Tausende Euro November sichern!
Corona Novemberhilfe
Wir stellen Ihren Antrag
Sie sind Solo-Selbstständiger oder Unternehmer?
Sie möchten von der Corona Novemberhilfe profitieren?
Der Antrag muss über einen Rechtsanwalt oder Steuerberater gestellt werden.
Wir prüfen Ihren Anspruch und stellen Ihren Antrag.
Sollten Sie keine Novemberhilfe bekommen, zahlen Sie keinen Cent.
Fordern Sie jetzt alle Infos zur Prüfung und Antragstellung Ihrer Novemberhilfe an – kostenfrei und unverbindlich!
Wir sind bekannt aus:
Was ist Novemberhilfe?
Für den zweiten Lockdown, der am 2. November 2020 startete, bietet die Bundesregierung eine außerordentliche Wirtschaftshilfe – auch Novemberhilfe genannt – an. Dabei handelt es sich um eine anteilige Umsatzerstattung für die Zwangsschließungen. Die Novemberhilfe muss nicht zurückgezahlt werden.
75 % des durchschnittlichen Wochenumsatzes aus dem November 2019 sollen dabei ausgezahlt werden. Sollte dieser Vergleich nicht möglich sein, kann der durchschnittliche Wochenumsatz seit der Gründung oder der Oktober 2020 als Bemessungsgrundlage herangezogen werden.
Die Antragstellung ist nur über einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer möglich.
Wir prüfen Ihren Fall und stellen den Antrag auf Novemberhilfe für Sie. Über unser Online-Formular erfahren Sie vorab transparent, wie viel die Antragstellung kostet, wie sie abläuft und was sie sonst noch wissen müssen – kostenfrei & unverbindlich.
Wer bekommt Novemberhilfe?
Folgende Unternehmen und Solo-Selbstständige können Novemberhilfe beantragen:
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Unternehmen, die direkt von den temporären Schließungen ab November 2020 betroffen sind und
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Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 % ihrer Umsätze mit direkt betroffenen Unternehmen erzielen und
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Unternehmen und Solo-Selbstständige, die regelmäßig mindestens 80 % ihrer Umsätze durch Lieferungen und Leistungen im Auftrag direkt betroffener Unternehmen erzielen.
Wie viel Novemberhilfe gibt es?
Der Zuschuss beträgt 75 % des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer der Corona-bedingten Schließungen.
Wie bekomme ich Novemberhilfe?
Aufgrund des Missbrauchs im Zuge der Hilfspakete während des ersten Lockdowns hat die Bundesregierung beschlossen, dass staatliche Corona-Hilfen nur noch über einen prüfenden Dritten – also über einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer – gestellt werden darf.
Wir bei Gansel Rechtsanwälte bieten Ihnen an, die Antragstellung der Novemberhilfe für Sie zu übernehmen. Dabei fällt für Sie lediglich ein geringer Pauschalbetrag an. Die Prüfung, ob die Novemberhilfe – oder eine andere staatliche Coronahilfe – für Sie infrage kommt, nehmen wir vorab unverbindlich und kostenfrei vor.
Direkt zur Online-Beauftragung und keine Zeit verlieren
Sie möchten nicht erst unverbindlich Informationen zur Antragstellung anfordern sondern direkt loslegen? Dann nutzen Sie unsere bequeme Online-Beauftragung, sodass wir Ihren Antrag auf staatliche Corona-Hilfen stellen können! Sollte sich herausstellen, dass Sie keine Corona-Hilfe erhalten, zahlen Sie keinen Cent!
Wir möchten, dass jeder die Corona-Hilfen bekommt, die ihm zustehen – und zwar ohne Stress und Kostenrisiko.
Dr. Timo Gansel
Inhaber von Gansel Rechtsanwälte
Wir möchten, dass jeder die Corona-Hilfen bekommt, die ihm zustehen – und zwar ohne Stress und Kostenrisiko.
Dr. Timo Gansel
Inhaber von Gansel Rechtsanwälte



