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Hartz-4-Widerspruch: Durch kostenlosen Widerspruch zu mehr Geld

  • 50 % aller Hartz-4-Empfänger:innen erhalten zu wenig Geld.
  • Das Vorgehen gegen einen Hartz-4-Bescheid ist kostenlos.
  • Bis zu 650 Euro mehr im Jahr lassen sich aus einem Bescheid herausholen.

Bescheid jetzt kostenlos prüfen & Widerspruch einlegen

Unsere Anwälte sind bekannt aus

Hartz-4-Bescheid prüfen lassen: Warum ist eine kosten­lose Prü­fung sinn­voll?

Jeder zweite Hartz-4-Bescheid ist fehlerhaft. Zu diesem Ergebnis kamen die Partneranwält:innen unseres Kooperationspartners „rightmart“​​​​​​​ nach Prüfung zehntausender Bescheide des Jobcenters. Darunter fallen nicht nur die üblichen Bewilligungsbescheide, sondern auch Sanktionsbescheide, Ablehnungsbescheide oder auch Änderungsbescheide.

Diese Fehler bedeuten am Ende bares Geld, die letztlich bei den Empfänger:innen fehlen und unter Umständen Existenzen bedrohen können. Deswegen ist es in jedem Fall ratsam, seinen Bescheid einmal kostenlos auf Fehler prüfen zu lassen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. Bei erfolgreichem Widerspruch können für den/die Betroffene:n bis zu 650 Euro mehr im Jahr herausgeholt werden.

Unser Kooperationspartner „rightmart“​​​​​​​ betreibt die Webseite „Hartz4Widerspruch“. Darüber können Sie Ihren Bescheid nicht nur kostenfrei von Anwält:innen auf Fehler prüfen lassen, sondern bei Erfolgschancen auch direkt die Einlegung eines Widerspruchs veranlassen – 100 % kostenlos.

Bescheid jetzt kostenlos prüfen & Widerspruch einlegen

Laut der Bundesagentur für Arbeit ist ein Widerspruch gegen das Jobcenter in mehr als 35 % der Fälle erfolgreich. Unser Kooperationspartner hat teilweise sogar weitaus höhere Erfolgsquoten vorzuweisen.

Und das Beste an diesem Vorgehen: Die Prüfung und Einlegung des Widerspruchs ist kostenlos und bedeutet für Sie keinerlei finanzielles Risiko.

Warum ist die Einlegung des Widerspruchs gegen meinen Hartz-4​​​​-Bescheid kosten­los?

Allgemein ist von der deutschen Gesetzgebung vorgesehen, dass jede:r Mitbürger:in Anspruch auf das eigene Recht hat. Wer Grundsicherung erhält und sich keinen Rechtsbeistand leisten kann, wird hier in der Regel vom Staat in Form von Beratungshilfen und Prozesskostenhilfen unterstützt. Um die Hilfen zu erhalten, müssen Sie in der Regel einen Antrag bei Gericht stellen.

Diesen Schritt sparen Sie sich mit unserem Kooperationspartner. Ohne Antragstellung übernimmt Hartz4Widerspruch nicht nur die kostenlose Prüfung, sondern legt für Sie auch den Widerspruch ein.

Wie gehe ich am besten vor?

Wenn Sie Ihren Bescheid kostenlos auf Fehler prüfen lassen möchten, müssen Sie nur ein paar Details zu Ihrem Bescheid eingeben.

Die kostenlose Bußgeldprüfung wird dann innerhalb von nur einer Minute in die Wege geleitet. Wenn der Bescheid fehlerhaft ist, wird das Jobcenter durch den Widerspruch über die gefundenen Fehler informiert. Bei erfolgreicher Einlegung des Widerspruchs heißt es für Sie nur noch „kassieren“.

  • 1 Online-Formular öffnen
  • 2 Bescheid-Details eingeben
  • 3 Widerspruch einlegen​​​​​​
  • 4 Geld erhalten​​​​​​

Häufige Fragen zum Thema Hartz-4-Widerspruch

Wie muss der Widerspruch gegen den Hartz-4-Be­scheid ein­ge­legt werden?

Der Widerspruch gegen einen Hartz-4-Bescheid muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, den Widerspruch mündlich beim Jobcenter einzulegen. Dieser Weg ist jedoch recht unsicher, da mündliche Widersprüche ohne entsprechende Nachweise schnell verloren gehen können.

Wer hat überhaupt Anspruch auf Hartz 4?

Grundsätzlich haben alle

  • erwerbsfähigen,
  • hilfebedürftigen Personen
  • zwischen 15 und Renteneintrittsalter
  • mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutschland

Anspruch auf Hartz 4.

Woher weiß ich, welche Fehler in meinem Be­scheid ge­macht wurden?

Im Rahmen der kostenlosen Prüfung erhalten Sie auch einen kostenlosen Prüfbericht. Der Bericht zeigt Ihnen nicht nur, wo welche Fehler gemacht wurden, sondern auch, anhand eines Ampelprinzips, wie schwerwiegend die Fehler sind.

Hartz-4-Widerspruch Rechner: Wie viel Hartz 4 steht mir tat­sächlich zu?

Wie viel Hartz 4 Ihnen zusteht, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählt insbesondere Ihre monatliche Kaltmiete und ob Sie Kinder haben.

Ihren möglichen Hartz-4-Anspruch können Sie beispielsweise auch auf der Webseite von Hartz4Widerspruch kostenlos nachrechnen lassen.

​​​​​​​Hier geht es zum Hartz-4-Rechner

Gansel Rechtsanwälte – Mehrfach ausgezeichnet und mit viel Erfahrung.

Gansel Rechtsanwälte wurde nicht nur von der Wirtschaftswoche mehrfach ausgezeichnet. Wir bringen auch die Erfahrung aus über 50.000 Mandaten in jeden einzelnen Fall ein. Dabei kombinieren wir Effizienz durch fortschrittliche Technik mit der Expertise unserer spezialisierten Rechtsanwälte. So können wir die bestmöglichen Chancen auf einen Erfolg garantieren. Machen auch Sie sich mit unserer Hilfe stark für Ihre Rechte!