30% Wertverlust beim Diesel
So kommen Sie zu Ihrem Geld
Die Autoindustrie – allen voran der Volkswagen Konzern – hat Millionen ihrer Kunden mit manipulierten Fahrzeugen geschädigt. Das traurige Ergebnis für Dieselfahrer: extreme Wertverluste von bis zu 30% bei sämtlichen Diesel-Fahrzeugen. Lassen Sie sich das nicht gefallen: Ihr Diesel ist von Wertverlusten betroffen und Sie wollen jetzt entschädigt werden? Wir zeigen Ihnen hier verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihren Verlust entschädigt bekommen und setzen mit der Erfahrung aus über 10.000 Mandaten Ihre Ansprüche durch.
Risiken? Gibt es bei uns nicht, denn wir werden ohne Kostenrisiko für Sie aktiv – egal ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung.
Wir sind bekannt aus:
So kommt es zum Wertverlust beim Diesel
Nicht nur die Fahrzeughalter mit einem Auto mit Manipulationssoftware sind vom Abgasskandal betroffen, sondern auch alle anderen, die einen Diesel besitzen. Denn bei einem Wiederverkauf ihres Autos werden sie wahrscheinlich große Verluste hinnehmen müssen. Durch den Abgasskandal ist die gesamte Diesel-Technologie in Verruf geraten und die Verbraucher haben das Vertrauen in diese Antriebsart verloren.
Wenn Sie Ihren Diesel nicht für deutlich weniger Geld verkaufen oder zumindest für den Verlust entschädigt werden möchten, dann prüfen Sie jetzt Ihre Optionen. In unserem Online-Check und der anschließenden kostenfreien Erstberatung sagen wir Ihnen, wie Ihre Chancen stehen.
Dabei werden Dieselautos vermehrt zu Ladenhütern, die die Händler nicht mehr loswerden. Das Diesel-Barometer der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT) für Februar 2018 bietet düstere Aussichten. Demzufolge können 87 % der Händler Diesel-Gebrauchtwagen nur noch mit höheren Abschlägen verkaufen. 22 % nahmen sogar überhaupt keine Diesel-Gebrauchtwagen in Zahlung. Auch die untenstehende Grafik des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe zeigt, dass Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 derzeit in vielen Fällen nicht oder nur mit hohen Abschlägen zu verkaufen sind:
Die Wertverluste bei Diesel-PKW sind somit schon jetzt herbe und die Tendenz ist steigend. Besonders bitter ist das beispielsweise für Fahrer der BMW-Luxusmodelle 750d und M550d. Sie haben einst sehr viel Geld für ihre Autos bezahlt und müssen nun feststellen, dass sie betrogen wurden und ihre Autos nicht nur im Rahmen eines Zwangsrückrufs in die Werkstätten zurückbringen sollen, sondern den Makel "Schummel-Software" wohl nie mehr richtig loswerden. Beim Preisverfall ist BMW ganz vorn angesiedelt, aber wie die folgende Grafik zeigt, ist der Wertverlust auch bei den Modellen anderer Marken beträchtlich.
Dr. Timo Gansel bei der ARD-Sendung Plus Minus zum Thema Abgasskandal:
Die Chancen gegen VW & Co. vorzugehen, waren nie besser. Machen Sie Ihre Ansprüche jetzt geltend, bevor Sie verjähren. Bei uns geht das ohne jedes Kostenrisiko.
Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Chancen gegen VW & Co. vorzugehen, waren nie besser. Machen Sie Ihre Ansprüche jetzt geltend, bevor Sie verjähren. Bei uns geht das ohne jedes Kostenrisiko.
Dr. Timo Gansel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Was können Sie jetzt tun?
Eines ist klar: Wer entschädigt werden will, muss selbst aktiv werden. Wenn Sie gegen VW, Daimler, BMW oder Opel im Abgasskandal vorgehen möchten, stehen wir als erfahrener Partner an Ihrer Seite. Aber auch wenn Ihr Fahrzeug mit einem Kredit oder Leasing finanziert wird oder wurde, haben Sie sehr gute Chancen, Ihren Diesel noch lukrativ loszuwerden. Hier zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie herausfinden, wie Ihre Chancen stehen.
Möglichkeit #1: Schadensersatz im Abgasskandal
Wenn Ihr Diesel vom Abgasskandal betroffen ist, dann ist jetzt genau der richtige Zeitpunkt, um aktiv Ihre Rechte gegenüber Volkswagen mit den Marken VW, Audi, SEAT, Skoda und Porsche sowie BMW, Opel und Mercedes-Benz geltend zu machen, da es bereits mehrere tausend verbraucherfreundliche Gerichtsentscheidungen für Autofahrer gibt. Und jeden Tag kommen neue Urteile hinzu, die den Volkswagen-Konzern mit seinen Marken VW, Audi, Skoda, Seat und Porsche sowie die Händler zum Handeln zwingen.
Warten Sie nicht länger – handeln Sie jetzt!
Der Wert Ihres Dieselfahrzeuges ist bereits heute gesunken und wird unserer Einschätzung nach weiter sinken. Die Gründe sind:
- Fahrverbote für Dieselautos in den Innenstädten, denn die gesamte Diesel-Flotte aus neueren und älteren Autos ist durch hohe Stickoxid-Werte viel schmutziger als angenommen.
- hohe Wertverluste für Diesel-Autos
- Stilllegungen von Dieselfahrzeugen, wenn Autobesitzer das zweifelhafte Software-Update – das häufig Probleme am Auto verursacht – nicht aufspielen lassen
Keine Verjährung bis Ende 2019
Volkswagen mit den Marken VW, Audi, SEAT, Skoda und Porsche sitzt den Abgasskandal aus und hofft, dass Sie nicht reagieren und Ihre Ansprüche verjähren. Anders als bisher angenommen verjähren die meisten Ansprüche erst Ende 2019. Das betrifft alle Autos der Marken VW, Audi, Seat und Skoda, wenn der Rückruf des betroffenen Fahrzeugs nach dem 31. Dezember 2015 erfolgte. Trotzdem wird es höchste Zeit jetzt aktiv zu werden – und der Zeitpunkt war nie besser.
Machen Sie jetzt Ihre Rechte geltend – ohne Kostenrisiko und ohne Aufwand
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Rechte gegenüber dem VW Konzern oder den Händlern ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Um Ihre Rechte gegen VW durchzusetzen, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Rückzahlung des Kaufpreises oder ein Neufahrzeug
- einmalige Zahlung von Schadensersatz von bis zu 10.000 Euro, wenn Sie Ihr Fahrzeug behalten wollen
- Auto-Widerrufsjoker: Als weitere Option Ihren Diesel zurückzugeben, prüfen wir kostenfrei bei finanzierten Fahrzeugen Ihren Kredit- oder Leasingvertrag auf einen Widerruf.
Setzen Sie auf unsere Erfahrung und unsere Erfolge
Mit weit über 10.000 Mandanten sind wir einer der führenden Kanzleien im Abgasskandal gegen VW & Co. Wir haben die Erfahrung aus über 5.000 Klagen und können somit täglich den Druck auf die Autohersteller weiter erhöhen, damit Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und unsere Erfolge für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Ist Ihr Auto vom Abgasskandal betroffen und Sie möchten jetzt entschädigt werden? Dann nutzen Sie unseren schnellen und einfachen Online-Check und prüfen Sie zunächst Ihre Chancen gegen VW, BMW, Opel und Mercedes-Benz. Im Anschluss an den Online-Check können Sie noch unsere kostenfreie Erstberatung anfordern. Einfacher geht es nicht!
Möglichkeit #2: Widerruf bei Autokredit- oder Leasingvertrag
Wenn Sie den Kauf oder das Leasing Ihres Autos mit einem Kredit finanziert haben, dann können Sie den sogenannten Auto-Widerrufsjoker ziehen. Dabei ist es egal, ob in Ihrem Auto eine Manipulationssoftware verbaut wurde oder nicht: Den Joker können Sie unabhängig davon ziehen, ob Sie einen Schummel-Diesel fahren oder nicht. Denn in nahezu allen Autokreditverträgen entsprechen die Widerrufsinformationen nicht den gesetzlichen Anforderungen, oder enthalten fehlerhafte Pflichtangaben. Das hat die Konsequenz, dass die sonst übliche Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen hat und die Verträge nach wie vor rückabgewickelt werden können.
Konkret bedeutet das: Durch die Fehler in den Widerrufsinformationen fast aller autofinanzierenden Banken, können die Kunden alle gezahlten Raten und die Anzahlung zurückfordern und das Auto zurückgeben. Dies gilt für alle Verträge ab 10. Juni 2010 – egal welche Marke, ob Diesel oder Benziner, ob neu oder gebraucht. Das bedeutet, dass Sie das Auto praktisch umsonst gefahren sind und es jetzt ohne Verlust zurückgeben können.
Gerne prüfen wir Ihre Vertragsunterlagen und geben Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung.
Ist mein Auto betroffen?
Sofern Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, haben Sie aller Wahrscheinlichkeit nach bereits ein Schreiben von Ihrem Hersteller oder Ihrem Autohaus erhalten. Darin wurden Sie womöglich auch aufgefordert an einem Software-Update teilzunehmen. Wir prüfen um Rahmen einer Beauftragung auch immer die Betroffenheit Ihres Fahrzeugs mit. Wir prüfen im Rahmen einer Online-Beauftragung immer auch kostenfrei die Betroffenheit der Fahrzeuge oder verlangen vom Hersteller eine Auskunft. Dazu sind die Autokonzerne nach unserer Rechtsauffassung mittlerweile auch verpflichtet. Sofern sich nach einer Beauftragung herausstellen sollte, dass Ihr Fahrzeug nicht betroffen ist, wird Ihr Vorgang storniert.
Liste der betroffenen Diesel-Fahrzeuge im Überblick:
| Konzern | Volkswagen AG (VW, Audi, Porsche, Skoda, Seat) | Daimler AG (Mercedes-Benz) | BMW | Opel |
| Motormodelle | EA 189 und EA 897 | OM 622, 626, 642 und 651 | -- | -- |
| Motoren |
1,2, 1,6, 2,0, 3,0 und 4,2 Liter Hubraum |
1,6, 1,8, 2,1, 2,2 und 3,0 Liter Hubraum | 3,0 Liter Hubraum | 1,6 und 2,0 Liter Hubraum |
|
Schadstoffklassen |
Euro 4, Euro 5, Euro 6 | Euro 6 | Euro 6 | Euro 6 |
| Modelle | VW u.a. VW Golf-, Polo- und Passat-Modelle, Tiguan, Polo, Jetta V und VI, Scirocco, Beetle II, Sharan I und II, Touareg |
Diverse Daimler-Modelle, u.a. C-, E-, S-, ML-, G-Klasse und GLC-Modelle, Vito | 750, M550 | Insignia, Zafira, Cascada |
| Audi diverse Audi-Modelle, u.a. A1, A3, A4, A5, A6, A7, A8, Q3, Q5, SQ5, Q7, TT |
||||
| Porsche Cayenne, Macan, Panamera |
||||
| Skoda u. a. Fabia, Rapid, Roomster, Octavia, Superb, Yeti |
||||
| Seat u.a. Alhambra, Altea, Exeo, Leon II, Toledo IV |
||||
| Nutzfahrzeuge u. a. Caddy, Amarok |
Ist Ihr Auto betroffen und Sie möchten jetzt entschädigt werden? Dann nutzen Sie unseren schnellen und einfachen Online-Check und prüfen Sie zunächst Ihre Chancen gegen VW, BMW, Opel und Mercedes-Benz. Im Anschluss an den Online-Check können Sie noch unsere kostenfreie Erstberatung anfordern. Einfacher geht es nicht!
Ihre Möglichkeiten: Ohne Kostenrisiko - ohne Aufwand
Wir bieten Ihnen zwei Möglichkeiten, mit denen Sie Ihre Ansprüche im Abgasskandal gegenüber Volkswagen mit den Marken VW, Audi, SEAT, Skoda und Porsche sowie BMW, Opel und Mercedes-Benz geltend machen können – und einen „Widerrufsjoker“: Sofern Ihr Auto finanziert wurde und Ihr Finanzierungsvertrag formale Fehler enthält, führt ein Widerruf des Kreditvertrages zur Rückabwicklung des Kaufvertrages. Bei neuen Verträgen – seit Juni 2014 – müssen Sie sich nicht einmal die Laufleistung anrechnen lassen. Sie erhalten die Anzahlung und den Tilgungsanteil Ihrer Raten zurück. Bei beiden Angeboten entsteht Ihnen kein Kostenrisiko. Sie können mit Hilfe unseres kostenfreien Online-Checks direkt feststellen, wie Ihre Chancen stehen.
Kaufpreis zurück oder Neufahrzeug
Aufgrund des stetig steigenden Wertverlustes Ihres Diesel-PKW sowie bevorstehenden Fahrverboten lautet unsere klare Empfehlung: Fordern Sie den Kaufpreis gegen Rückgabe des Autos zurück oder verlangen Sie ein vergleichbares Neufahrzeug. Diese Option bieten wir allen PKW-Käufern und Leasingnehmern – egal, ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung und ohne jedes Kostenrisiko.
Auto-Widerrufsjoker: Als weitere Option Ihren Diesel zurückzugeben, prüfen wir kostenfrei bei finanzierten Fahrzeugen Ihren Kredit- oder Leasingvertrag auf einen Widerruf.
Auto behalten & Schadensersatz
Sie wollen Ihr Fahrzeug unbedingt behalten, aber für die Wertminderung, mögliche Mobilitätseinschränkungen durch Fahrverbote und sonstige drohende Belastungen entschädigt werden? Hier können Sie als Schadensersatz eine Summe von bis zu 10.000 Euro und mehr erwarten. Diese Möglichkeit bieten wir allen PKW-Käufern und Leasingnehmern an – egal, ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung. Wir werden für Sie ohne Kostenrisiko direkt aktiv, Ihre Ansprüche durchsetzen, sobald Sie uns beauftragt haben.
Kein Kostenrisiko: Wie geht das?
Unser Anspruch ist es, jedem vom Abgasskandal betroffenen Autofahrer die Möglichkeit zu geben, seine Rechte durchzusetzen – ohne Kostenrisiko und ohne Aufwand. Der Abgasskandal bei Volkswagen mit den Marken VW, Audi, SEAT, Skoda und Porsche sowie BMW, Opel und Mercedes-Benz – und die damit verbundenen Auswirkungen wie Wertverluste, Stilllegungen oder Fahrverbote, haben bei den Betroffenen bereits tiefe Einschnitte im Geldbeutel hinterlassen. Hinzu kommen zweifelhafte Software-Updates, die ganz häufig neue Probleme erzeugen. Genau deshalb wollen wir Ihre Kostenrisiken nicht weiter strapazieren. Bei uns ist es egal, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen oder nicht – wir setzen uns für Ihr Recht ein.
- Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko übernimmt. Sie zahlen lediglich die mit Ihrer Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung.
- Sind Sie nicht rechtsschutzversichert, sorgen wir dafür, dass unser Prozesskostenfinanzierer die außergerichtliche Rechtsdurchsetzung finanziert – ohne Selbstbeteiligung. Wenn ein Gerichtsprozess aussichtsreich erscheint, übernehmen wir die Anfrage für eine Prozessfinanzierung Ihrer individuellen Klage. Sagt der Prozesskostenfinanzierer für die Klage zu, fällt für dieses gerichtliche Verfahren eine Selbstbeteiligung von 89,- Euro an.
- In allen Fällen der Risikoübernahme durch den Prozesskostenfinanzierer – ob außergerichtlich oder in einer individuellen Klage – zahlen Sie nur im Erfolgsfall ein Erfolgshonorar. Dieses beträgt 29 % (inkl. Steuern und Gebühren) von Ihrem wirtschaftlichen Erfolg, den wir für Sie erzielt haben – maximal jedoch 2.900,00 Euro.
- Aber auch wenn Sie überlegen, auf eigenes Kostenrisiko vor Gericht zu gehen, sind wir an Ihrer Seite und entwickeln mit Ihnen die aussichtsreichste Prozessstrategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
- Musterfeststellungsklage: Wenn Sie Käufer eines Autos der Marke VW, Audi, SEAT oder Skoda sind, das mit dem Dieselmotor EA 189 ausgestattet ist, können wir Sie wirksam zur Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG anmelden. Dieser Service ist für Sie kostenfrei und kann ganz einfach über unser spezielles Online-Formular durch Sie erledigt werden.
Hinweis: „Kein Kostenrisiko“ bedeutet demnach nicht „kostenfrei“. Denn Ihnen entstehen Kosten, wenn Sie mit uns einen Erfolg in der Sache erzielt haben und sich deswegen eine angemessene Honorarzahlung auch leisten können (in Höhe von 29% Ihres wirtschaftlichen Erfolges).
Verjährung erst Ende 2019
Anders als bisher angenommen verjähren die meisten Ansprüche erst Ende 2019. Wir empfehlen Ihnen jedoch trotzdem, jetzt schnellstmöglich zu handeln. Wenn der Rückruf Ihres Fahrzeugs durch den Hersteller nach dem 31. Dezember 2015 erfolgte. verjähren die meisten Ansprüche bei allen Marken des VW-Konzerns zum 31. Dezember 2019. Das heißt, dass Sie danach keine Chance mehr haben, Ihre Rechte durchzusetzen. Zudem sind gerade jetzt die Chancen besser denn je. Da die Geltendmachung Ihrer Ansprüche auch für uns einigen Vorlauf benötigt, sollten Sie jetzt schnell aktiv werden.
Was die Autoindustrie mit den PKW-Besitzern macht, ist ein Skandal. Wir kämpfen für jeden einzelnen Autofahrer – egal, ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung.
Philipp J. Caba
Anwalt im Abgasskandal und Teamleiter
Was die Autoindustrie mit den PKW-Besitzern macht, ist ein Skandal. Wir kämpfen für jeden einzelnen Autofahrer – egal, ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung.
Philipp J. Caba
Anwalt im Abgasskandal und Teamleiter
Bei uns sind Sie in besten Händen
Mit weit über 10.000 Mandanten sind wir einer der führenden Kanzleien im Abgasskandal gegen VW & Co. Wir haben die Erfahrung aus über 5.000 Klagen und können somit täglich den Druck auf die Autohersteller weiter erhöhen, damit Sie zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und unsere Erfolge für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
So läuft Ihre Beauftragung bei uns ab:
Wir wollen von Anfang an ein guter und fairer Partner sein. Damit Sie einen Überblick bekommen, wie Ihre Anfrage bei uns abläuft, haben wir die einzelnen Schritte für Sie kurz zusammengefasst:
Schritt für Schritt zu Ihrem Recht im Abgasskandal
Ist Ihr Fahrzeug betroffen?
Sofern Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, haben Sie aller Wahrscheinlichkeit nach bereits ein Schreiben von Ihrem Hersteller oder Ihrem Autohaus erhalten. Darin wurden Sie womöglich auch aufgefordert an einem Software-Update teilzunehmen. Vom Dieselskandal betroffen sind alle Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Skoda, SEAT und Porsche, deren Motoren die Kennung EA 189 oder EA 897 trägt. Bei Mercedes-Benz sind es die Modelle mit der Motorenbezeichnung OM 642 und OM 651. Bei BMW sind es die Baureihen der 5er- und 7er-Reihe. Bei Opel betrifft es die 1,6 und 2,0 Liter Diesel-Modelle Insignia, Zafira und Cascada.
Warum ist der Online-Check sinnvoll?
Mit dem Online-Check können Sie direkt und ohne viel Aufwand Ihre Chancen im Dieselskandal oder beim Widerruf Ihrer Autofinanzierung prüfen. Im Anschluss an den Online-Check können Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung für Ihren Fall anfordern, die wir Ihnen gerne per E-Mail zusenden. Darin erfahren Sie unter anderem, welche Ansprüche Sie haben, wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können und welche Chancen wir für Ihren Fall sehen.
Widerrufsjoker bei Autokrediten
Sofern Ihr Auto finanziert wurde und Ihr Finanzierungsvertrag formale Fehler enthält, führt ein Widerruf des Kreditvertrages zur Rückabwicklung des Kaufvertrages. Bei neuen Verträgen – ab Juni 2014 – müssen Sie sich nach unserer Rechtsauffassung nicht einmal die Laufleistung anrechnen lassen. Sie erhalten die Anzahlung und den Tilgungsanteil Ihrer Raten zurück. Damit hätten Sie eine weitere Option Ihren Diesel zurückzugeben. Wir prüfen kostenfrei bei finanzierten Fahrzeugen Ihren Kreditvertrag auf einen möglichen Widerruf.
Achtung vor Verjährung
Wir empfehlen Ihnen, schnellstmöglich zu handeln, da Ihre Ansprüche verschiedenen Verjährungsfristen unterliegen können. ACHTUNG: Vor allem die Ansprüche gegen alle Marken von Volkswagen verjähren Ende 2019.
Mandantenmeinung
Wir fühlen uns bei der Kanzlei im Abgasskandal bestens aufgehoben. Das Kostenrisiko war von Anfang an überschaubar und wir werden ständig auf dem Laufenden gehalten – alles ohne Papierkram.
Jutta Hartmann
VW Polo, 1.2 TDI
Wir fühlen uns bei der Kanzlei im Abgasskandal bestens aufgehoben. Das Kostenrisiko war von Anfang an überschaubar und wir werden ständig auf dem Laufenden gehalten – alles ohne Papierkram.
Jutta Hartmann
VW Polo, 1.2 TDI
Von Experten empfohlen
Finanztip, das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin empfiehlt im Abgasskandal ausdrücklich die Anwaltskooperation VW Verhandlung als spezialisierte Kanzleien, zu der auch Gansel Rechtsanwälte gehört.
Sie wollen jetzt Ihre Rechte im Abgasskandal durchsetzen? Machen Sie jetzt schnell & bequem den Online-Check:
Sie können schnell und einfach direkt online prüfen, wie Ihre Chancen gegen alle Marken von Volkswagen sowie gegen BMW, Mercedes-Benz und Opel stehen. Fordern Sie direkt nach dem Online-Check noch unsere kostenfreie und umfangreiche Erstberatung an. Einfacher und sicherer geht es nicht.

Die Erfolgsaussichten werden zunehmend besser!

Das, was VW macht, ist der Skandal im Skandal.

Das kann sich enorm auswirken, weil man das Auto ohne nennenswerte Kosten gefahren hat.



