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Tausende Euro Überbrückungshilfe sichern!

Corona Überbrückungshilfe II
Wir stellen Ihren Antrag

Sie sind Solo-Selbstständiger oder Unternehmer?
Sie möchten von der Corona Überbrückungshilfe II profitieren?
Wir prüfen Ihren Anspruch und stellen Ihren Antrag.
Sie zahlen maximal 500,00 Euro (zzgl. MwSt).
Sollten Sie keine Überbrückungshilfe II bekommen, zahlen Sie keinen Cent.

Fordern Sie jetzt alle Infos zur Prüfung und Antragstellung Ihrer Überbrückungshilfe II an – kostenfrei und unverbindlich!

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Wir sind bekannt aus:

Gansel-Rechtsanwälte bekannt aus ARD
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Gansel-Rechtsanwälte bekannt aus Süddeutsche Zeitung

Was ist Überbrückungshilfe II?

Um Unternehmen und Selbstständigen in der Corona-Pandemie finanziell unter die Arme zu greifen, hat die Bundesregierung die sogenannte Überbrückungshilfe eingeführt. Hierbei handelt es sich um eine nicht zurückzuzahlende Förderung, bei der anteilig Fixkosten übernommen werden, um Corona-bedingte Umsatzeinbrüche abzufedern.

Die erste Phase der Überbrückungshilfe umfasste die Monate Juni bis August und ist mittlerweile ausgelaufen. Die Antragsfrist endete hier am 9. Oktober 2020. Daran anschließend wurde aber direkt die Überbrückungshilfe II eingeführt. Diese ist nun für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 verfügbar. Die Frist zur Beantragung endet am 31. Januar 2020.

Für Januar 2021 wurde bereits Überbrückungshilfe III angekündigt.

Wer bekommt Überbrückungshilfe II?

Die Überbrückungshilfe II wird folgenden Personen und Einrichtungen zur Verfügung gestellt:

  • insbesondere kleine und mittelständische, aber auch größere Unternehmen aus privaten Wirtschaftsbereichen

  • Solo-Selbstständige und Freiberuflern im Haupterwerb

  • gemeinnützige Organisationen und Unternehmen

Voraussetzung für einen Antrag ist, dass der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr wie folgt eingebrochen ist:

  • in zwei zusammenhängenden Monaten zwischen April und August 2020 um mindestens 50 % oder

  • um mindestens 30 % im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020

Die Antragstellung ist nur über einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer möglich.

Wir stellen den Antrag auf Überbrückungshilfe II für Sie. Bis zu 90 % der Anwaltsgebühren werden dabei vom Staat übernommen – übrig bleibt eine Selbstbeteiligung von maximal 500,00 Euro (zzgl. MwSt), die Sie selbst tragen müssen.

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Wie viel Überbrückungshilfe II gibt es?

Die Höhe der Überbrückungshilfe richtet sich nach der Höhe des Umsatzeinbruchs. Dabei können Betroffene ein Maximum von 200.000 Euro – maximal 50.000 pro Monat – an Förderung erhalten.

Umsatzeinbruch

Erstattung Fixkosten

mehr als 70 %

90 %

70 % bis 50 %

60 %

Unter 50% bis 30 %

40 %

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Wir möchten, dass jeder die Corona-Hilfen bekommt, die ihm zustehen – und zwar so schnell es geht.

Dr. Timo Gansel

Inhaber von Gansel Rechtsanwälte

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Dr. Timo Gansel

Inhaber von Gansel Rechtsanwälte