Eine Abmahnung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Landet der Fall vor Gericht, sollten Vermieter:innen jedoch nachweisen können, dass sie tatsächlich abgemahnt haben. Wichtig ist, dass im Falle einer Abmahnung alle Mieter:innen der Wohnung informiert werden – nicht nur die „störende“ Person.
Vermieten Sie Ihre Wohnung an Dritte weiter, ohne Vermieter:innen darüber zu informieren, können Sie deswegen abgemahnt werden. Jedoch rechtfertigt dieses Verhalten sogar eine fristlose Kündigung. Sie sollten also in jedem Fall nachfragen, bevor Sie Ihre Wohnung weitergeben.
Besonders strenge oder zimperliche Vermieter:innen schicken vielleicht auch bei einer Lappalie bereits eine Abmahnung raus. Haben Sie einmal vergessen, das Treppenhaus zu reinigen, dann werden Sie in der Regel nicht abgemahnt. Aufmerksame Nachbar:innen könnten dies jedoch melden. Daraufhin kann es passieren, dass Sie von Vermieter:innen mündlich auf Ihre Pflichten hingewiesen werden.