Nein, niemand ist dazu verpflichtet, seinen Nachlass mit einem Testament zu verwalten. Liegt kein Testament vor, wird das Vermögen des Verstorbenen mithilfe von gesetzlich festgelegten Erbquoten verteilt.
Nein, um wirksam zu sein, muss das Testament nicht der amtlichen Verwahrung des Nachlassgerichts übergeben werden. Es empfiehlt sich allerdings, dem Nachlassgericht das Testament zu übergeben, da es dort sicher verwahrt wird.
Die Notarkosten für ein Testament richten sich ganz nach der Höhe des Nachlasswertes und ob es sich um ein Einzeltestament oder ein gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament) handelt. Grundsätzlich gilt: Je höher der Nachlass, desto höher die Kosten. Wenn Sie Ihr Testament beglaubigen lassen wollen, das Dokument also selbst handschriftlich erstellt haben, dann müssen Sie nur die einmalige Beglaubigungsgebühr bezahlen.
- Nachlasswert: 10.000 Euro – Kosten: 18,75 Euro
- Nachlasswert: 25.000 Euro – Kosten: 28,75 Euro
- Nachlasswert: 50.000 Euro – Kosten: 41,25 Euro
- Nachlasswert: 250.000 Euro – Kosten: 130,00 Euro (Maximalwert)
Falls Sie einen Notar mit der Erstellung Ihres Testaments beauftragen, müssen Sie die Kosten für die einmalige Erstellung tragen. Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt und richten sich ebenfalls nach der Höhe des Nachlasswertes. Für ein Einzeltestament über ein Vermögen von 10.000 Euro müssen Sie beispielsweise 165 Euro zahlen, für ein gemeinschaftliches Testament die zweifache Gebühr, also 330 Euro.
Durch ein Testament können Sie Familienmitglieder ausdrücklich von der Erbfolge ausschließen. Beachten Sie jedoch, dass auch enterbte Personen, die einen Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil haben, einen Teil des Nachlasses erhalten.
Lassen sich die Ehepartner scheiden, dann verliert das gemeinsam aufgesetzte Berliner Testament seine Wirksamkeit. Das gilt auch, wenn vor dem Ableben eines Partners die Scheidung bereits beantragt war.
Die Sicherung eines so wichtigen Dokuments ist natürlich von besonderer Bedeutung. Schließlich können zwischen dem Aufsetzen und der Öffnung eines Testaments mehrere Jahrzehnte vergehen. Wenn Sie ganz sicher sein wollen, dass Ihr Testament nicht verloren geht oder beschädigt wird, sollten Sie das Dokument in die amtliche Verwahrung des Nachlassgerichtes geben.
Im Falle des Todes des Erblassers kontaktiert das Nachlassgericht diejenigen Personen, die im Testament bedacht wurden. Die aus Filmen bekannten Familienrunden, bei denen Umschläge dramatisch geöffnet werden und sich Geschwister gegenseitig an die Gurgel gehen, werden vom Gericht allerdings nicht einberufen.