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Jetzt rückwirkend Miete oder Pacht um bis zu 50 % reduzieren & Erstattung sichern!

Ehrlich Zuverlässig Ohne Kostenrisiko

Einem neuen Gesetz sei Dank können Sie Ihre Miete oder Pacht für die Schließzeiten während der Corona-Lockdowns rückwirkend um bis zu 50 % reduzieren. Daraus ergibt sich in der Regel eine hohe Rückerstattung, die Sie für Investitionen in Ihr Geschäft oder eine Kredittilgung nutzen können, um Ihren Betrieb zukunftssicher zu machen.

Bevor Sie sich entscheiden, nutzen Sie das folgende Online-Formular, um eine kostenfreie Ersteinschätzung zu bekommen, ob ein Vorgehen in Ihrem Fall sinnvoll und erfolgversprechend ist. Falls Sie die Reduzierung Ihrer Miete mit uns angehen möchten, legen wir besonderes Augenmerk darauf, die Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter nicht zu beschädigen.

Was ist Ihr Ziel?

Leider können wir derzeit nicht in Ihrer Angelegenheit für Sie tätig werden. Dies liegt daran, dass wir Ihnen nur dann ein Vorgehen anbieten möchten, wenn dies einerseits für Sie aussichtsreich erscheint und andererseits hierdurch keine Kosten entstehen, die unsere Beauftragung für Sie unwirtschaftlich erscheinen lassen.

Unser Tipp: Corona-Hilfen jetzt risikofrei beantragen lassen

Die meisten Corona-Hilfen können nur über Rechtsanwälte, Steuerberater oder andere qualifizierte Personen beantragt werden. Zwar übernimmt der Staat bis zu 90% der dafür anfallenden Kosten, viele Steuerberater haben jedoch keine freien Kapazitäten mehr. Wir sind auf die Beantragung von Überbrückungshilfe 3 Plus sowie Neustarthilfen spezialisiert und arbeiten zu einem Pauschalpreis – so wissen Sie vorher genau, was die Antragstellung kostet. Und sollte Ihr Antrag nicht genehmigt werden, tragen Sie gar keine Kosten. Mit Ihrem Steuerberater arbeiten wir gerne zusammen – es ist aber kein Problem, wenn Sie keinen haben. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung. Wir haben bereits hunderte Förderanträge geprüft und konnten vielen Unternehmern die ihnen zustehenden Hilfszahlungen sichern.

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Tut uns leid, sofern Sie Ihre Gewerbeimmobilie vollständig zu Wohnzwecken genutzt haben, können wir keine Ansprüche für Sie geltend machen. Das Gesetz, das Grundlage für einen Anspruch ist, berücksichtigt lediglich vermietete Grundstücke oder vermietete Räume, die keine Wohnräume sind .

Unser Tipp

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Leider können wir derzeit nicht in Ihrer Angelegenheit für Sie tätig werden. Ein Vorgehen bei bereits vollständig erfüllten Verträgen bietet unserer Rechtsauffassung nach gegenwärtig nicht die notwendigen Erfolgsaussichten. Wir möchten Ihnen jedoch nur dann ein anwaltliches Vorgehen anbieten, wenn dies für Sie rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll erscheint.

Unser Tipp: Corona-Hilfen jetzt risikofrei beantragen lassen

Die meisten Corona-Hilfen können nur über Rechtsanwälte, Steuerberater oder andere qualifizierte Personen beantragt werden. Zwar übernimmt der Staat bis zu 90% der dafür anfallenden Kosten, viele Steuerberater haben jedoch keine freien Kapazitäten mehr. Wir sind auf die Beantragung von Überbrückungshilfe 3 Plus sowie Neustarthilfen spezialisiert und arbeiten zu einem Pauschalpreis – so wissen Sie vorher genau, was die Antragstellung kostet. Und sollte Ihr Antrag nicht genehmigt werden, tragen Sie gar keine Kosten. Mit Ihrem Steuerberater arbeiten wir gerne zusammen – es ist aber kein Problem, wenn Sie keinen haben. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung. Wir haben bereits hunderte Förderanträge geprüft und konnten vielen Unternehmern die ihnen zustehenden Hilfszahlungen sichern.

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Leider können wir derzeit nicht in Ihrer Angelegenheit für Sie tätig werden. Ein Vorgehen für einen Vertrag, der erst nach März 2020 geschlossen wurde – also nach den ersten Lockdown-Maßnahmen – bietet unserer Rechtsauffassung nach gegenwärtig nicht die notwendigen Erfolgsaussichten. Wir möchten Ihnen jedoch nur dann ein anwaltliches Vorgehen anbieten, wenn dies für Sie wirtschaftlich sinnvoll erscheint.

Unser Tipp: Corona-Hilfen jetzt risikofrei beantragen lassen

Die meisten Corona-Hilfen können nur über Rechtsanwälte, Steuerberater oder andere qualifizierte Personen beantragt werden. Zwar übernimmt der Staat bis zu 90% der dafür anfallenden Kosten, viele Steuerberater haben jedoch keine freien Kapazitäten mehr. Wir sind auf die Beantragung von Überbrückungshilfe 3 Plus sowie Neustarthilfen spezialisiert und arbeiten zu einem Pauschalpreis – so wissen Sie vorher genau, was die Antragstellung kostet. Und sollte Ihr Antrag nicht genehmigt werden, tragen Sie gar keine Kosten. Mit Ihrem Steuerberater arbeiten wir gerne zusammen – es ist aber kein Problem, wenn Sie keinen haben. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung. Wir haben bereits hunderte Förderanträge geprüft und konnten vielen Unternehmern die ihnen zustehenden Hilfszahlungen sichern.

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 Gute Erfolgsaussichten!

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Dr. Timo Gansel, Gründer von Gansel Rechtsanwälte