Grundsätzlich haftet der Ehepartner nicht automatisch für die Schulden des anderen. Allerdings kann der Ehepartner unter Umständen zur Haftung herangezogen wird, zum Beispiel wenn eine gemeinsame Verschuldung bei einer Gütergemeinschaft vorliegt oder eine Bürgschaft vom Ehepartner übernommen wurde.
Im Falle einer Privatinsolvenz wird das Einkommen des insolventen Partners berücksichtigt und ein Teil davon zur Tilgung der Schulden herangezogen. Das Einkommen des nicht-insolventen Ehepartners bleibt hiervon unberührt.
In der Regel hat Ihre Insolvenz keine direkten Auswirkungen auf das persönliche Vermögen Ihres Ehepartners. Das Vermögen, das ausschließlich dem nicht-insolventen Ehepartner gehört, ist vor der Insolvenz geschützt.