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Unser Angebot

Kostenfreie Prüfung Ihres Immobilien­darlehens­vertrages

Die meisten Immobilienkreditverträge enthalten Fehler – hinsichtlich der Widerrufsbelehrung oder der Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Fehler können wir nutzen, um Ihnen die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu ersparen, oder eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuholen.

Möchten Sie also Ihr hochverzinstes Immobiliendarlehen auf einen Kredit mit den aktuell niedrigen Zinsen umschulden, oder Ihren Baukredit aus anderen Gründen vorzeitig zurückzahlen, lassen Sie Ihren Vertrag kostenfrei von uns prüfen.

Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung

Mit unserer kostenfreien Ersteinschätzung erfahren Sie,

  • ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist,
  • ob die Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung fehlerhaft sind,
  • wie die Gerichte in Ihrem Fall entscheiden,
  • wie viel Sie sparen können,
  • was unsere Tätigkeit kostet und
  • wann Sie mit einem Ergebnis rechnen können.

Sie entscheiden dann, ob Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Forderung beauftragen wollen. Vorher fallen für Sie keinerlei Kosten an.

1. Diese Chancen bieten wir Ihnen:

  • Bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen
  • Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung umgehen
  • Zinsen durch Umschuldung senken ohne Vorfälligkeitsentschädigung
  • Forward-Darlehen ohne Nichtabnahmeentschädigung ablehnen
  • Bereits gezahlte Nichtabnahmeentschädigung zurückfordern
  • Entlassung eines Darlehensnehmers aus einem laufenden Immobilienkredit

2. Schnelle Ersteinschätzung. Bundesweit!

Wir prüfen Ihren Darlehensvertrag auf Fehler in der Widerrufsbelehrung und hinsichtlich der Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung – und das kostenlos innerhalb von 48 Stunden.

3. Prüfung durch spezialisierte Anwaltsteams

Unsere auf Kreditinstitute spezialisierten Fachanwaltsteams sagen Ihnen, ob auch Sie die Zahlung einer Vorfälligkeits- oder Nichtabnahmeentschädigung umgehen, reduzieren oder zurückholen können. Am Ende entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen.

4. Durchsetzung Ihrer Forderungen

Wir übernehmen die Korrespondenz mit Ihrer Bank und nehmen Ihre Interessen wahr (Senkung des Zinssatzes, Ablösung des Darlehens/Wechsel des Kreditinstituts, Abwehr bzw. Reduzierung oder Erstattung der Vorfälligkeitsentschädigung/Nichtabnahmeentschädigung).

5. Faire Honorare sowie Kostentransparenz und -sicherheit

Wir übernehmen grundsätzlich nur Mandate, die Ihnen einen deutlichen wirtschaftlichen Vorteil bringen. Nach Durchsetzung Ihrer Forderungen zahlen Sie ein Honorar, das wir mit Ihnen vor der Mandatierung vereinbaren.

6. Maklerempfehlung & Ersparnisermittlung

Wir empfehlen Ihnen auf Ihren Wunsch einen kompetenten Immobilienfinanzierungsmakler, der Ihre Ersparnismöglichkeit ermittelt und Ihre Neufinanzierung organisiert, wenn Sie darauf angewiesen sind.

7. Mit besten Empfehlungen

Finanztip, das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin, und Finanztest von der Stiftung Warentest empfehlen bei Widerruf von Immobiliendarlehen ausdrücklich Gansel Rechtsanwälte als spezialisierte Kanzlei.

Unser Service für Rechtsschutzversicherte:
Im Rahmen der Ersteinschätzung stellen wir kostenfrei eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung für den Widerruf Ihres Immobiliendarlehens und kümmern uns um die Abwicklung.