Tausende Euro Dezemberhilfe sichern!

# Corona Dezemberhilfe
Wir stellen Ihren Antrag
 Sie sind **Solo-Selbstständiger** oder **Unternehmer**?
 Sie möchten **von der Corona Dezemberhilfe profitieren?**  Der **Antrag muss über einen Rechtsanwalt oder Steuerberater gestellt** werden.
 Wir **prüfen Ihren Anspruch** und **stellen Ihren Antrag.
 Sollten Sie **keine Dezemberhilfe** bekommen**, zahlen Sie keinen Cent.**
**Fordern Sie jetzt alle Infos zur Prüfung und Antragstellung Ihrer Dezemberhilfe an – kostenfrei und unverbindlich!**
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Wir sind bekannt aus:
![Gansel-Rechtsanwälte bekannt aus ARD](https://gansel-rechtsanwaelte.de/files/userdata/images/logos/medien/ard_start.png)
![Gansel-Rechtsanwälte bekannt aus ZDF](https://gansel-rechtsanwaelte.de/files/userdata/images/logos/medien/zdf_start.png)
![Gansel-Rechtsanwälte bekannt aus Spiegel-Online](https://gansel-rechtsanwaelte.de/files/userdata/images/logos/medien/spiegel_start.png)
![Gansel-Rechtsanwälte bekannt aus Süddeutsche Zeitung](https://gansel-rechtsanwaelte.de/files/userdata/images/logos/medien/sdd_start.png)

## Was ist Dezemberhilfe?
Bei der Dezemberhilfe 2020 handelt es sich grundsätzlich um **eine Erweiterung der schon bestehenden Novemberhilfe**. Diese wurde aufgrund der Verlängerung und Ausweitung der Corona-Maßnahmen zunächst auf den Dezember erweitert.
**75 % des durchschnittlichen täglichen Umsatzes aus dem Dezember 2019** sollen dabei ausgezahlt werden. Sollte dieser Vergleich nicht möglich sein, kann der **durchschnittliche tägliche Umsatz seit der Gründung oder der Oktober 2020** als Bemessungsgrundlage herangezogen werden.
Die Antragstellung ist **nur über einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer möglich**.
**Wir prüfen Ihren Fall und stellen den Antrag auf Dezemberhilfe für Sie. Über unser [Online-Formular](/formulare/corona-staatshilfen-beantragen) erfahren Sie vorab transparent, wie viel die Antragstellung kostet, wie sie abläuft und was sie sonst noch wissen müssen – kostenfrei & unverbindlich.**
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## Wer bekommt Dezemberhilfe?
Folgende Unternehmen und Solo-Selbstständige können Dezemberhilfe beantragen:
- Unternehmen, die **direkt von den temporären Schließungen ab November 2020 betroffen** sind und
- Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig **80 % ihrer Umsätze mit direkt betroffenen Unternehmen erzielen** und
- Unternehmen und Solo-Selbstständige, die regelmäßig **mindestens 80 % ihrer Umsätze durch Lieferungen und Leistungen im Auftrag direkt betroffener Unternehmen erzielen.**
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## Wie viel Dezemberhilfe gibt es?
Der **Zuschuss beträgt 75 % des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im Dezember 2019**, tageweise anteilig für die Dauer der Corona-bedingten Schließungen. Das Finanzvolumen der Dezemberhilfe soll sich auf ca. **4,5 Milliarden Euro pro Woche** belaufen.
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## Wie bekomme ich Dezemberhilfe?
Aufgrund des Missbrauchs im Zuge der Hilfspakete während des ersten Lockdowns hat die Bundesregierung beschlossen, dass staatliche Corona-Hilfen **nur noch über einen prüfenden Dritten – also über einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer – gestellt werden darf.**
**Wir bei Gansel Rechtsanwälte bieten Ihnen an, die Antragstellung der Dezemberhilfe für Sie zu übernehmen. Dabei fällt für Sie lediglich ein geringer Pauschalbetrag an. Die Prüfung, ob die Dezemberhilfe – oder eine andere staatliche Coronahilfe – für Sie infrage kommt, nehmen wir vorab unverbindlich und kostenfrei vor.**
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 Unser Tipp

### Direkt zur Online-Beauftragung und keine Zeit verlieren
Sie möchten nicht erst unverbindlich Informationen zur Antragstellung anfordern sondern **direkt loslegen?** Dann nutzen Sie unsere bequeme Online-Beauftragung, sodass wir **Ihren Antrag auf staatliche Corona-Hilfen stellen** können! Sollte sich herausstellen, dass Sie keine Corona-Hilfe erhalten, **zahlen Sie keinen Cent**!
[Zur Online-Beauftragung und sofort loslegen!](/formulare/corona-mandatierung-ueh-nh)
Wir möchten, dass jeder die Corona-Hilfen bekommt, die ihm zustehen – und zwar ohne Stress und Kostenrisiko.
**Dr. Timo Gansel**
 Inhaber von Gansel Rechtsanwälte
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