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Schuldenbereinigungsplan: So sieht er aus – inklusive Muster

Bevor Sie eine Privatinsolvenz anmelden können, müssen Sie versuchen, eine außergerichtliche Lösung mit Ihren Gläubigern zu finden. Hierfür müssen Sie jedem Gläubiger einen sogenannten Schuldenbereinigungsplan vorlegen, in dem Sie beschreiben, wie Sie Ihre Schulden oder zumindest einen Teil davon bezahlen können. Das bedeutet also: Ohne Schuldenbereinigungsplan gibt es auch keine Privatinsolvenz.

Aktualisiert am 20.07.23

Was ist ein Schuldenbereinigungsplan?

Wenn Sie überschuldet sind, dann ist die Privatinsolvenz oft der letzte Ausweg: Bevor Sie eine Privatinsolvenz beantragen können, müssen Sie jedoch versuchen, Ihr Schuldenproblem ohne Hilfe des Insolvenzgerichts zu lösen. Im Klartext: Sie müssen versuchen, eine Lösung mit Ihren Gläubigern zu finden. Hierfür müssen Sie Ihren Gläubigern einen Schuldenbereinigungsplan schicken, in dem Sie detailliert beschreiben, welche Schulden Sie zurückzahlen können.

Im Grunde ist der Schuldenbereinigungsplan also ein Zahlungsangebot, das Ihre Gläubiger annehmen oder ablehnen können. Bei der Gestaltung des Schuldenbereinigungsplans haben Sie freie Hand: Wichtig sind aber vor allem die Fragen: Wie viele Schulden können Sie zurückzahlen und über welchen Zeitraum? Vermutlich können Sie Ihre Schulden nicht vollständig begleichen, daher sollten Sie Ihren Gläubigern einen Kompromiss vorschlagen.

Sie brauchen Hilfe bei der Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans?

Keine Sorge, unsere Experten beraten Sie gern: Wir verschaffen uns einen Überblick über Ihre Schulden und erstellen für Sie einen Schuldenbereinigungsplan.

Schuldenbereinigungsplan: Was muss drinstehen?

Ein Zahlungsangebot sollte so aufgebaut sein:

  • Name des Gläubigers und Höhe der Forderung
  • detaillierte Beschreibung Ihrer wirtschaftlichen Situation
  • Informationen zu Ihrem Einkommen
  • Liste aller Unterhaltszahlungen

Nun sollten Sie Ihren Gläubigern ein Zahlungsangebot machen. Das bedeutet: Schreiben Sie in Ihren Schuldenberenigungsplan, wie Sie Ihre Schulden bezahlen wollen: Dabei könnten Sie beispielsweise Einmalzahlungen, Ratenzahlungen oder einen Zahlungsaufschub vorschlagen. Abschließend sollten Sie Ihre vorgeschlagene Zahlungsstrategie begründen. Erläutern Sie den Gläubigern, warum eine vollständige Schuldentilgung nicht möglich ist und warum Sie diesen Kompromiss eingehen müssen. Besonders wichtig ist zu erläutern, warum Sie eine Privatinsolvenz vermeiden möchten.

Sie müssen alle Gläubiger gleich behandeln

Besonders wichtig: Es ist wichtig, dass Sie dabei alle Ihre Gläubiger gleichbehandeln. Wenn Sie also schätzen, dass Sie lediglich etwa 50 Prozent der Schulden begleichen können, sollten Sie diesen Prozentsatz allen Gläubigern anbieten. Ihr Schuldenbereinigungsplan sollte also festlegen, dass jeder Gläubiger 50 Prozent der ursprünglichen Forderung erhält.

Wenn Sie nur 10 Prozent Ihrer Schulden bezahlen können, dann muss diese Quote für alle Gläubiger gelten. Jeder Gläubiger bekommt dann 10 Prozent seiner ursprünglichen Forderung.

Schuldenbereinigungsplan: Muster / Vorlage

(Name)
(Adresse)
(Postleitzahl)

(Name des Gläubigers)
(Adresse des Gläubigers)
(Postleitzahl des Gläubigers)

Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan
(Ihr Aktenzeichen)

Ort, Datum

Sehr geehrte/r Herr/Frau (Name des Gläubigers),

Ich, der Schuldner, strebe eine außergerichtliche Schuldenbereinigung an und schlägt aus diesem Grund Folgendes vor:

  • (Beschreibung der Forderung)
  • (Höhe der Forderung)
  • (Eventuelle Zinsen)
  • (Eventuelle Mahngebühren)

Ich schlage vor, die oben genannte Forderung mit einer Quote von (Ihre Quote) zu bezahlen. Diesen Vorschlag begründe wie folgt: (Beschreibung Ihrer finanziellen Situation).

Ich werde diesen vorgeschlagenen Betrag per Einmalzahlung bis zum (Datum) bezahlen.

Ich bitte Sie um eine schriftliche Bestätigung, falls Sie diesen Vorschlag annehmen.

Mit freundlichen Grüßen

_____________________
Unterschrift

Wie geht es nach dem Schuldenbereinigungsplan weiter?

Nachdem Sie den Schuldenbereinigungsplan vorgelegt haben, müssen Ihre Gläubiger diesen entweder annehmen oder ablehnen. Wenn Sie annehmen, können Sie auch keine Privatinsolvenz anmelden — Sie müssen die Schulden so zurückzahlen, wie Sie es in Ihrem Schuldenbereinigungsplan vorgeschlagen haben.

Die schlechte Nachricht: Wenn nur ein einziger Gläubiger den Schuldenbereinigungsplan ablehnt, dann ist die außergerichtliche Einigung gescheitert.

Die gute Nachricht: Nun steht einer Privatinsolvenz nichts mehr im Weg. Wenn der Schuldenbereinigungsplan von mindestens einer Person abgelehnt wurde, müssen Sie sich das von einem Schuldenberater oder Rechtsanwalt bestätigen lassen und können mit dieser Bescheinigung eine private Insolvenz anmelden.

Sobald ein Schuldenberater bzw. ein Rechtsanwalt bestätigt hat, dass Sie erfolglos versucht haben, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, können Sie einen Antrag auf Privatinsolvenz beim Insolvenzgericht stellen.

Diesem Antrag muss Folgendes beiliegen:

  • Nachweis des Anwalts über erfolglose außergerichtliche Einigung
  • Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung
  • Vermögensübersicht und Vermögensverzeichnis
  • Gläubigerverzeichnis
  • Schuldenbereinigungsplan

Sie haben also endlich eine Privatinsolvenz angemeldet und damit Ihren Teil getan: Nun muss das Insolvenzgericht den Fall prüfen.

Wie kann eine außergerichtliche Schuldenbereinigung konkret aussehen?

  • 1 Kostenloses Erstgespräch
  • 2 Beratung von Experten
  • 3 Auflistung der Gläubiger & Schulden
  • 4 Außergerichtliche Verhandlung mit Gläubigern
  • 5 Reduzierung der Schulden
  • 6 Begleichung der reduzierten Schulden

Als Erstes bieten wir Ihnen ein kostenloses Erstgespräch mit unseren Experten in der Schuldnerberatung an. Darin werden Ihnen Ihre Optionen und der Ablauf erklärt. Im Anschluss können Sie eine ausführliche Beratung in Anspruch nehmen, in dem anhand Ihrer Unterlagen die Chancen auf eine außergerichtliche Schuldnerberatung ausgelotet werden. Haben wir alles geklärt, starten wir mit der außergerichtlichen Verhandlung mit Ihren Gläubigern, um die Höhe der Schulden zu reduzieren. Im besten Fall bleibt dann noch eine deutlich geringere Schuldenlast übrig, die Sie begleichen können, um endlich schuldenfrei zu sein.

Welche Arten von Schulden können im Rahmen einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung bereinigt werden?

Im Rahmen einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung können verschiedene Arten von Schulden berücksichtigt werden. Allerdings sind nicht alle Schulden für eine außergerichtliche Regelung geeignet. Steuerschulden oder Schulden aus Unterhaltszahlungen sind beispielsweise ausgeschlossen. Typischerweise kommen folgende Verbindlichkeiten und Außenstände für außergerichtlichen Schuldenbereinigung infrage:

Verbraucherschulden: Diese umfassen in der Regel Schulden wie Kreditkartenschulden, persönliche Darlehen, Ratenkäufe oder offene Rechnungen bei Versorgungsunternehmen.

Schulden aus Mobilfunk- oder Internetverträgen: Wenn der Schuldner Schwierigkeiten hat, seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit Mobilfunk- oder Internetverträgen zu erfüllen, können diese Schulden möglicherweise in die Verhandlungen einbezogen werden.

Schulden bei Lieferanten und Dienstleistern: Offene Rechnungen bei Lieferanten oder Dienstleistern können Teil einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung sein.

Sie brauchen Hilfe bei der Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans?

Keine Sorge, unsere Experten beraten Sie gern: Wir verschaffen uns einen Überblick über Ihre Schulden und erstellen für Sie einen Schuldenbereinigungsplan.