Verkaufen Sie sich nicht unter Wert

# Abfindung aushandeln:
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## Wann bekomme ich eine Abfindung?
Eine Abfindung kann immer dann ins Spiel kommen, wenn es um die **Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses** geht – also um eine **Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag**. Allerdings gibt es – bis auf die Ausnahme der betriebsbedingten Kündigung – keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Deshalb muss eine solche Zahlung meistens **ausgehandelt werden**.
Im Falle eine Kündigung kommt es in der Regel dann zu einer Abfindung, wenn Sie sich mit einer **Kündigungsschutzklage** gegen den "Rauswurf" wehren und sich im Laufe des Verfahrens mit Ihrem (Ex-)Arbeitgeber auf einen **Vergleich** einigen.
Möchte Ihr Arbeitgeber Sie mit einem **Aufhebungsvertrag** loswerden, dann wird eine etwaige **Abfindung meistens direkt im Vertrag festgelegt**.
**In beiden Fällen hängt die Höhe der Abfindung von Ihrer Verhandlungsposition und dem Verhandlungsgeschick ab. Wir unterstützen Sie gerne dabei, sich die höchstmögliche Abfindung zu sichern. Lassen Sie sich dazu zunächst kostenfrei von unseren Spezialisten im Arbeitsrecht beraten!**
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 **Kostenfreie Erstberatung von Spezialisten im Arbeitsrecht**
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder eine Abfindung durchsetzen möchten, sollten Sie auf jeden Fall **mit einem Experten im Arbeitsrecht über Ihre nächsten Schritte reden.** Unser Team aus Rechtsanwälten für Arbeitsrecht erklärt Ihnen zunächst **kostenfrei und unverbindlich**, wie wir Ihre **Situation einschätzen** und welche **Optionen** Sie nun haben. Dabei sind wir stets **ehrlich und transparent** in Bezug auf Ihre **Erfolgschancen**. **Wir raten niemandem zu einem aussichtslosen Rechtsstreit.**
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## Wie hoch fällt meine Abfindung aus?
Die Höhe der Abfindung ist von vielen Faktoren abhängig. **Wie überzeugend ist der Kündigungsgrund** Ihres Chefs? **Wie dringend** möchte er Sie loswerden? Wie gut können die Parteien **verhandeln**?
Ein Ansatzpunkt kann allerdings die **Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit** sein. Man geht als Startpunkt häufig davon aus, dass **für jedes Dienstjahr ein halbes Monatsgehalt** als Abfindung bekommen. Wenn Sie also 3.000 Euro im Monat verdienen und 5 Jahre im Betrieb gearbeitet haben, stünde Ihnen nach dieser Rechnung eine Abfindung in Höhe von 7.500 Euro zu.
**Diese Rechnung gilt allerdings nur als Orientierung für die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber. Ob am Ende vielleicht noch mehr für Sie drin ist oder ob sich die Forderung einer Abfindung vielleicht gar nicht lohn, verraten Ihnen unsere Experten in einer kostenfreien Erstberatung – ehrlich und transparent.**
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## Wie kann ich eine Abfindung durchsetzen?
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber gekündigt wurden, führt der Weg zu einer Abfindung meistens über eine Kündigungsschutzklage. Aber **Achtung**: **Ab Zugang der Kündigung bleiben Ihnen dafür nur 3 Wochen** Zeit – hier ist also Eile geboten.
Wenn Ihnen Ihr Chef einen **Aufhebungsvertrag vorgelegt** hat, sollten Sie das als Chance nutzen, sich die **Unterschrift unter den Vertrag mit einer satten Abfindung bezahlen** zu lassen.
Arbeitgeber lassen sich in beiden Fällen häufig nicht in die Karten schauen und **nutzen gerne Ihre Überraschung und Überforderung aus**, um möglichst wenig zahlen zu müssen. **Unsere Erfahrung zeigt dabei eindeutig: Mit Anwalt gibt es mehr Geld als ohne.**
**Verkaufen Sie sich nicht unter Wert und nehmen Sie nicht einfach hin, was Ihr Arbeitgeber Ihnen vorlegt. Lassen Sie sich zunächst unverbindlich und kostenfrei dazu beraten, wie Ihre Chancen auf eine Abfindung stehen und wie Sie nun vorgehen sollten!**
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Vor allem im Arbeitsrecht stehen Sie mit einem Anwalt an Ihrer Seite immer besser da als ohne anwaltliche Vertretung.
**Kaja Keller**
 Fachanwältin für Arbeitsrecht
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**Kaja Keller**
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