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Tausende Euro Überbrückungshilfe sichern!

Corona Überbrückungshilfe 3
Wir stellen Ihren Antrag

Sie sind Solo-Selbstständiger oder Unternehmer?
Sie möchten von der Corona Überbrückungshilfe 3 profitieren?
Wir prüfen Ihren Anspruch und stellen Ihren Antrag.
Sie zahleneinen festen Pauschalbetrag – so herrscht von Anfang an Transparenz.
Sollten Sie keine Überbrückungshilfe 3 bekommen, zahlen Sie keinen Cent.

Fordern Sie jetzt alle Infos zur Prüfung und Antragstellung Ihrer Überbrückungshilfe 3 an – kostenfrei und unverbindlich!

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Wir sind bekannt aus:

Gansel-Rechtsanwälte bekannt aus ARD
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Was ist Überbrückungshilfe 3?

Um Unternehmen und Selbstständigen in der Corona-Pandemie finanziell unter die Arme zu greifen, hat die Bundesregierung die sogenannte Überbrückungshilfe eingeführt. Hierbei handelt es sich um eine nicht zurückzuzahlende Förderung, bei der anteilig Fixkosten übernommen werden, um Corona-bedingte Umsatzeinbrüche abzufedern.

Die Überbrückungshilfe 3 ist nach ihren beiden Vorgängern die nächste Hilfe für Selbstständige und Unternehmen, die von den Maßnahmen während der Pandemie betroffen sind und einen Umsatzeinbruch erlitten. Sie gilt zunächst bis Ende Juni 2021. Das Bundesfinanzministerium hat die staatliche Hilfe – neben der Abdeckung von Fixkosten der Unternehmen – um einige Sonderzuschüsse erweitert.

Wer bekommt Überbrückungshilfe 3?

Die Überbrückungshilfe 3 wird folgenden Personen und Einrichtungen zur Verfügung gestellt:

  • insbesondere kleine und mittelständische, aber auch größere Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro

  • Solo-Selbstständige und Freiberuflern im Haupterwerb

  • gemeinnützige Organisationen und Unternehmen

Nach deutlicher Kritik und darauffolgenden Änderungen durch das Finanzministerium gilt nun, dass lediglich ein Umsatzrückgang von 30 % im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 – anstatt der verschiedenen Konstellationen von Umsatzverlusten in bestimmten Zeiträumen – vorliegen muss, um antragsberechtigt zu sein.

Die Antragstellung ist nur über eine:n Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder Wirtschaftsprüfer:in möglich.

Wir stellen den Antrag auf Überbrückungshilfe 3 für Sie. Bis zu 90 % der Anwaltsgebühren werden dabei vom Staat übernommen – übrig bleibt ein fester Pauschalbetrag, den Sie zahlen müssen – so gibt es keine überraschenden Kosten. Wird Ihr Antrag auf Corona-Hilfen nicht genehmigt, zahlen Sie keinen Cent.

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Wie viel Überbrückungshilfe 3 gibt es?

Die Höhe der Überbrückungshilfe richtet sich nach der Höhe des Umsatzeinbruchs. Dabei können Betroffene ein Maximum von 1,5 Millionen Euro pro Monat erhalten. Abschlagszahlungen werden bis zu 100.000 Euro ausgezahlt.

Umsatzeinbruch

Erstattung Fixkosten

mehr als 70 %

90 %

70 % bis 50 %

60 %

Unter 50% bis 30 %

40 %

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Was kostet mich die Antragstellung über Gansel Rechtsanwälte?

Die Kosten für die Beantragung von Überbrückungshilfe 3 hängen von der Höhe Ihrer Fördersumme ab. In der folgenden Grafik erhalten Sie eine Übersicht über die Kosten. Sollte Ihr Antrag nicht genehmigt werden, zahlen Sie keinen Cent.

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Was wird von der Überbrückungshilfe III abgedeckt?

Die finanzielle Unterstützung soll lediglich der Deckung der Fixkosten des Unternehmens oder Selbstständigen dienen. Dazu zählen:

  • Mieten und Pachten

  • Finanzierungskosten und andere umsatzunabhängige Kosten (z.B. für Auszubildende oder Grundsteuern)

  • Personalkosten, für Mitarbeiter, die keine Kurzarbeit leisten können (pauschal in Höhe von 20 % der übrigen förderfähigen Fixkosten)

  • Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen zur Umsetzung eines Hygienekonzepts (bis zu 20.000 Euro)

  • Abschreibungen der Hälfte der Wirtschaftsgüter

  • Marketing- und Werbekosten (maximal in Höhe der entsprechenden Kosten im Vorjahr 2019)

  • Abschreibung von Saisonware bis zu 100 % (zum Beispiel: nicht verkaufte Wintermode in Bekleidungsgeschäften)

  • Kosten und Ausfälle durch Stornierungen, speziell in der Reisebranche

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Unser Tipp

Direkt zur Online-Beauftragung und keine Zeit verlieren

Sie möchten nicht erst unverbindlich Informationen zur Antragstellung anfordern sondern direkt loslegen? Dann nutzen Sie unsere bequeme Online-Beauftragung, sodass wir Ihren Antrag auf staatliche Corona-Hilfen stellen können! Sollte sich herausstellen, dass Sie keine Corona-Hilfe erhalten, zahlen Sie keinen Cent!

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