Pflichtteil am Erbe einfordern: So geht’s in 4 Schritten
Der Pflichtteil vom Erbe ist der gesetzliche Anspruch auf einen Teil vom Nachlass. Wer von verstorbenen nahen Verwandten kein oder zu wenig Erbe erhalten hat, kann den Pflichtteil einfordern. Je direkter die Verwandtschaft und je wertvoller der Nachlass ist, desto höher ist der Pflichtteil.

Auf den Punkt:
- Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Teil vom Erbe.
- Anspruch auf den Pflichtteil am Erbe haben Ehepartner, Kinder & Eltern.
- Pflichtteilsberechtigte bekommen Geld – keine anderen Erbstücke.
- Der Erbanspruch besteht 3 Jahre, sobald der Todesfall bekannt ist.
Wer kann einen Pflichtteil am Erbe einfordern?
Wer den Pflichtteil am Erbe einfordern darf, regelt § 2303 BGB.
Einen Pflichtteilsanspruch haben:
- Kinder, Enkel, Urenkel des Erblassers – leibliche und adoptierte
- Ehepartner:in und eingetragene:r Lebenspartner:in
- Eltern des Erblassers
Immer Anspruch auf den Pflichtteil haben Kinder und Ehepartner:in bzw. eingetragene Lebenspartner:in. Die anderen Pflichtteilsberechtigten haben den Anspruch nur, wenn Kinder und Partner:in bereits verstorben sind.
Hat der Erblasser seine direkten Verwandten nicht oder zu wenig im Testament bedacht, dürfen sie ihren Pflichtteil am Erbe einfordern. Zu wenig bedacht, bedeutet: Sie würden weniger vom Erbe bekommen, als ihnen laut gesetzlicher Erbfolge zusteht (§§ 1924 ff. BGB).
Keinen Anspruch haben alle entfernteren Verwandten sowie Lebensgefährten ohne Trauschein.
Achtung bei Schenkungen!
Hat der Erblasser sein Vermögen zu Lebzeiten über Schenkungen weitergegeben, haben Verwandte mit Pflichtteilsanspruch womöglich auch einen sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch. Das heißt: Für Schenkungen bis zu 10 Jahre vor dem Todesfall können sie von den Erben oder Beschenkten Ausgleichszahlungen verlangen. Unter besonderen Umständen können auch Schenkungen, die vor mehr als 10 Jahren erfolgt sind, berücksichtigt werden.
Pflichtteilsanspruch nachweisen
In 4 Schritten vom Erbe den Pflichtteil einfordern
Sie bekommen Ihren Pflichtteil nicht automatisch. Sie müssen selbst aktiv werden und Ihren Pflichtteil bei den Erben einfordern. Das geht in 4 Schritten:
Schritt 1: Anspruch prüfen
Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtteil – der gilt aber nicht für jedes Familienmitglied. Nur Kinder und Ehepartner, die vom Erblasser zu wenig bedacht oder enterbt wurden, können direkt von den Erben ihren Pflichtteil einfordern.
Ob auch Enkel und Eltern Anspruch auf einen Erbteil haben, hängt von der individuellen Familienkonstellation und den Miterben ab.
Ein Anwalt kann prüfen, ob Sie Anspruch auf einen Erbteil haben und diesen auch direkt für Sie geltend machen.
Schritt 2: Auskunft über Nachlass
Um herauszufinden, wie viel vom Erbe Sie als Pflichtteil einfordern können, müssen Sie wissen, welchen Wert der Nachlass hat. Laut § 2314 BGB dürfen Sie von den Erben Auskunft über den Nachlasswert verlangen.
Der Nachlasswert umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers. Dazu zählen auch Immobilien und Schenkungen, die der Erblasser bis vor 10 Jahren gemacht hat. Davon zieht man vorhandene Schulden und offene Forderungen ab. Damit erhält man den Wert des Erbes und kann den Pflichtteil berechnen.
Achtung: Wenn die Erben den Nachlasswert falsch berechnet haben, hat das Auswirkungen für Ihren Pflichtteil. Deshalb kann es sinnvoll sein, den Wert des Erbes zu prüfen – dabei kann Ihnen ein erfahrener Anwalt helfen.
Schritt 3: Pflichtteil berechnen
Der Pflichtteil beträgt 50 % von dem, was Ihnen gesetzlich vom Erbe zusteht. Wie hoch der Pflichtteil ist, hängt von folgenden Faktoren ab:
- Wie viel ist der Nachlass wert?
- Wie nah sind Sie mit dem Erblasser verwandt?
- Wie viele Erben gibt es?
- Wie ist die Erbquote?
Die Erbquote ist der prozentuale Anteil am Erbe, der Familienmitgliedern gesetzlich zusteht. Je mehr Erben es gibt, desto geringer der einzelne Erbteil. Der Pflichtteil beträgt dann die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Um die Erbquote zu bestimmen, sind folgende Informationen wichtig:
- War der Erblasser verheiratet oder bestand eine eingetragene Lebenspartnerschaft?
- Welchen Güterstand haben die Eheleute gewählt?
- Wie viele Kinder hinterlässt der Erblasser?
- Wie sind Sie mit dem Erblasser verwandt?
Die Höhe des Pflichtteils ist also vor allem von der individuellen Familienkonstellation abhängig. Der Anspruch aufs Erbe fällt für jeden anders aus.
Pflichtteil berechnen
Schritt 4. Pflichtteil am Erbe einfordern
Sie müssen Ihren Pflichtteil direkt bei den Erben einfordern. Das geht ganz einfach persönlich oder schriftlich.
Wenn die Erben das Gespräch mit Ihnen verweigern oder nicht zahlungsfähig sind, kann Ihnen ein Anwalt helfen. Er kann die Erben mit einem anwaltlichen Schreiben zur Zahlung auffordern und Ihren Anspruch auf den Pflichtteil am Erbe geltend machen.
Pflichtteil vom Erbe einfordern mit Musterbrief?
Sie können Ihren Pflichtteil mit einem Muster bei den Erben einfordern. Jede Vorlage, die Sie online finden, müssen Sie aber auf Ihren individuellen Fall anpassen, bevor Sie sie abschicken können. Im Grunde reicht ein einfacher Brief an die Erben, in dem Sie die Auszahlung Ihres Erbteils einfordern.
Wenn die Erben nicht reagieren oder die Auszahlung verweigern, kann ein Anwalt Ihrer Forderung mit einem anwaltlichen Schreiben Nachdruck verleihen.
Wie lange kann ich den Pflichtteil am Erbe einfordern?
Sobald Sie vom Erbfall, Ihrer Enterbung oder einem zu geringen Erbteil erfahren haben, können Sie Ihren Pflichtteil am Erbe innerhalb von 3 Jahren einfordern. Nach Ablauf dieser Frist können Sie kein Geld mehr einfordern. Ihr Anspruch ist verjährt.
Zu Lebzeiten des Erblassers können Sie den Pflichtteil am Erbe nicht einfordern. Sie können aber ein sogenanntes Vorausvermächtnis oder eine Schenkung anstelle Ihres Pflichtteils vereinbaren. Auf diese Weise können Sie Ihren Anteil vorzeitig erhalten.
Wie bekomme ich von den Erben meinen Pflichtteil?
Dass Sie Anspruch auf einen Pflichtteil vom Erbe haben, bedeutet nicht, dass Sie das Geld von den Erben ausgezahlt bekommen.
Wenn die Erben Ihnen den Pflichtteil nicht auszahlen können oder wollen und es zum Erbstreit kommt, kann ein Anwalt für Erbrecht helfen: Der Rechtsanwalt kann die Kommunikation mit den Erben für Sie übernehmen und auf eine schnelle Einigung hinwirken.
Ist keine Einigung möglich, kann ein Anwalt für Sie eine Pflichtteilsklage einreichen und Ihren Pflichtteil vor Gericht einfordern.
So kann ein Anwalt Ihren Pflichtteil am Erbe einfordern:
- Anspruch nachweisen
- Bei den Erben Auskunft über den Wert des Erbes einfordern
- Nachlassverzeichnis & Nachlasswert überprüfen
- Ihren Pflichtteil berechnen
- Pflichtteil am Erbe mit einem anwaltlichen Schreiben einfordern
- Klage einreichen, wenn die Erben nicht zahlen
Gansel Rechtsanwälte sind für Sie da: Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um den Pflichtteil. Sie erhalten eine telefonische Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen und ein individuelles Angebot, um Ihren Pflichtteil am Erbe einzufordern. So haben Sie direkt die Kosten im Blick und entscheiden dann erst, ob Sie uns beauftragen.
Pflichtteil einfordern
Sie möchten Ihren Pflichtteil am Erbe einfordern? Kontaktieren Sie uns jetzt.

Oliver Brandt
Rechtsanwalt für Erbrecht
Gansel Rechtsanwälte
Gerne helfe ich Ihnen weiter
FAQ zum Pflichtteil am Erbe
Wann kann ein Kind seinen Pflichtteil einfordern?
Kinder können ihren Pflichtteil einfordern, wenn sie von ihrem verstorbenen Elternteil nicht oder zu wenig im Testament bzw. Erbvertrag bedacht wurden.
Sonderfall: Wenn die Eltern ein Berliner Testament gemacht haben, setzen sie sich gegenseitig als Alleinerben ein. Das heißt: Kinder könnten ihren Pflichtteil am Erbe einfordern, wenn der erste Elternteil verstorben ist. Es sei denn, die Eltern haben eine Pflichtteilsstrafklausel im Testament. Dann dürfen Kinder ihren Pflichtteil im ersten Erbfall nicht einfordern und müssen warten, bis beide Eltern verstorben sind.
Pflichtteil einklagen: Wer trägt die Kosten?
Konnten Sie Ihren Pflichtteil erfolgreich einklagen, tragen die Erben die Anwalts- und Gerichtskosten für die Pflichtteilsklage.
Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung erbrechtliche Fälle abdeckt, zahlen Sie nur die mit der Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung.
Wer kann einen Pflichtteil einfordern?
Der Pflichtteil steht Ehepartnern, Lebenspartnern und Kindern zu, wenn sie vom verstorbenen Angehörigen nicht oder zu wenig im Testament bedacht wurden. Falls diese bereits verstorben sind, haben auch Enkel, Urenkel und Eltern einen Pflichtteilsanspruch.
Wann kann man den Pflichtteil einfordern beim Berliner Testament?
Gibt es ein Berliner Testament, geht das Erbe automatisch an den Ehepartner als Alleinerben. Kinder werden damit im ersten Erbfall enterbt – und könnten ihren Pflichtteil einfordern. Aber: Ist eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel Bestandteil des Testaments, dürfen Kinder im ersten Erbfall nicht ihren Pflichtteil am Erbe einfordern – sie müssen bei einem Berliner Testament auf die Erbschaft nach dem Versterben beider Elternteile warten.