahmeentschädigung!
Auf die Nichtabnahmeentschädigung wird von den Banken nur bestanden, wenn das vereinbarte Forward-Darlehen vom Kreditnehmer nicht abgenommen wird. Diese besondere Form des Darlehens ermöglicht es den Bankkunden einen Kredit aufzunehmen, der zu einem später vereinbarten Zeitpunkt ausgezahlt wird. Auch die Nichtabnahmeentschädigung lässt sich in vielen Fällen vermeiden!
Wenn Sie generell zufrieden mit dem Service der DKB sind und dort weiterhin gerne Ihr Konto führen oder zukünftig Darlehen aufnehmen möchten, stellt sich vielen die Frage, inwiefern ein Vorgehen dem Status als Kund:in schaden könnte.
Zunächst einmal muss mal feststellen, dass die DKB – wie viele andere Banken – wissentlich in Kauf genommen hat, dass Sie als Verbraucher:in nicht ausreichend und korrekt informiert waren. Sie schaden der Bank demzufolge auch nicht, wenn Sie Ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen und die Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern oder sie vermeiden. Die DKB hat also keine rechtliche Grundlage, Sie als Kund:in schlechter zu behandeln. Darüber hinaus hat die DKB, wie die anderen Banken, bei denen Sie eventuell ein Darlehen beantragen möchten, auch in Zukunft ein Interesse daran, Kund:innen zu gewinnen und zu binden.
Mit einem erfolgreichen Widerruf des Immobiliendarlehens kann Folgendes erreicht werden:
- Abwehr einer Vorfälligkeitsentschädigung
- Rückforderung einer bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung
- Abwehr einer Nichtabnahmeentschädigung
- Rückforderung einer bereits gezahlten Nichtabnahmeentschädigung
- Umschuldung ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung
- Ausstieg aus einem laufenden Kredit
Wie lange bereits gezahlte Entschädigungen zurückgefordert werden können, hängt davon ab, ob Sie vom Vorfälligkeitsjoker oder vom Widerrufsjoker Gebrauch machen können.
Vorfälligkeitsjoker:
Mit dem Vorfälligkeitsjoker können wir nicht nur die Forderungen der Banken abwehren, wir können darüber hinaus auch bereits gezahlte Entschädigungszahlungen bis zu drei Jahre nach Zahlung zurückfordern. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung oder um eine bereits gezahlte Nichtabnahmeentschädigung handelt.
Widerrufsjoker:
Haben Sie Ihr Immobiliendarlehen zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 20. März 2016 abgeschlossen, können Sie Ihren Darlehensvertrag womöglich auch heute noch widerrufen, wenn Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht und alle gesetzlichen Pflichtangaben informiert wurden. Der Widerruf kommt auch dann in Betracht, wenn das Darlehen bereits gekündigt wurde.