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Sie haben einen VW-Diesel nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals im Jahr 2015 gekauft? Dann haben Sie trotzdem noch die Möglichkeit, Schadensersatz zu fordern. Das beweist unter anderem ein Urteil des Landgerichts (LG) Krefeld.
Schadensersatz fünf Jahre nach Bekanntwerden des Abgasskandals
Ein Kläger erwarb am 16. August 2016 einen VW Tiguan Sport & Style 4Motion 2.0 TDI als Neuwagen – ein Jahr, nachdem der VW-Abgasskandal an die Öffentlichkeit kam. Was er zu diesem Zeitpunkt trotzdem nicht wusste: Auch in seinem Fahrzeug war eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut, die nachweislich Abgaswerte manipulierte.
Erst später war er sich sicher, dass er vom Abgasskandal betroffen war. Ende 2019 forderte er den vollständigen Kaufpreis zurück, Zug um Zug gegen Rückgabe seines manipulierten Tiguans – mit Erfolg. Die Richter des LG Krefeld verurteilten VW dazu, den Kaufpreis von knapp 43.000 Euro abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer an den Kläger zu zahlen.
In den Entscheidungsgründen des Urteils ist auf den Punkt gebracht, wie die Richter zu dieser Ansicht kamen.
Hierbei [Anm.d.Red.: durch den Einbau der Abschalteinrichtung] wurden nicht einfach nur die Abgasvorschriften außer Acht gelassen und massenhafte, erhebliche Umweltverschmutzung herbeigeführt, sondern mit der Abschaltvorrichtung zugleich ein System zur planmäßigen Verschleierung dieses Vorgehens gegenüber den Aufsichtsbehörden und den Verbrauchern geschaffen, um der Beklagten einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen oder sie wettbewerbsfähig zu halten, weil diese entweder nicht über eine Technik verfügte, um die gesetzlichen Abgasvorschriften einzuhalten, oder weil diese aus Gewinnstreben den Einbau der ansonsten notwendigen Vorrichtungen unterließ.
War der BGH nicht anderer Meinung?
Der Bundesgerichthof (BGH), Deutschlands höchstes Zivilgericht, fällte in diesem Jahr einige Urteile, über die sich nicht jeder Verbraucher freuen konnte. In einem Fall kaufte der Kläger sein Fahrzeug ebenfalls nach Bekanntwerden des Abgasskandals. Die Richter waren der Auffassung, dass ab diesem Zeitpunkt der Konzern sein Verhalten änderte und dadurch nicht mehr sittenwidrig handelte. So entfiele der Anspruch des Betroffenen auf Schadensersatz.
Trotzdem widersetzte sich das LG Krefeld der Rechtsauffassung des BGH. Unter anderem, weil es sich im Fall vor dem BGH um einen Gebrauchtwagen handelte, der bei einem Dritten gekauft wurde. Der Kläger vor dem LG Krefeld kaufte seinen Tiguan hingegen als Neuwagen direkt bei VW.
Somit steht fest, dass die Schadensersatzansprüche bei “Kauf nach Bekanntwerden” noch lange nicht verloren sind – auch wenn das BGH-Urteil anderes vermuten lässt.
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