Vielen Dank. Ihre Daten werden übertragen.

Privatinsolvenz: Haftet auch der Ehepartner?

Haftet der Ehepartner bei Privatinsolvenz? Ein Ehepartner ist von der Insolvenz des anderen also im Regelfall nicht betroffen und muss auch keine Schulden bezahlen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen und Sonderfälle, die Sie unbedingt beachten sollten. Wir erklären alles rund um das Thema „Privatinsolvenz und Ehepartner“.

Aktualisiert am 12.07.23

Privatinsolvenz Ehepartner: Die wichtigsten Fakten zusammengefasst

Eine Privatinsolvenz ist immer kompliziert — in einer Ehe aber gleich doppelt belastend: Immerhin will niemand, dass der Partner unter den eigenen Schulden leidet und in das Insolvenzverfahren hineingezogen wird. Inwieweit ist der Ehepartner also von der Privatinsolvenz des anderen betroffen?

Grundsätzlich ist eine Unterscheidung dabei besonders wichtig:

  • Zugewinngemeinschaft: Wenn Sie in einer Zugewinngemeinschaft leben, dann ist nur Ihr eigenes Vermögen von der Insolvenz betroffen, aber nicht das Vermögen Ihres Ehepartners.
  • Gütergemeinschaft: Wenn Sie hingegen in einer Gütergemeinschaft leben, sind beide Ehepartner von der Insolvenz betroffen.

Schuldenbereinigung

Sichern Sie sich jetzt eine kostenlose Ersteinschätzung zur Privatinsolvenz von unseren Experten im Bereich Schuldnerberatung.

Privatinsolvenz und Zugewinngemeinschaft

Eheleute bilden in Deutschland automatisch eine Zugewinngemeinschaft, sofern sie es nicht ausdrücklich anders vereinbaren. Dabei ist jeder für sein eigenes Vermögen verantwortlich und kann frei über sein eigenes Geld verfügen. Auf das Vermögen des anderen hat ein Ehepartner keinen Zugriff und haftet dementsprechend auch nicht dafür.

Das bedeutet: Wenn Sie in einer Zugewinngemeinschaft leben, ist Ihr Ehepartner nicht von der Privatinsolvenz betroffen. Ihre Ehefrau oder Ehemann muss keine Schulden zurückzahlen und muss auch nicht befürchten, dass Vermögen gepfändet wird. Die Insolvenz betrifft also nur Sie!

Es gibt allerdings einige Ausnahmen: Zum Beispiel, wenn beide Partner einen gemeinsamen Kreditvertrag unterzeichnet haben oder wenn ein Ehepartner eine Bürgschaft für den anderen übernommen hat. In diesem Fall kann der nicht-insolvente Partner als Schuldner angesehen werden und muss bei einer Privatinsolvenz eventuell haften.

Privatinsolvenz und Gütergemeinschaft

Bei einer Gütergemeinschaft werden die Vermögen beider Ehepartner als gemeinschaftliches Vermögen betrachtet. Das hat natürlich erhebliche Auswirkungen auf die Vorgehensweise bei einer Privatinsolvenz. Es gibt hierbei nur ein einziges Vermögen, und das bedeutet, dass Gläubiger die Möglichkeit haben, dieses gemeinschaftliche Vermögen zu pfänden. Letztlich muss also ein Ehepartner für die Schulden des anderen haften. Wenn zwei Ehepartner in einer Gütergemeinschaft leben, sind also immer beide von der Privatinsolvenz betroffen.

Zusammengefasst: Darf ich mein Vermögen bei Insolvenz meines Ehepartners behalten?

Klipp und klar: Wenn Sie in einer Zugewinngemeinschaft leben, darf Ihr Einkommen normalerweise nicht angerührt werden. Sie sind — ganz einfach — kein Schuldner. In einer Zugewinngemeinschaft sind die Vermögen nämlich getrennt; es darf also niemand auf Ihr Konto zugreifen und Sie müssen auch keine Gläubiger Ihres Partners bezahlen.

Wenn Sie hingegen in einer Gütergemeinschaft leben, gibt es nur ein Vermögen. Es ist dann also egal, welcher Ehepartner eine Privatinsolvenz anmeldet: Sie sind beide Schuldner — das gemeinschaftliche Vermögen wird zur Tilgung der Schulden genutzt. Damit zahlen Sie also auch Einkommen an die Gläubiger Ihres Ehepartners.

Sonderfälle: Steuerschulden und Gerichtskosten

Sollte das Finanzamt das Ehepaar bei Steuerfragen gemeinsam veranlagen, dann haften im Fall einer Privatinsolvenz meist beide Ehepartner. Das bedeutet: Für Steuerschulden können beide Eheleute verantwortlich gemacht werden und nicht nur der Ehepartner, der die Privatinsolvenz angemeldet hat.

Der nicht-insolvente Ehepartner kann unter Umständen auch für die Gerichtskosten belangt werden. Hierfür muss das Einkommen über der Pfändungsfreigrenze liegen: Wenn das Einkommen des nicht-insolventen Ehepartners die gesetzlich vorgeschriebenen Freigrenzen übersteigt, kann das Insolvenzgericht auch die Zahlung der Verfahrenskosten verlangen.

Anders ausgedrückt: Der schuldenfreie Partner kann also dazu verpflichtet werden, die Verfahrenskosten zu bezahlen.

Darf ich für beide Eheleute eine Privatinsolvenz anmelden?

Wir machen es kurz: Eine gemeinsame Privatinsolvenz gibt es nicht. Sie können also nur für sich selbst eine Privatinsolvenz beantragen. Das bedeutet: Wenn Sie und Ihr Ehepartner beide überschuldet sind und zusammen in die Privatinsolvenz gehen wollen, dann müssen Sie jeweils einen eigenen Antrag stellen und das Insolvenzverfahren auch getrennt durchlaufen.

Privatinsolvenz Ehepartner und Haus: Was passiert mit gemeinsamen Immobilien?

Die Frage nach dem gemeinsamen Haus ist bei einer Privatinsolvenz immer besonders wichtig. Was passiert mit einer Immobilie, wenn ein Ehepartner die Privatinsolvenz anmeldet? Ganz grundsätzlich ist eine Immobilie natürlich Teil der Insolvenzmasse. Es mag hart klingen, aber der Insolvenzverwalter kann bei einer Privatinsolvenz im Grunde jederzeit die gemeinsame Immobilie pfänden.

Wie können Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung also am besten schützen, wenn Ihr Partner ein Insolvenzverfahren durchläuft? Tatsächlich gibt es Möglichkeiten, das Haus zu sichern: Dazu ist jedoch eine Freigabe durch den Insolvenzverwalter unbedingt notwendig. Daher sollten Sie unbedingt das Insolvenzgericht oder den Insolvenzverwalter kontaktieren. Sollte der Insolvenzverwalter die Freigabe bestätigen, ist die Immobilie nicht länger Teil der Insolvenzmasse und kann somit auch nicht mehr zwangsversteigert werden.

Privatinsolvenz Ehepartner: Was passiert mit dem Unterhalt?

Die Frage „Wie ist der Unterhalt bei einer Privatinsolvenz geregelt?“ lässt sich schnell beantworten: Wenn der insolvente Ehepartner während eines Insolvenzverfahrens Unterhalt an den nicht-insolventen Ehepartner zahlen muss, dann gehören diese Zahlungen zum pfändungsfreien Grundbetrag.

Was bedeutet das ganz konkret? Grundsätzlich hat jede Privatperson einen Anspruch auf einen pfändungsfreien Grundbetrag — denn Sie brauchen während einer Insolvenz natürlich noch genügend Geld für Lebensmittel und Miete. Unterhaltszahlungen werden bei der Höhe dieses Grundbetrags berücksichtigt: Wer Unterhalt zahlen muss, darf also mehr von seinem Einkommen behalten.

Schuldenbereinigung

Sichern Sie sich jetzt eine kostenlose Ersteinschätzung zur Privatinsolvenz von unseren Experten im Bereich Schuldnerberatung.

Häufige Fragen zum Thema „Privatinsolvenz und Ehepartner“

Grundsätzlich haftet der Ehepartner nicht automatisch für die Schulden des anderen. Allerdings kann der Ehepartner unter Umständen zur Haftung herangezogen wird, zum Beispiel wenn eine gemeinsame Verschuldung bei einer Gütergemeinschaft vorliegt oder eine Bürgschaft vom Ehepartner übernommen wurde.

Im Falle einer Privatinsolvenz wird das Einkommen des insolventen Partners berücksichtigt und ein Teil davon zur Tilgung der Schulden herangezogen. Das Einkommen des nicht-insolventen Ehepartners bleibt hiervon unberührt.

In der Regel hat Ihre Insolvenz keine direkten Auswirkungen auf das persönliche Vermögen Ihres Ehepartners. Das Vermögen, das ausschließlich dem nicht-insolventen Ehepartner gehört, ist vor der Insolvenz geschützt.