Tausende Euro Dezemberhilfe sichern!
Corona Dezemberhilfe
Wir stellen Ihren Antrag
Sie sind Solo-Selbstständiger oder Unternehmer?
Sie möchten von der Corona Dezemberhilfe profitieren?
Der Antrag muss über einen Rechtsanwalt oder Steuerberater gestellt werden.
Wir prüfen Ihren Anspruch und stellen Ihren Antrag.
Sollten Sie keine Dezemberhilfe bekommen, zahlen Sie keinen Cent.
Fordern Sie jetzt alle Infos zur Prüfung und Antragstellung Ihrer Dezemberhilfe an – kostenfrei und unverbindlich!
Wir sind bekannt aus:
Was ist Dezemberhilfe?
Bei der Dezemberhilfe 2020 handelt es sich grundsätzlich um eine Erweiterung der schon bestehenden Novemberhilfe. Diese wurde aufgrund der Verlängerung und Ausweitung der Corona-Maßnahmen zunächst auf den Dezember erweitert.
75 % des durchschnittlichen täglichen Umsatzes aus dem Dezember 2019 sollen dabei ausgezahlt werden. Sollte dieser Vergleich nicht möglich sein, kann der durchschnittliche tägliche Umsatz seit der Gründung oder der Oktober 2020 als Bemessungsgrundlage herangezogen werden.
Die Antragstellung ist nur über einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer möglich.
Wir prüfen Ihren Fall und stellen den Antrag auf Dezemberhilfe für Sie. Über unser Online-Formular erfahren Sie vorab transparent, wie viel die Antragstellung kostet, wie sie abläuft und was sie sonst noch wissen müssen – kostenfrei & unverbindlich.
Wer bekommt Dezemberhilfe?
Folgende Unternehmen und Solo-Selbstständige können Dezemberhilfe beantragen:
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Unternehmen, die direkt von den temporären Schließungen ab November 2020 betroffen sind und
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Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 % ihrer Umsätze mit direkt betroffenen Unternehmen erzielen und
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Unternehmen und Solo-Selbstständige, die regelmäßig mindestens 80 % ihrer Umsätze durch Lieferungen und Leistungen im Auftrag direkt betroffener Unternehmen erzielen.
Wie viel Dezemberhilfe gibt es?
Der Zuschuss beträgt 75 % des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im Dezember 2019, tageweise anteilig für die Dauer der Corona-bedingten Schließungen. Das Finanzvolumen der Dezemberhilfe soll sich auf ca. 4,5 Milliarden Euro pro Woche belaufen.
Wie bekomme ich Dezemberhilfe?
Aufgrund des Missbrauchs im Zuge der Hilfspakete während des ersten Lockdowns hat die Bundesregierung beschlossen, dass staatliche Corona-Hilfen nur noch über einen prüfenden Dritten – also über einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer – gestellt werden darf.
Wir bei Gansel Rechtsanwälte bieten Ihnen an, die Antragstellung der Dezemberhilfe für Sie zu übernehmen. Dabei fällt für Sie lediglich ein geringer Pauschalbetrag an. Die Prüfung, ob die Dezemberhilfe – oder eine andere staatliche Coronahilfe – für Sie infrage kommt, nehmen wir vorab unverbindlich und kostenfrei vor.
Direkt zur Online-Beauftragung und keine Zeit verlieren
Sie möchten nicht erst unverbindlich Informationen zur Antragstellung anfordern sondern direkt loslegen? Dann nutzen Sie unsere bequeme Online-Beauftragung, sodass wir Ihren Antrag auf staatliche Corona-Hilfen stellen können! Sollte sich herausstellen, dass Sie keine Corona-Hilfe erhalten, zahlen Sie keinen Cent!
Wir möchten, dass jeder die Corona-Hilfen bekommt, die ihm zustehen – und zwar ohne Stress und Kostenrisiko.
Dr. Timo Gansel
Inhaber von Gansel Rechtsanwälte
Wir möchten, dass jeder die Corona-Hilfen bekommt, die ihm zustehen – und zwar ohne Stress und Kostenrisiko.
Dr. Timo Gansel
Inhaber von Gansel Rechtsanwälte



