#

# Inhalt

# Betriebsbedingte Kündigung bei Auftragsrückgang – Wer muss zuerst gehen?
In der Corona-Krise kommt es bei einigen Unternehmen auch zu betriebsbedingten Kündigungen. In manchen Fällen ist das jedoch unzulässig, da statt der Leiharbeiter festes Personal entlassen wird. So auch in einem Fall vor dem Landesarbeitsgericht Köln. Wir erklären, worauf Arbeitnehmer achten sollten.
In der Corona-Krise kommt es bei einigen Unternehmen auch zu betriebsbedingten Kündigungen. In manchen Fällen ist das jedoch unzulässig, da statt der Leiharbeiter festes Personal entlassen wird. So auch in einem Fall vor dem Landesarbeitsgericht Köln. Wir erklären, worauf Arbeitnehmer achten sollten.

## Wer muss zuerst gehen?
Besonders in Corona-Zeiten verzeichnen viele Unternehmen einen Rückgang der Aufträge. Dabei kommt es neben der Anordnung von Kurzarbeit in harten Fällen auch zu Entlassungen. Das sind meist **[betriebsbedingte Kündigungen](/arbeitsrecht-arbeitnehmer/betriebsbedingte-kuendigung) und diese sind oft auch zulässig**.
Jedoch dürfen Arbeitgeber feste Mitarbeiter **nur unter gewissen Umständen entlassen.** Wird ein Teil der Arbeit grundsätzlich durch Leiharbeitnehmer gestützt, darf das Stammpersonal bei Auftragsrückgang nicht entlassen werden.
**Eher muss der Arbeitgeber dann auf das Leihpersonal verzichten** und die festen Mitarbeiter auf die entstehenden freien Stellen versetzen. Wenn der Mitarbeiter in eine andere Abteilung versetzt werden kann, muss das einer [Kündigung](/arbeitsrecht-arbeitnehmer/kuendigung-arbeitgeber) vorgezogen werden. Das bestätigte das Landesarbeitsgericht Köln in einem Urteil vom 2. September 2020 (5 Sa 14/20).

## Kein Bedarf für Kündigung
Grund für das Urteil war der Prozess eines Arbeitnehmers, der gegen die Kündigung seines Arbeitgebers klagte. Die Richter gaben ihm nun Recht. Dabei wurde festgestellt, dass die **Entlassung des Mitarbeiters sozial ungerechtfertigt** war und kein dringendes betriebliches Erfordernis zugrunde lag.
Zwei Jahre zuvor hatte der Arbeitgeber sechs neue Leiharbeiter eingestellt, die **nicht ausschließlich als Vertretung des Stammpersonals angedacht** waren. Der Vertretungsbedarf besteht in einigen Unternehmen typischerweise in der Weihnachtszeit und Werkferien.
**Wurden Sie betriebsbedingt gekündigt, dann lohnt sich häufig die [Kündigungsschutzklage](/arbeitsrecht-arbeitnehmer/kuendigungsschutzklage). Wir unterstützen Sie dabei. Fordern Sie jetzt Ihre kostenfreie Erstberatung an!**
[Kostenfreie Erstberatung zur Kündigung anfordern!](/formular/erstberatung-im-arbeitsrecht)

#### Unser Angebot

## Kostenlose Ersteinschätzung im Arbeitsrecht bei Kündigung & Aufhebungsvertrag
Sie haben eine Kündigung erhalten oder sollen einen Aufhebungsvertrag unterschreiben? Dann sollten Sie sich anwaltliche Hilfe suchen. In diesen Fällen bieten wir Ihnen eine **kostenlose Ersteinschätzung.**
Hier finden Sie weitere Informationen

## Unsere Anwälte
- ![Kaja Keller*, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht](assets/images/1/Kaja%20Keller_2021-7wzhq7vh6j5gjeb.png)
    

### [Kaja Keller*](/mitarbeiter/kaja-keller)
    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte

## Das könnte Sie auch interessieren
- 

### [TikTok-Verbot für „Officer Denny“: Darf der Chef Social-Media verbieten? ](/schlagzeile/officer-denny-darf-der-arbeitgeber-social-media-verbieten)
    vom 12.05.2023
- 

### [Ramadan und Arbeitsrecht: Worauf Chefs achten sollten ](/schlagzeile/ramadan-und-arbeitsrecht-worauf-chefs-achten-sollten)
    vom 15.04.2023
- 

### [Darf ich meinen Hund mit ins Büro bringen? ](/schlagzeile/darf-ich-meinen-hund-mit-ins-buero-bringen)
    vom 25.03.2023
