Start der Diesel-Sammelklage: 250.000 Audi, VW & Porsche betroffen

Sie fahren einen Audi, VW oder Porsche mit V-TDI-Motor? Dann steht Ihnen mit großer Wahrscheinlichkeit Schadensersatz im Dieselskandal zu. Doch dieser droht Ende 2021 zu verjähren. Deshalb sollten Sie sich schnellstens für die dafür von uns ins Leben gerufene Sammelklage anmelden. So geht’s.

Online-Formular: Anmeldung zur Sammelklage gegen Audi Ohne Kostenrisiko: Jetzt Verjährung stoppen & Schadensersatz sichern!

Diesel-Sammelklage für bis zu 250.000 Audi-, VW- und Porsche-Fahrer:innen

Gansel Rechtsanwälte startet eine Sammelklage gegen die Audi AG im Dieselskandal. Ziel der Klage ist es, von der Verjährung bedrohte Ansprüche auf Schadensersatz für möglichst viele der ca. 250.000 Betroffenen durchzusetzen.

Im Einzelnen geht es um sogenannte V-TDI-Modelle – also Diesel-Autos mit großen Motoren jenseits der 3,0l Hubraum. Da die manipulierten Motoren von Audi hergestellt wurden, richtet sich die Sammelklage gegen die Audi AG. Allerdings wurden die Motoren auch in einigen Porsche-Modellen und in einem VW verbaut.

Das sind die konkreten Voraussetzungen für die Teilnahme an der Sammelklage:

  • Sie fahren einen Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5, Q7, einen Porsche Cayenne, Panamera oder Macan oder ein VW Touareg.

  • Ihr Fahrzeug ist aus dem Jahr 2008 bis 2018.

  • Ihr Fahrzeug hat einen Diesel-Motor mit 3,0l bis 4,2l Hubraum (Motorenbezeichnungen EA896, EA897, EA898).

  • Es besteht ein offizieller Rückruf vom Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) wegen unzulässiger Abschaltvorrichtungen.

  • Sie hatten beim Kauf des Fahrzeugs keine Kenntnis von dem Rückruf oder der Abgasmanipulation.

  • Beim Kauf des Wagens war das Software-Update zur Entfernung der Abschaltvorrichtung noch nicht aufgespielt.

  • Es ist kein Problem, wenn Sie das betroffene Fahrzeug bereits verkauft haben.
  • Auch Gewerbetreibende (Unternehmen) mit Dienstfahrzeugen können teilnehmen.

Wenn auch Sie diese Voraussetzungen erfüllen, dann sollten Sie nicht länger warten und an der Sammelklage gegen Audi teilnehmen, um Ihre Entschädigung zu sichern.

An der Diesel-Sammelklage teilnehmen & Schadensersatz vor Verjährung sichern!

Wir sind in nahezu allen Individualverfahren gegen die Audi AG für amtlich zurückgerufene Fahrzeuge unabhängig vom Gerichtsstand erfolgreich. Allein unsere Kanzlei hat bereits in hunderten VTDI-Verfahren für eine Entschädigung betrogener Fahrzeugkäufer:innen gesorgt. Wir rechnen damit, dass die Sammelklage kurz und erfolgreich sein wird und Audi aufgrund der Erfolgsaussichten der Individualklagen unmittelbar nach Klageerhebung Vergleichsbereitschaft signalisieren wird.

Rechtsanwalt Philipp Caba, Vorstand von Gansel Rechtsanwälte

Teilnahme an der Diesel-Sammelklage ohne Kostenrisiko

Die Teilnahme an der Sammelklage ist für Sie ohne jedes Kostenrisiko möglich. Denn die Kosten für das Verfahren trägt unser Prozessfinanzierer.

Sind wir mit der Sammelklage gegen die Audi AG erfolgreich, können Sie ihr Fahrzeug behalten und bekommen bis zu 25 % des Kaufpreises Ihres Fahrzeugs als Schadensersatz ausgezahlt. Der Prozessfinanzierer wird in dem Fall zu 35 % an der Schadensersatzzahlung beteiligt.

Sollte die Sammelklage allerdings keinen Erfolg haben, zahlen Sie auch keinen Cent.

  Rechenbeispiel:

  • Kaufpreis Ihres Fahrzeug: 54.000 Euro
  • Maximalwert Schadensersatz (25 %): 13.500 Euro
  • Erfolgshonorar für Prozessfinanzierer (35 %): 4.725 Euro

Ihr Auszahlungsbetrag bei vollem Klageerfolg: 8.775 Euro

Ohne Kostenrisiko: Zur Sammelklage anmelden & Schadensersatz sichern!

So läuft die Diesel-Sammelklage ab

Die Teilnahme an der Sammelklage läuft für Sie jederzeit einfach und bequem. Füllen Sie zunächst das Online-Formular aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente zu Ihrem Fahrzeug hoch. Wir übernehmen den Rest und halten Sie jederzeit über den aktuellen Stand der Sammelklage auf dem Laufenden. Dabei entstehen keinerlei Kosten für Sie.

  1. Vorprüfung Ihres Falles
  2. Einreichung der Sammelklage
  3. Vergleich oder Urteil
  4. Zahltag