Wird alle 11 Minuten ein Single bei Parship abgezockt?

„Alle 11 Minuten verliebt sich ein Single.” So wirbt Parship und lässt seine Kunden dafür einiges zahlen. Der EuGH hat nun eine Entscheidung zum Widerrufsrecht bei Parship gefällt. Der Fall bedeutet gute Nachrichten für alle Abonnenten, die sich vorzeitig von ihrer Mitgliedschaft getrennt haben.

„Alle 11 Minuten verliebt sich ein Single.” So wirbt Parship und lässt seine Kunden dafür einiges zahlen. Der EuGH hat nun eine Entscheidung zum Widerrufsrecht bei Parship gefällt. Der Fall bedeutet gute Nachrichten für alle Abonnenten, die sich vorzeitig von ihrer Mitgliedschaft getrennt haben. Nutzen Sie unser Musterschreiben, das wir Ihnen weiter unten kostenfrei zur Verfügung stellen.

Urteil gegen Parship – EuGH stärkt Widerrufsrecht bei Partnervermittlung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Entscheidung zur Partner-vermittlungsbörse Parship getroffen. Eine Kundin klagte gegen die Dating-Plattform, weil sie ihren Vertrag rechtmäßig widerrufen hatte, aber nur einen Bruchteil ihres Geldes zurückerhielt. Das Gericht entschied nun, dass das Unternehmen seine Kunden bei einem Widerruf höchstens anteilig zur Kasse bitten darf. Und das beschränkt sich auf die Fälle, in denen der Kunde vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist den Auftrag zur Partnervermittlung erteilt hat.

Fast 400 Euro für 4 Tage Partnervermittlung

Bei dem Fall, der Anlass für die EuGH Entscheidung bot, handelte es sich um eine Kundin, die bei Parship ein Premiumabo abgeschlossen hatte. Für das Abonnement zahlte sie 524 Euro und beauftragte Parship auch ausdrücklich sofort – also vor Ablauf der Widerrufsfrist – mit der Partnervermittlung zu starten. Doch nur 4 Tage nach Abschluss ihres Premiumabos, das für ein volles Jahr gültig war, entschloss sie sich zum Widerruf.

Von den 524 Euro erhielt sie von Parship lediglich 130 Euro zurück. Die Begründung des Unternehmens lautete, dass die Kundin bereits Services in Anspruch genommen hatte. Für einen halbstündigen Persönlichkeitstest inklusive eines 50-seitigen Gutachtens und ersten Partnervorschlägen berechnete Parship demnach 393 Euro. Doch die Kundin forderte das gesamte Geld zurück.

Der EuGH gab der Kundin teilweise recht. Ganz ohne Kosten kommt sie trotz fristgerechtem Widerruf aus dem Vertrag zwar nicht raus. Schließlich hatte sie bereits den Service des Unternehmens genutzt. Doch Parship darf nur anteilig die Kosten für die 4 Tage der Mitgliedschaft in Rechnung stellen.

Die Kundin, die ihr Geld von Parship zurückverlangte, hatte zunächst vor dem Amtsgericht (AG) Hamburg geklagt. Probleme mit Parship sind dort keine Seltenheit – laut eigenen Angaben liegen dem Gericht fast 900 ähnliche Klagen gegen Parship vor. Aus diesem Grund hatte sich das AG wiederum an das EuGH gewandt, damit das oberste europäische Gericht einige grundlegende Fragen klärt. Das Urteil hat demnach große Bedeutung für andere (ehemalige) Mitglieder der Partnerbörse.

Musterschreiben: So fordern Sie Ihr Geld von Parship zurück

Wenn Sie sich ebenfalls via Widerruf innerhalb der ersten 14 Tage von Ihrem Parship-Abo getrennt, aber nur einen geringen Betrag zurück erhalten haben, fordern Sie jetzt, was Ihnen zusteht. Laden Sie sich schnell und kostenfrei unser Musterschreiben als Textdatei herunter. Fügen Sie einfach Ihre relevanten Informationen an allen Stellen ein an denen Sie eckige Klammern finden. Nutzen Sie außerdem den vorgegebenen Rechenweg, um Ihre Forderungshöhe zu berechnen und senden Sie das Schreiben an Parship.

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