Nein. Das P-Konto schützt nicht vor der Pfändung selbst, es sichert lediglich einen monatlichen Betrag, der vor der Pfändung geschützt ist. Sie können auf 1.340 Euro (seit 1. Juli 2022) bzw. 1.410 Euro (ab 1. Juli 2023) monatlich zugreifen und können Dienstleistungen wie Überweisungen und Online-Banking weiterhin nutzen. Im Grunde funktioniert ein P-Konto also wie ein ganz normales Girokonto. Die Pfändung wird durch die Einrichtung eines P-Kontos aber nicht verhindert.
Ja. Banken sind verpflichtet, Ihnen ein P-Konto zur Verfügung zu stellen. Dabei spielt Ihr Saldo erst einmal keine Rolle. Bei einem Konto im Minus werden eingehende Gutschriften nicht mehr verrechnet, sondern stehen gleich als Teil des Freibetrags zur Verfügung. Sie müssen das Konto also zunächst nicht ausgleichen: Eingehendes Geld wird sofort im P-Konto vor Pfändungen geschützt.
Wenn eine Pfändung vorliegt, erhalten Sie ein Schreiben von einem Gerichtsvollzieher oder vom Gläubiger, in dem Ihnen alle wichtigen Informationen mitgeteilt werden. Sobald Sie von der Pfändung erfahren haben, sollten Sie schnell handeln: Sie müssen das P-Konto innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme bei der Bank beantragen.