Wenn Berufsunfähigkeitsversicherer die Zahlung verzögern, hilft oft nur ein Anwalt

Nun sind auch die Medien auf ein uns lange bekanntes „Phänomen“ aufmerksam geworden: die systematische Verzögerung von Versicherungsleistungen, verbunden mit dem Versuch, sich letztlich ganz von der Leistungspflicht zu befreien. Die Regulierung des Versicherungsfalles wird mit immer neuen Nachfragen und Gutachten in die Länge gezogen und dem Versicherten bestenfalls eine schnelle, aber zu niedrige Regulierung angeboten. Die ARD-Dokumentation „Die Nein-Sager“ vom 4. September 2012 hat diese Praxis öffentlich gemacht. Wir zeigen Ihnen, wie wir solchen Fälle regeln.

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Der Fall wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung die Zahlung verzögert

Unsere Mandantin war seit Anfang 2009 berufsunfähig auf Grund von Angstzuständen, depressiven Verstimmungen, Schlaflosigkeit und weiteren Symptomen. Deshalb stellte sie bei ihrem Versicherer einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente. Nach einigem Hin und Her wurde schließlich ein Gutachten eingeholt. Dazu teilte ihr der Versicherer anschließend ohne Begründung mit, dass das Gutachten nicht verwendet werden könne. Sie sollte sich erneut begutachten lassen, was sie ablehnte. Daraufhin meinte der Versicherer, sie auf eine andere Tätigkeit verweisen zu können. An diesem Punkt - ein Jahr nach Beantragung der Rente – beauftragte sie uns.

Wir stellten fest, dass der Versicherer die Voraussetzungen, die bei einer Verweisung vorliegen müssen - die gleiche soziale Stellung und in etwa das gleiche Einkommen im neuen Beruf - nicht beachtet hatte. Eine Vergleichbarkeit der alten und neuen Tätigkeit war nicht gegeben. Deshalb forderten wir den Versicherer zur Abgabe eines Anerkenntnisses auf. Der Versicherer bestand dennoch auf Einholung eines neuen Gutachtens und erklärte, ohne ein neues Gutachten werde es keine Leistungsentscheidung geben.

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Berufsunfähigkeitsversicherung verzögert die Zahlung: Oft hilft nur klagen

Wir empfahlen daraufhin unserer Mandantin zu klagen, weil eine weitere Verzögerung absehbar war. Da unsere Mandantin aber nicht klagen wollte, erklärte sie sich schließlich mit einer neuen Begutachtung einverstanden. Allerdings verstrich nochmals viel Zeit bis zur Beauftragung des Gutachters und der Vorlage des Gutachtens. Wir sahen uns aufgrund des Verhaltens des Versicherers schließlich sogar gezwungen, die BAFIN als zuständige Aufsichtsbehörde einzuschalten. Das Ergebnis: Die Rente wurde schließlich drei Jahre nach Antragstellung bewilligt.

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Verzögern, hinhalten, aussitzen: Lassen Sie sich das nicht gefallen!

Dieser Fall ist exemplarisch für das Verhalten vieler Versicherer. Gerade bei hohen Streitwerten setzen viele Versicherer darauf, dass die Versicherungsnehmer nicht rechtsschutzversichert sind und wegen des hohen Kostenrisikos vor einer Klage zurückschrecken. Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt.

Unser Fachanwaltsteam für Versicherungsrecht berät Versicherte schon beim Abschluss der BU-Rente, begleitet sie im Antragsverfahren und setzt kompetent sowie zielstrebig die Zahlung bzw. Fortzahlung der BU-Rente gegenüber den Versicherungsgesellschaften durch. Verbraucherschutzorganisationen und die Fachpresse empfehlen uns deshalb regelmäßig, wenn es um die Durchsetzung der Rechte von Versicherten bei der Berufsunfähigkeitsversicherung geht.

Hier stehen wir Ihnen als vertrauensvoller Partner zur Seite:

  • Verweigerung oder Einstellung der Rentenzahlung durch die Versicherung
  • Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente
  • Begleitung im Antragsverfahren bei der Berufsunfähigkeitsrente
  • Begleitung im Nachprüfungsverfahren
  • Sonstige Fragen und Probleme rund um das Thema Berufsunfähigkeit

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