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# Neues Gesetz: Windräder auf oder neben meinem Grundstück?
Mehr Windenergie für Deutschland. Dafür soll das neue “Wind-an-Land-Gesetz” sorgen, das im Februar startet. Doch sind davon auch Privateigentümer:innen von Landflächen betroffen? Wir klären auf!
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## Neues Gesetz soll Windkraft stärken
Mit dem Monat Februar startet **das neue “Wind-an-Land-Gesetz"**. Damit will die Bundesregierung eine effektivere und **schnellere Nutzung von Flächen zum Ausbau der Windkraftenergie** schaffen. Das Gesetz soll die Nutzung bestimmter Grundflächen in Bundesländern für Windkraftanlagen bestimmen und Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Bau beschleunigen.
Bis 2023 soll der **Gewinn aus erneuerbaren Energien dadurch verdoppelt** werden. Bis 2032 sollen 2 Prozent der Flächen in den Bundesländern für Windkraft genutzt werden. Bislang werden lediglich 0,8 Prozent der Landesfläche für Windkraftanlagen ausgewiesen. Gerade einmal 0,5 Prozent sind tatsächlich für Stromgewinnung genutzt.

## Müssen private Grundstücke für Stromgewinnung weichen?
Eine Sorge der Eigentümer:innen von privaten Grundstücken, wie Wäldern und Co., könnte sein, dass auch sie ihre Flächen nun für Windenergie hergeben müssen. Die Angst ist nicht unberechtigt, da das neue “Wind-an-Land-Gesetz” **auch Landschaftsschutzgebiete einbeziehen** kann. Eine zeitgleiche Änderung der Bundesnaturschutzgesetze soll das ermöglichen.
Jedoch müssen Grundbesitzer:innen **keine Angst** haben, Ihre Flächen zu verlieren. Die Bundesländer müssen dafür ihre eigenen Flächen nutzen. Zudem besteht auch weiterhin der **Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohnbauflächen**. Bei Anlagen bis 150 Meter Höhe muss die Anlage mindestens 750 Meter entfernt sein. Bei größeren Windrädern gilt sogar ein Mindestabstand von 1.000 Meter.
