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# Klage gegen Mobilfunkanbieter wegen ungefragter Datenweitergabe
Die Verbraucherschutzzentrale NRW hat Klage gegen Telekom, Vodafone und Telefónica eingereicht. Die Mobilfunkanbieter würden ohne Einwilligung ihrer Kund:innen sogenannte Positivdaten an Auskunfteien wie die Schufa weitergeben. Betroffene haben aber möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz gegen die Auskunfteien.
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## Rechts­widrige Datensammelei
Die Vorwürfe der Verbraucherschutzzentralen gegen Mobilfunkanbieter und Auskunfteien sind bereits seit November 2021 hinreichend bekannt: **Wirtschaftsauskunfteien**, wie die Schufa oder Crif Bürgel **sammeln seit Jahren Daten** von Kund:innen großer Mobilfunkanbieter, **ohne deren Zustimmung**. Der besondere Streitpunkt in der Angelegenheit sind die Art der Daten. Die [Auskunfteien sammeln Daten](/schlagzeile/schufa-und-co-sammeln-illegal-daten-das-sind-ihre-rechte), die nichts damit zu tun haben, ob jemand eine Rechnung nicht oder zu spät gezahlt hat. Es werden also **nicht nur Negativdaten gesammelt**, die zur Bestimmung der Kreditwürdigkeit einer Person genutzt werden, sondern auch **Positivdaten**. Diese zeigen z.B., dass und mit wem eine Person einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen hat.
Diese Daten enthalten ebenfalls wichtige Informationen über eine Person und werden aber anlasslos gesammelt – und vermutlich auch weiter verwertet. Daten- und Verbraucherschützer:innen sehen hierin einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie möchten, dass die Praxis in Zukunft vollständig unterbunden wird.

## Schadens­ersatzan­sprüche gegen die Schufa
Wenn Sie in den letzten 4 Jahren einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen haben, dann liegen Daten zum Vertragsabschluss, zur Dauer des Vertrages und zu Vertragswechseln nicht nur bei den jeweiligen Telekommunikationsunternehmen. Man kann davon ausgehen, dass auch über diese Daten ein reger Austausch zwischen Auskunfteien und den Mobilfunkunternehmen bestand.
Dieses Vorgehen stellt einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar. Ihre Chancen stehen daher gut, dass aufgrund eines solchen Datenschutzverstoßes ein **Schadensersatzanspruch gegen die Auskunfteien** besteht.
Für jede illegal gespeicherte Information könnte Ihnen eine Summe **zwischen 500 und 1.000 Euro** zustehen. Und häufig handelt es sich um mehrere solcher Einträge. Laut DSGVO haben Sie einen **Anspruch darauf, eine kostenlose Auskunft von der Schufa** über die gespeicherten Daten zu erhalten. Wie Sie diese Auskunft einholen, erfahren Sie in unserer **kostenlosen Ersteinschätzung**.
Das Beste: Wenn Sie eine **Rechtsschutzversicherung** haben, muss diese in der Regel die **Kosten der Durchsetzung des Schadensersatzes übernehmen**.
**Sie möchten Schadensersatz gegen die Schufa durchsetzen? Holen Sie sich zunächst Ihre kostenlose Ersteinschätzung und erfahren Sie, was in Ihrem Fall möglich wäre!**
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## Unsere Anwälte
- ![Thomas Röske*, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht](assets/images/2/Thomas%20Ro%CC%88ske%20_%202021-qjz5gn4mzhxdw48.png)
    

### [Thomas Röske*](/mitarbeiter/thomas-roeske)
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte
