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## Wann kommt der Aufhebungsvertrag zum Einsatz?
Ein Aufhebungsvertrag kann aus den verschiedensten Gründen geschlossen werden. Ein Anlass dafür könnte sein, dass Sie eine **fristlose oder verhaltensbedingte Kündigung verhindern** möchten. Auch **Jobwechsel** kann durch einen Aufhebungsvertrag **vor Ablauf der Kündigungsfrist** realisiert werden. In diesen Fällen sollten Sie **aufpassen, dass der Vertrag nicht zu sehr zu Ihrem Nachteil ausfällt**, da Sie in einer ungünstigen Verhandlungsposition stecken.
Der wahrscheinlich häufigste Grund ist aber, **dass Ihr Arbeitgeber Sie loswerden möchte, aber keinen Kündigungsgrund hat**. Ein Aufhebungsvertrag ist dann eine Chance für Sie, da Sie hier in der Regel **die bessere Verhandlungsposition** haben.
**Wir prüfen Ihren Aufhebungsvertrag und verhandeln mit Ihrem Chef, um Ihnen die bestmöglichen Konditionen zu sichern. Fordern Sie vorab Ihre unverbindliche und kostenfreie Erstberatung an. Darin erklären wir Ihnen, ob ein Aufhebungsvertrag in Ihrem Fall überhaupt sinnvoll ist und wie Sie nun vorgehen sollten.**
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 **Kostenfreie Erstberatung von Spezialisten im Arbeitsrecht**
Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten haben, sollten Sie auf jeden Fall **mit einem Experten im Arbeitsrecht über Ihre nächsten Schritte reden.** Unser Team aus Rechtsanwälten für Arbeitsrecht erklärt Ihnen zunächst **kostenfrei und unverbindlich**, wie wir Ihre **Situation einschätzen** und welche **Optionen** Sie nun haben. Dabei sind wir stets **ehrlich und transparent** in Bezug auf Ihre **Erfolgschancen**. **Wir raten niemandem zu einem aussichtslosen Rechtsstreit.**
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## Bekomme ich über den Aufhebungsvertrag eine Abfindung?
Insbesondere, wenn der Wunsch nach einem Aufhebungsvertrag von Ihrem Arbeitgeber ausgeht, sollten Sie sich **die Unterschrift mit einer fairen Abfindung bezahlen lassen**. Aber auch in den anderen Szenarien ist es nicht unüblich, dass die Zahlung einer Abfindung vereinbart wird.
Da es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt, **hängt die Höhe immer von der Verhandlungsposition – aber auch vom Verhandlungsgeschick ab.** Unsere Erfahrung zeigt hier ganz klar: **Mit Rechtsanwalt gibt es mehr Geld als ohne.**
**Lassen Sie sich von unseren Experten kostenfrei zu Ihrem Aufhebungsvertrag beraten und sorgen Sie so dafür, dass Sie sich nicht unter Wert verkaufen oder übers Ohr hauen lassen!**
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## Was sollte unbedingt noch mit in den Aufhebungsvertrag?
Es gibt gewissen Punkte, die in den meisten Aufhebungsverträgen eine Rolle spielen und über die man sich als Arbeitnehmer **im Vorfeld unbedingt Gedanken machen** sollte. Dazu gehören unter anderem die Folgenden:
- **Zeitpunkt des Ausscheidens**
- **Ausstehende Gehaltszahlungen, Boni, Weihnachtsgeld etc.**
- **Gewährung von Resturlaub bzw. Urlaubsabgeltung**
- **Arbeitszeugnis (Inhalt und Note)**
- **überlassene Arbeitsmaterialien**
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## Droht mir durch den Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
Tatsächlich führt der Aufhebungsvertrag in der Regel zu einer **Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld I**, da Sie in diesem Fall die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt haben.
**Unsere Experten beraten Sie auch dazu, wie Sie bei einem Aufhebungsvertrag die Sperrzeit umgehen oder über die Abfindungshöhe kompensieren können. Fordern Sie dafür unsere kostenfreie und unverbindliche Erstberatung an!**
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Vor allem im Arbeitsrecht stehen Sie mit einem Anwalt an Ihrer Seite immer besser da als ohne anwaltliche Vertretung.
**Kaja Keller**
 Fachanwältin für Arbeitsrecht
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##  Sie brauchen Hilfe bei Ihrem Aufhebungsvertrag? Fordern Sie Ihre kostenfreie Erstberatung an!
Schildern Sie uns über unser Online-Formular bequem vom Sofa aus Ihren Sachverhalt. Sie erfahren in der kostenfreien Erstberatung, wie wir Ihre Erfolgsaussichten sehen, was unsere Tätigkeit kosten würde und ob die Kosten in einem guten Verhältnis zum Nutzen stehen.
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