Privatinsolvenz: Wie läuft sie ab?
Der Ablauf einer Privatinsolvenz ist gesetzlich vorgeschrieben und daher immer gleich. Wir schauen Schritt für Schritt auf die einzelnen Phasen.
1. Erfolglose Einigungsversuche mit Gläubigern
Einer Privatinsolvenz muss immer der Versuch einer außergerichtlichen Lösung vorausgehen. Das bedeutet: Private Schuldner sind verpflichtet, vor einem Insolvenzantrag eine Lösung mit den Gläubigern zu finden — erst, wenn ein solcher Versuch gescheitert ist, kann eine Restschuldenbefreiung beantragt werden.
Hierfür müssen Sie Ihren Gläubigern einen sogenannten Schuldenbereinigungsplan vorstellen. Alle Gläubiger müssen diesem Plan zustimmen. Wenn auch nur ein Gläubiger den Plan ablehnt, ist der Versuch der außergerichtlichen Einigung bereits gescheitert.
Wie sieht ein Schuldenbereinigungsplan aus?
In einem Schuldenbereinigungsplan sollten Sie folgende Angaben über Ihre finanzielle Situation machen:
- Ihr Nettoeinkommen
- Ihr pfändbares Einkommen
- eine Liste aller Gläubiger und der Schuldenhöhe
- Ihr aktuelles Guthaben zum Schuldenabbau
- Wie können Sie die Schulden abbauen (Einmal- oder Ratenzahlung)?
2. Anwalt stellt Bescheinigung aus, dass außergerichtliche Lösung versucht wurde
Nachdem eine außergerichtliche Lösung gescheitert ist, muss ein Rechtsanwalt oder ein Schuldenberater einen Nachweis darüber ausstellen. Darin muss stehen, dass der Schuldner einen Schuldenbereinigungsplan vorgelegt hat und dieser von den Gläubigern abgelehnt wurde.
Mit diesem Nachweis ist nun klar, dass es keine andere Möglichkeit mehr gibt: Der Antrag auf eine Privatinsolvenz kann eröffnet werden.
3. Privatinsolvenz wird beim Insolvenzgericht beantragt
Mit diesem Nachweis des Rechtsanwalts über einen erfolglosen Einigungsversuch kann der Schuldner nun einen Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz stellen. Sie müssen Ihren Antrag beim Insolvenzgericht stellen. Diesem Antrag müssen Sie folgende Dokumente beilegen:
- Nachweis des Anwalts über erfolglose außergerichtliche Einigung
- Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung
- Vermögensübersicht und Vermögensverzeichnis
- Gläubigerverzeichnis
- Schuldenbereinigungsplan
Das Insolvenzgericht wird Ihren Fall nun prüfen. In den meisten Fällen versucht das Gericht noch einmal, eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Wenn auch dieser zweite Einigungsversuch scheitert, wird ein Insolvenzverwalter bzw. ein Treuhänder beauftragt und das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet.
4. Wohlverhaltensphase läuft
Nun beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase, oft auch als Abtretungsfrist bezeichnet. In dieser Phase muss der private Schuldner sein pfändbares Einkommen an den Treuhänder oder Insolvenzverwalter abtreten. Dieser wird die Beträge dann an die Gläubiger verteilen. Wenn das Einkommen nicht ausreichen sollte, um sämtliche Schulden zu tilgen, werden dem Schuldner nach drei Jahre alle weiteren Schulden erlassen.
Der Privatschuldner hat während der Wohlverhaltensphase so einige Pflichten — wenn er diesen nicht nachkommt, riskiert er den Erfolg des Insolvenzverfahrens. Zu diesen Pflichten gehören:
- Suche nach einer zumutbaren Erwerbstätigkeit
- im Falle einer Erbschaft oder einer Schenkung: Herausgabe der Hälfte des Vermögens
- Herausgabe aller Gewinne aus Lotterien und anderen Glücksspielen
- Wohnort- und Arbeitsplatzwechsel beim Insolvenzgericht melden
- keine Anschaffung von Luxusgütern und keine teuren Urlaube
5. Restschuldbefreiung
Wenn der Privatschuldner sich während der Wohlverhaltensphase an alle Pflichten gehalten hat, erlässt das Insolvenzgericht nach Ablauf der Abtretungsfrist alle offenen Schulden. Das bedeutet, dass der Schuldner von allen Verbindlichkeiten befreit wird und einen wirtschaftlichen Neuanfang starten kann.
Wichtig: Die Restschuldbefreiung gilt nur für jene Schulden, die vor Beginn des Insolvenzverfahrens entstanden sind. Neue Schulden, die während der Wohlverhaltensphase angehäuft wurden, bleiben weiterhin bestehen.