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Ein Sensations-Urteil mit enormer Signalwirkung: Das Düsseldorfer Landgericht hat als erstes Gericht den Autokonzern BMW im Abgasskandal verurteilt. Die Richter stuften das eingebaute “Thermofenster” als illegale Abschalteinrichtung ein.
Erstes Urteil gegen BMW ist ein wichtiger Meilenstein
Zum ersten Mal hat ein Gericht in Deutschland BMW aufgrund der Manipulation an ihren Fahrzeugen verurteilt. Die Richter des Landgerichts Düsseldorf kamen zu der Entscheidung, dass der Autokonzern den Kläger „in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich geschädigt“ hat (Az. 7 0 67/19).
Der Kläger durfte seinen BMW X1 mit der Euro-5-Norm an den bayerischen Autohersteller zurückgeben. Im Gegenzug wurde ihm ein Großteil des Kaufpreises – insgesamt 14.783,77 Euro nebst Zinsen – zurückgezahlt.
Das Urteil gegen BMW ist gleich aus zweierlei Gründen eine Sensation:
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Es ist das erste Urteil gegen BMW im Dieselskandal.
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Das Gericht stuft das eingebaute “Thermofenster” als illegale Abschalteinrichtung ein. Das Thermofenster ist grundsätzlich in allen Dieseln verbaut.
BMW hatte bei den Verhandlungen nicht plausibel dargelegt, dass es sich bei dem Thermofenster um eine legale Abschalteinrichtung handelt. Die Richter fanden klare Worte, mit denen BMW wohl nicht gerechnet hat.
Trotz des gerichtlichen Hinweises versäumt die Beklagte (Anm. d. Red: BMW) es trotz ihres besseren Wissens, substanziiert darzulegen, in welchem Temperaturbereich die Abgasrückführung reduziert bzw. deaktiviert wird. Ihre Ausführungen zum Vorwurf des "Thermofensters" sind – wohl bewusst – vage gehalten.
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Thermofenster lässt weit blicken
Bei dem Thermofenster handelt es sich um eine Technik, welche die Abgasreinigung anhand der Außentemperatur reguliert. Im vorliegenden Fall funktioniert die Abgasreinigung lediglich bei Außentemperaturen zwischen 17 und 33 °C. Außerhalb dieses Temperaturbereiches wird die Abgasreinigung gemindert oder sogar ganz abgeschaltet. Dadurch gelangen gefährliche Stickoxide ungefiltert in die Luft.
Wenn Sie bedenken, dass die Durchschnittstemperatur in Deutschland lediglich an drei Monaten im Jahr über 15 °C klettert, findet eine vollständige Abgasreinigung beim BMW nur in einem Bruchteil des Jahres statt. Ganz abgesehen davon, dass in anderen europäischen Städten – wie etwa Helsinki mit einer Durchschnittstemperatur von circa 4,5 °C – die Abgasreinigung komplett ausfällt.
Das Thermofenster blieb lange Zeit unentdeckt, da in Prüfsituationen – beispielsweise beim TÜV – Raumtemperaturen um die 25 °C vorgeschrieben waren.
Was wir Ihnen als Diesel-Fahrer jetzt raten!
Wenn Sie einen Diesel fahren – egal, ob BMW oder eine andere Marke – können Sie davon ausgehen, dass in Ihrem Wagen ein Thermofenster verbaut ist. Sie müssen als Diesel-Besitzer demnach nicht nur einen extremen Wertverlust und Diesel-Fahrverbote hinnehmen, sondern Sie fahren möglicherweise eine Mogelpackung, welche Umwelt, Mensch und Tier schadet.
Ein Urteil mit Signalwirkung. Nach dem Beschluss des BGH wird nun deutlich, dass die Gerichte verstanden haben. Die Hersteller – gleich, ob Daimler, BMW oder Volkswagen – können sich nicht mehr in ihren Elfenbeinturm des Schweigens zurückziehen. Die Fahrzeugbauer können nicht mehr alles schlicht abstreiten. Sie sind jetzt nicht nur gefordert, an der Aufarbeitung des Abgasskandals mitzuarbeiten, sondern auch die Konsequenzen ihres Handelns zu erfahren, sollten sie sich weiterhin zu Lasten der geschädigten Kunden auf ihrem technisch überlegenen Wissen ausruhen.
Deswegen raten wir Ihnen zu prüfen, ob auch Ihnen ein Schadensersatz zusteht. Das können Sie innerhalb weniger Minuten über unseren kostenfreien Online-Check erledigen. Im Anschluss daran erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles. Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist zudem ohne jedes Kostenrisiko möglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie eine Rechtsschutzversicherung haben, oder nicht.
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