Tausende Euro Überbrückungshilfe sichern!

# Corona Überbrückungshilfe 3
Wir stellen Ihren Antrag
 Sie sind **Solo-Selbstständiger** oder **Unternehmer**?
 Sie möchten **von der Corona Überbrückungshilfe 3 profitieren?**  Wir **prüfen Ihren Anspruch** und **stellen Ihren Antrag.**  Sie zahlen**einen festen Pauschalbetrag –** so herrscht von Anfang an Transparenz.
 Sollten Sie **keine Überbrückungshilfe 3** bekommen**, zahlen Sie keinen Cent.**
**Fordern Sie jetzt alle Infos zur Prüfung und Antragstellung Ihrer Überbrückungshilfe 3 an – kostenfrei und unverbindlich!**
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![Gansel-Rechtsanwälte bekannt aus ARD](https://gansel-rechtsanwaelte.de/files/userdata/images/logos/medien/ard_start.png)
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## Was ist Überbrückungshilfe 3?
Um Unternehmen und Selbstständigen in der Corona-Pandemie finanziell unter die Arme zu greifen, hat die Bundesregierung die sogenannte **Überbrückungshilfe** eingeführt. Hierbei handelt es sich um eine **nicht zurückzuzahlende** Förderung, **bei der anteilig Fixkosten übernommen werden**, um Corona-bedingte Umsatzeinbrüche abzufedern.
Die **Überbrückungshilfe 3** ist nach ihren beiden Vorgängern die **nächste Hilfe für Selbstständige und Unternehmen,** die von den Maßnahmen während der Pandemie betroffen sind und einen Umsatzeinbruch erlitten. Sie gilt zunächst bis Ende Juni 2021. Das Bundesfinanzministerium hat die staatliche Hilfe – neben der Abdeckung von Fixkosten der Unternehmen – um einige Sonderzuschüsse erweitert.

## Wer bekommt Überbrückungshilfe 3?
Die Überbrückungshilfe 3 wird folgenden Personen und Einrichtungen zur Verfügung gestellt:
- insbesondere **kleine und mittelständische**, aber auch **größere Unternehmen** bis zu einem **Jahresumsatz von 750 Millionen Euro**
- **Solo-Selbstständige** und **Freiberuflern** im Haupterwerb
- **gemeinnützige Organisationen und Unternehmen**
Nach deutlicher Kritik und darauffolgenden Änderungen durch das Finanzministerium gilt nun, dass lediglich **ein Umsatzrückgang von 30 % im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019** – anstatt der verschiedenen Konstellationen von Umsatzverlusten in bestimmten Zeiträumen – vorliegen muss, um antragsberechtigt zu sein.
Die Antragstellung ist **nur über eine:n Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder Wirtschaftsprüfer:in möglich**.
**Wir stellen den Antrag auf Überbrückungshilfe 3 für Sie. Bis zu 90 % der Anwaltsgebühren werden dabei vom Staat übernommen – übrig bleibt ein fester Pauschalbetrag, den Sie zahlen müssen – so gibt es keine überraschenden Kosten. Wird Ihr Antrag auf Corona-Hilfen nicht genehmigt, zahlen Sie keinen Cent.**
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## Wie viel Überbrückungshilfe 3 gibt es?
Die Höhe der Überbrückungshilfe richtet sich nach der Höhe des Umsatzeinbruchs. Dabei können Betroffene ein **Maximum von 1,5 Millionen Euro pro Monat** erhalten**. Abschlagszahlungen werden bis zu 100.000 Euro ausgezahlt.**
| **Umsatzeinbruch** | **Erstattung Fixkosten** |
| --- | --- |
| mehr als 70 % | 90 % |
| 70 % bis 50 % | 60 % |
| Unter 50% bis 30 % | 40 % |
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## Was kostet mich die Antragstellung über Gansel Rechtsanwälte?
Die Kosten für die Beantragung von Überbrückungshilfe 3 hängen von der Höhe Ihrer Fördersumme ab. In der folgenden Grafik erhalten Sie eine **Übersicht über die Kosten**. Sollte Ihr Antrag **nicht genehmigt** werden, **zahlen Sie keinen Cent.**
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## Was wird von der Überbrückungshilfe III abgedeckt?
Die finanzielle Unterstützung soll lediglich der **Deckung der Fixkosten des Unternehmens oder Selbstständigen** dienen. Dazu zählen:
- Mieten und Pachten
- Finanzierungskosten und andere umsatzunabhängige Kosten (z.B. für Auszubildende oder Grundsteuern)
- Personalkosten, für Mitarbeiter, die keine Kurzarbeit leisten können (pauschal in Höhe von 20 % der übrigen förderfähigen Fixkosten)
- Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen zur Umsetzung eines Hygienekonzepts (bis zu 20.000 Euro)
- Abschreibungen der Hälfte der Wirtschaftsgüter
- Marketing- und Werbekosten (maximal in Höhe der entsprechenden Kosten im Vorjahr 2019)
- Abschreibung von Saisonware bis zu 100 % (zum Beispiel: nicht verkaufte Wintermode in Bekleidungsgeschäften)
- Kosten und Ausfälle durch Stornierungen, speziell in der Reisebranche
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 Unser Tipp

### Direkt zur Online-Beauftragung und keine Zeit verlieren
Sie möchten nicht erst unverbindlich Informationen zur Antragstellung anfordern sondern **direkt loslegen?** Dann nutzen Sie unsere bequeme Online-Beauftragung, sodass wir **Ihren Antrag auf staatliche Corona-Hilfen stellen** können! Sollte sich herausstellen, dass Sie keine Corona-Hilfe erhalten, **zahlen Sie keinen Cent**!
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