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# Party während der Krankschreibung: Das kann den Job kosten
Am 16. Dezember 2022 hat das Arbeitsgericht Siegburg entschieden: Wer sich krankmeldet, aber trotzdem feiern geht, darf entlassen werden. Im konkreten Fall ging es um eine Mitarbeiterin, die trotz Krankschreibung auf eine Party ging. Daraufhin folgte die fristlose Kündigung. Wie es zu dem Urteil kam und ob der Arbeitgeber hier wirklich kündigen durfte, klären wir in diesem Artikel.
Kostenloser Newsletter!&#xf2b6Monatlich bequem im E-Mail-Postfach &#xf0ebRechtstipps: Immer auf dem neusten Stand &#xf14aSpartricks: Wissen, das den Geldbeutel schont

## Was ist passiert?
Die Klägerin war seit 2017 für ihren Arbeitgeber tätig. Anfang Juli 2022 hatte sie sich von ihrem Hausarzt für zwei Tage krankschreiben lassen. Statt im Bett zu bleiben und sich auszuruhen, nahm die Arbeitnehmerin während ihrer [Krankschreibung](/arbeitsrecht-arbeitnehmer/krankschreibung-was-darf-ich-und-was-nicht) an einer **zweitägigen Party** teil. Leider belegen Fotos der Party eindeutig, dass die Klägerin keineswegs arbeitsunfähig war, sondern ausgelassen feierte — unglücklicherweise teilte die Frau eben diese Bilder in ihrem WhatsApp-Status. Und das bekam bald auch der Arbeitgeber mit.

## Kündigungsgrund: Zerstörtes Vertrauensverhältnis
Die Klägerin wurde daraufhin von ihrem Arbeitgeber entlassen —, und zwar **fristlos**. Die Arbeitnehmerin klagte daraufhin ohne Erfolg. Das Arbeitsgericht Siegburg hat geurteilt: Die Frau hat das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zerstört. Die [fristlose Kündigung](/arbeitsrecht-arbeitnehmer/ausserordentliche-kuendigung) durch den Arbeitgeber ist somit gerechtfertigt gewesen und die Arbeitnehmerin hat kein Recht, diese weiterhin anzufechten.
Grundsätzlich gilt nämlich: Sie dürfen während einer [Krankschreibung](/arbeitsrecht-arbeitnehmer/krankschreibung-was-darf-ich-und-was-nicht) nur Tätigkeiten ausführen, die Ihre Genesung nicht beeinträchtigen. Ein kurzer Trip zum Supermarkt oder ein längerer Spaziergang sind natürlich erlaubt. **Konzertbesuche und Partys** gehören aber selbstverständlich zu jenen Aktivitäten, die Zweifel an der Ernsthaftigkeit Ihrer Krankheit aufkommen lassen und letztlich auch Ihre Arbeitsmoral infrage stellen.
Sicher, viele haben sich schon einmal gefragt: “Was, wenn mein Chef davon erfährt?” Tatsächlich gibt keine feste Regel, die besagt, welche Aktivitäten während einer Krankschreibung erlaubt sind und welche nicht — das Urteil des Arbeitsgerichts beweist jedoch: Ein beschädigtes Vertrauensverhältnis kann durchaus ein Kündigungsgrund sein.

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