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Warum erhalte ich eine Rechnung, obwohl ich rechtsschutzversichert bin?

Unsere Kanzlei rechnet direkt mit Ihnen als Mandant*in ab – nicht mit Ihrer Versicherung. Ihre Rechtsschutzversicherung hat die Pflicht, Sie von unseren gesetzlich festgelegten Anwaltskosten freizustellen. Leider lehnen einige Versicherer eine vollständige Übernahme ab, obwohl unsere Gebühren rechtlich begründet und berechtigt sind. Bitte beachten Sie: Wir haben keinen direkten Zahlungsanspruch gegenüber Ihrer Versicherung, sondern ausschließlich gegenüber Ihnen als Vertragspartner. Selbst wenn Ihre Versicherung zahlt, müsste das Geld rechtlich erst über Sie an uns weitergeleitet werden. Um diesen unnötigen Umweg zu vermeiden, verrechnen wir zulässigerweise direkt mit Ihrem Anspruch.