Nutzen Sie gerne unser kostenfreies Musterformular zur Mieterselbstauskunft in PDF- und Word-Format. Dieses beinhaltet alle wichtigen Fragen. Häufig bereiten jedoch auch Vermieter:innen eine Selbstauskunft als Vordruck vor, welche sie Interessent:innen nach einer Besichtigung zum Ausfüllen mitgeben.
Verlangen Vermieter:innen eine ausgefüllte Mieterselbstauskunft, ist es zusätzlich notwendig, dass die potentiellen Mieter:innen per Unterschrift der Datenerfassung zustimmen.
Ja. Fragen, die eigentlich nicht zulässig sind, dürfen Sie falsch beantworten. Auch dürfen Vermieter:innen Ihnen nicht nachträglich vorwerfen, falsche Angaben gemacht zu haben.
Ja. Geben Sie auf eine zulässige Frage, welche relevant für das Zustandekommen des Mietverhältnisses war, eine unwahre Antwort, können Vermieter:innen den Mietvertrag anfechten. Hier würde § 123 BGB in Betracht kommen, also Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung. Das Mietverhältnis würde ab Vertragsschluss für nichtig erklärt werden.