Vorfällig­keits­ent­schädigung: Mandant bekommt über 8.000 Euro zurück

Vor dem Landgericht (LG) Konstanz haben wir für unseren Mandanten durchgesetzt, dass die komplette Vorfälligkeitsentschädigung für die finanzierte Immobilie von der Volksbank zurückerstattet werden muss. Wie das ging und wie Sie davon profitieren können, erfahren Sie hier.

Vor dem Landgericht (LG) Konstanz haben wir für unsere Mandanten durchgesetzt, dass die komplette Vorfälligkeitsentschädigung für die finanzierte Immobilie von der Volksbank zurückerstattet werden muss. Wie das ging und wie Sie davon profitieren können, erfahren Sie hier.

Unsere Mandanten bekommen vollständige Vorfälligkeitsentschädigung zurück

Das LG Konstanz (Az. C 4 O 155/20) verurteilte die Volksbank dazu, an unsere Mandanten die vollständige Vorfälligkeitsentschädigung von 8.233,32 Euro zuzüglich Zinsen für ihre finanzierte Immobilie zurückzuzahlen.

Diese Vorfälligkeitsentschädigung mussten sie zuvor bezahlen, weil sie vorzeitig aus dem Immobilienkredit ausgestiegen waren. Eine solche Strafzahlung wird in diesen Fällen fast immer von den Banken verlangt.

Der Grund für die Entscheidung des Gerichts war, dass die Angaben im Vertrag zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht klar und verständlich waren. Dadurch entfällt laut dem zuständigen Richter der Anspruch der Bank auf eine Strafzahlung.

Das Gericht bezog sich dabei auf eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), welche wie folgt lautet:

Der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ist ausgeschlossen, wenn […] im Vertrag die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind.

§ 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB

Entscheidend ist nämlich, dass jeder Darlehensnehmer die Berechnung der Entschädigung nachvollziehen kann. Nur dann ist zuverlässig abzuschätzen, mit welchen Kosten bei einer vorzeitigen Auflösung des Kreditvertrags zu rechnen ist.

Konkret ging im vorliegenden Vertrag nicht aus den Angaben hervor, für welchen Zeitraum die Vorfälligkeitsentschädigung geschuldet wird. Außerdem fanden die im Vertrag vereinbarten Sondertilgungsoptionen keine Erwähnung.

Das Fehlen dieser beiden Faktoren machte die Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend. Die Bank hat Ihren Anspruch auf eine Strafzahlung durch diesen Fehler sozusagen “vergeigt”.

Lassen auch Sie Ihren Vertrag auf mögliche Fehler kostenfrei von unseren spezialisierten Anwälten prüfen. Möglicherweise kann auch Ihre bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückgeholt werden.

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Die Hintergründe des Falls: Was war passiert?

Unsere Mandanten schlossen mit der Volksbank im Jahr 2017 einen Darlehensvertrag ab, um eine Immobilie zu finanzieren. Zwei Jahre später entschieden sie sich, die Immobilie zu verkaufen und zahlten die noch offene Darlehenssumme vorzeitig an die Bank zurück.

Die Volksbank verlangte wegen der vorzeitigen Rückzahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung und vereinnahmte die Summe. Als unsere Anwälte das Geld aufgrund der Fehler im Vertrag zurückforderten, verweigerte die Bank die Rückzahlung und war auch nicht zu einem außergerichtlichen Vergleich bereit.

Im Februar 2020 forderten wir dann die Vorfälligkeitsentschädigung für unsere Mandanten von der Volksbank auf dem Klageweg zurück – mit Erfolg. In der mündlichen Verhandlung unterbreitete die Bank unseren Mandanten auf Anregung des Gerichts hin einen Vergleichsvorschlag. Die Vergleichssumme machte jedoch nur einen Teil der Vorfälligkeitsentschädigung aus. Deswegen lehnten unsere Mandanten den Vergleich ab und wir ließen es auf ein Urteil ankommen.

Durch das Urteil konnten wir dann erreichen, dass die Bank die komplette Vorfälligkeitsentschädigung zurückerstattet musste.

Profitieren auch Sie von der Rechtsprechung und holen Sie sich Ihre Vorfälligkeitsentschädigung zurück! Lassen Sie vorab kostenfrei prüfen, wie in Ihrem Fall die Chancen stehen!

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Welche Banken haben noch Fehler in den Verträgen?

Die kleine Sensation an diesem Urteil: Die meisten Darlehensverträge von Volksbanken und anderen Genossenschaftsbanken enthalten identische oder sehr ähnliche Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung.

Dazu zählen beispielsweise folgende Banken:

  • Sparda-Banken

  • PSD-Bank

  • Raiffeisenbanken

  • DZ HYP

  • BBBank

  • apoBank

Darüber hinaus lässt sich das Urteil auf die vertraglichen Angaben zahlreicher anderer Banken sinngemäß übertragen. Beispielsweise,

  • Sparkassen

  • Schwäbisch Hall

  • Commerzbank

  • Deutsche Bank

  • andere Verträge von Versicherungsgesellschaften

Dadurch haben Darlehensnehmer, die ihre Immobilie verkaufen, die Möglichkeit, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden.

98 % aller Verträge sind angreifbar

Wenn Sie nach dem 20. März 2016 einen Darlehensvertrag abschlossen haben und eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen mussten oder noch müssen, sollten Sie Ihren Darlehensvertrag auf Fehler prüfen lassen.

Möglicherweise können auch Sie viele tausende Euro sparen. Die Erfolgschancen hierfür stehen sehr gut. Nach der Erfahrung unserer Anwälte sind 98 % aller Verträge angreifbar.

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Unser Tipp

Vorfälligkeitsentschädigung schon gezahlt? Vorsicht vor Verjährung!

Wenn Sie bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, müssen Sie die Verjährungsfrist beachten. Drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem Sie die Summe zahlten, haben Sie Zeit, die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzufordern. Danach ist Ihr Anspruch mit einiger Wahrscheinlichkeit verjährt.

Sie haben bei einem fehlerhaften Darlehensvertrag nicht nur die Möglichkeit, Ihre Vorfälligkeitsentschädigung zurückzufordern, sondern die Forderung bereits im Vorfeld abzuwehren.

Egal, aus welchem Grund Sie Ihren Darlehensvertrag vorzeitig beenden möchten – wir prüfen Ihren Fall zunächst kostenfrei und verraten Ihnen, ob sich ein Vorgehen gegen die Bank lohnt.

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