Wohnungsübergabe: Was es zu beachten gibt
Die offizielle Übergabe einer Wohnung an neue Mieter:innen findet im Regelfall dann statt, wenn die ehemaligen Mieter:innen bereits offiziell ausgezogen sind. Es hat also bereits eine Wohnungsübergabe in die andere Richtung stattgefunden. Vermieter:innen haben den Zustand der Wohnung festgestellt, dokumentiert und geprüft, ob diese von den Mieter:innen besenrein hinterlassen wurde. Zudem fand die Übergabe aller vorhandenen Schlüssel an die Vermieter:innen statt.
Bei der Übergabe an Neumieter:innen muss nun festgehalten werden, welche Schäden bereits vor Einzug vorlagen, sodass diese nicht beim Auszug den aktuellen Mieter:innen angekreidet werden. Ebenso wird die Wohnung offiziell zum Einzug freigegeben und alle vorhandenen Schlüssel übergeben.
Für die mietende und vermietende Partei ist es verpflichtend, dass eine Wohnungsübergabe stattfindet. Dabei können sowohl Mieter:innen als auch Vermieter:innen durch andere Personen vertreten werden. Nicht selten übernimmt nicht der Eigentümer oder die Eigentümerin die Übergabe, sondern schickt Makler:innen oder Hausverwalter:innen, um die Übergabe abzuwickeln. Ebenso dürfen die neuen Mieter:innen bevollmächtigte Dritte zum Termin schicken. Es muss hierfür eine schriftliche Vollmacht vorliegen.
Vermieter:innen sind dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass die neuen Mieter:innen direkt zu Mietbeginn die Wohnung auch beziehen können. Ist dies nicht möglich, haben Mieter:innen das Recht auf eine Erstattung der entstandenen Kosten oder Schadensersatz. Fällt der Mietbeginn auf einen Sonn- oder Feiertag, kann sich der Einzug auf den nächsten Werktag verschieben.
Ohne weitere Regelungen im Mietvertrag müssen Vormieter:innen das Objekt im besenreinen Zustand hinterlassen. Wurde im Mietvertrag jedoch festgelegt, dass die Wohnung in „sauberem Zustand“ oder „gereinigtem Zustand“ hinterlassen werden muss, müssen sich Mieter:innen daran halten. Neue Mieter:innen dürfen also eine weitere Reinigung fordern, wenn sich das Mietobjekt in einem schmutzigen Zustand befindet.
Besenrein beinhaltet den folgenden Zustand:
- Böden müssen gesaugt bzw. gefegt worden sein
- Kellerabteil muss frei von Spinnweben sein
- Fenster müssen frei von groben Verschmutzungen sein
- Küche und Bad sollten frei von Kalk- und Schmutzablagerungen sein
- Küche und Kühlschrank müssen frei von Lebensmitteln und Essensresten sein