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Inkassokosten: Welche Gebühren sind zulässig?

Inkassoverfahren: Vor diesem Wort fürchten sich viele: Kein Wunder, immerhin können die erhobenen Inkassokosten schnell zu einer zusätzlichen Belastung werden. Die meisten prüfen das Inkassoschreiben nicht lange, sondern zahlen, um die Sache fix aus der Welt zu schaffen. Dabei sind nicht alle Inkassogebühren auch gerechtfertigt. Wir klären, welche Gebühren ein Inkassounternehmen erheben darf und welche nicht.

Aktualisiert am 12.07.23

Wann können Inkassogebühren erhoben werden?

Wenn Sie Ihre Schulden trotz Mahnungen nicht bezahlen, wird Ihr Gläubiger vermutlich ein Inkassobüro mit der Eintreibung der Schulden beauftragen. Das hat für den Gläubiger den Vorteil, dass er sich nicht selbst um die Kommunikation kümmern muss. Hierbei kommt es meist zu Inkassokosten. Das bedeutet: Sie müssen Inkassogebühren nur dann zahlen, wenn Sie mit Ihren Schulden in Verzug sind und Ihr Gläubiger ein Inkassounternehmen beauftragt.

Aber warum gibt es überhaupt Inkassokosten? Bei einem Zahlungsverzug hat der Gläubiger einen Anspruch auf Entschädigung für den Schaden, der ihm wegen des Verzugs entstanden ist. Es ist nicht ganz leicht zu durchschauen, welche Gebühren dabei zulässig sind und welche nicht — daher schauen wir Schritt für Schritt, welche Kosten ein Inkassobüro erheben darf und welche eben nicht.

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Inkasso Kosten: Welche Gebühren sind zulässig?

Vor allem müssen Sie natürlich die Hauptforderung begleichen, also jene Rechnung, wegen der Sie überhaupt in Verzug geraten sind. Zudem wird ein Inkassobüro in den meisten Fällen folgende Kosten erheben:

Inkassogebühr: Das sind die Kosten für die Dienstleistung des Inkassobüros. Die Gebühr beträgt zwischen 0,5 und maximal 1,3 Prozent der Hauptforderung. Wenn ein Inkassobüro höhere Kosten ansetzt, muss es diese unbedingt begründen.

Zinsen auf Hauptforderung: Hier dürfen Verbraucher maximal 5 Prozent über dem Basiszinssatz zahlen. Der Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank liegt aktuell bei 0,12 Prozent — Inkassozinsen dürfen also maximal 5,12 Prozent der Hauptforderung betragen.

Mahnkosten: In der ersten Mahnung dürfen keine Gebühren erhoben werden. Ab der zweiten Mahnung sind maximal 2,50 Mahngebühren zulässig.

Mahnbescheid: Ein Inkassobüro kann einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken — hierfür können Gebühren von höchstens 25 Euro anfallen. Zusätzliche Kosten dürfen für einen Mahnbescheid nicht erhoben werden.

Vollstreckungskosten: Der Schuldner muss auch die Kosten für die Zwangsvollstreckung tragen.

Zustellungskosten: Ein Inkassobüro darf die Kosten für die Zustellung von Bescheiden vom Schuldner verlangen.

Kosten für Adressermittlung und Banklastschriften: Auch diese Gebühren sind zulässig und müssen vom Schuldner bezahlt werden.

Inkasso Kosten: Welche Gebühren sind nicht zulässig?

Wenn die Inkassokosten zu hoch sind, sollten Ihre Alarmglocken läuten. Es gibt viele unseriöse Inkassounternehmen, die hohe Gebühren verlangen. Viele hoffen darauf, dass Schuldner schnell zahlen, ohne das Schreiben zu überprüfen. Grundsätzlich gilt aber: Nur die oben erwähnten Kosten sind zulässig. Wenn ein Inkassobüro zusätzliche Gebühren verlangt, dann können Sie diesen widersprechen.

Unzulässige Kosten sind zum Beispiel:

  • zusätzliche Umsatzsteuer (obwohl diese bereits ausgewiesen wurde)
  • Telefongebühren für Anrufe beim Schuldner
  • Kontoführungsgebühren
  • Kosten für den „1. Brief nach Titulierung der Forderung“
  • Kosten für einen zusätzlich beauftragten Rechtsanwalt
  • Kontoführungsgebühren

Inkassokosten vermeiden: Kann ich nur die Hauptforderung zahlen?

Hier können wir es kurz machen: Wenn Sie ein Inkassoschreiben erhalten, können Sie nicht einfach die Hauptforderung bezahlen und die Sache damit aus der Welt schaffen. Sobald ein Gläubiger ein Inkassobüro beauftragt hat, fallen für Sie auch die Inkassokosten an.

Natürlich müssen Sie eine Inkassoforderung nur dann bezahlen, wenn diese auch gerechtfertigt ist. Das heißt: Prüfen Sie das Schreiben. Wenn Sie feststellen, dass die Forderung gerechtfertigt ist und auch die Inkassogebühren zulässig sind, dann führt kein Weg drumherum: Sie müssen bezahlen.

Wir fassen zusammen: Diese Kosten sind zulässig

Zulässige Gebühren Unzulässige Gebühren
Zinsen auf Hauptforderung bereits auf der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer
Inkassogebühr Telefongebühren für Anrufe beim Schuldner
Mahnkosten Kontoführungsgebühren
Mahnbescheid Kosten für den „1. Brief nach Titulierung der Forderung“
Vollstreckungskosten Kosten für einen zusätzlich beauftragten Rechtsanwalt
Zustellungskosten Kontoführungsgebühren
Kosten für Adressermittlung und Banklastschriften  

Inkassokosten und Ratenzahlung: Kann ich Raten vereinbaren?

Viele sind von einem Inkassoschreiben eingeschüchtert. Wenn ein Inkassounternehmen dann eine Ratenzahlung vereinbart, wirkt das oft wie eine perfekte Lösung. Aber Achtung: Unterschreiben Sie eine Ratenvereinbarung nicht voreilig, sondern prüfen Sie die Regelung genau.

Wenn Sie der Ratenzahlung zustimmen, erkennen Sie nämlich automatisch die Forderung an. Eventuell ist die Forderung aber gar nicht berechtigt. Sie sollten immer zuerst überprüfen, ob Sie der Forderung widersprechen wollen. Außerdem berechnen Inkassounternehmen für die Ratenzahlung sowohl Zinsen als auch sogenannte Einigungskosten.

Sie sollten sich also gut überlegen, ob eine Ratenzahlung wirklich richtig für Sie ist. Bei zu hohen Ratenzahlungen könnten Sie schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Bei zu geringen Ratenzahlungen werden die Zinsen schnell zur Belastung. Es ist ratsam, die Hilfe eines Anwalts zu nutzen, der Ihre finanzielle Situation kennt.

Inkasso Widerspruch: Wann kann ich widersprechen?

Wenn Sie eine offene Forderung trotz Zahlungserinnerungen nicht begleichen, kann ein Gläubiger ein Inkassounternehmen beauftragen. Sollte die Forderung berechtigt sein, haben Sie keine weiteren Optionen: Sie müssen die Rechnung sofort bezahlen. Allerdings ist nicht jede Forderung berechtigt. Es gibt unseriöse Inkassounternehmen, die zu hohe Gebühren verlangen oder Forderungen einziehen, die gar nicht bestehen. Eventuell sollen Sie für ein Abo zahlen, das Sie nie abgeschlossen haben.

In den folgenden Fällen können Sie Widerspruch einlegen:

  • Unberechtigte Hauptforderung: Die ursprüngliche Forderung des Gläubigers ist nicht gerechtfertigt.
  • Zu hohe Inkassokosten: Ein Inkassounternehmen darf bestimmte Gebühren erheben, allerdings müssen diese berechtigt sein.
  • Fehlende Zahlungserinnerung: Sie befinden sich noch nicht in Zahlungsverzug. Ein Inkassoauftrag ist zwar auch ohne Mahnung möglich, normalerweise sollte ein Gläubiger aber den Schuldner direkt kontaktieren, bevor er ein Inkassobüro beauftragt.
  • Inkassoschreiben trotz Widerspruchs: Sie haben dem Inkassoschreiben bereits widersprochen. Der Sachverhalt muss geklärt worden — vorher darf kein weiteres Inkassoverfahren gestartet werden.  

Inkasso Widerspruch: Wie kann ich Inkasso widersprechen?

Grundsätzlich haben Sie das Recht, einem Inkassoverfahren zu widersprechen. Das geht mit den folgenden Schritten:

  • Prüfen Sie, ob die Forderung berechtigt ist.
  • Sollte die Forderung gerechtfertigt sein, dann müssen Sie bezahlen.
  • Anderenfalls legen Sie sofort schriftlichen Widerspruch ein.
  • Begründen Sie detailliert, warum die Forderung ungerechtfertigt ist.
  • Schicken Sie das Schreiben an das Inkassounternehmen und informieren Sie auch den Gläubiger über Ihren Einspruch.

Inkasso und Schufa: Kommt ein Schufa-Eintrag?

Oft wird Schuldnern bereits mit der ersten Mahnung ein negativer Schufa-Eintrag angedroht. Tatsächlich verursacht ein Inkassoschreiben nicht sofort einen negativen Schufa-Eintrag. Hier gibt es feste Regeln: Nicht jede vergessene Rechnung führt nämlich zu einem negativen Schufa-Eintrag.

Ihre Bonität kann sich erst dann verschlechtern, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Gläubiger muss mindestens zweimal schriftlich abmahnen und an die Rechnung erinnern.
  • Zwischen den Mahnungen müssen mindestens vier Wochen liegen.
  • Der Gläubiger muss darauf hinweisen, dass ein negativer Schufa-Eintrag droht, wenn Sie weiterhin nicht zahlen.

Außerdem gilt: Wenn Sie der Forderung widersprechen, darf sich das Inkassoschreiben nicht negativ auf Ihre Bonität auswirken.

Sie brauchen Hilfe bei Schulden?

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