Online-Darlehensprüfung
Vorfälligkeitsentschädigung für Ihre Kund:innen zurückholen oder vermeiden
Wir holen für Ihre Kund:innen geleistete Entschädigungszahlungen von der Bank zurück oder verhindern eine anstehende Zahlung bei vorzeitiger Beendigung des Immobilienkredits. Mit Gansel Rechtsanwälte gibt es kein Kostenrisiko – auch ohne Rechtsschutzversicherung.
Hinweis: Klicken Sie hier für unsere Checkliste mit den Mandatierungsbedingungen
Damit wir für Ihre Kund:innen tätig werden können, müssen die Punkte dieser Checkliste erfüllt sein:
- Abschluss des Darlehensvertrags ab dem 21. März 2016
- Vorfälligkeitsentschädigung und Vorfälligkeitsentgelt* (nicht Nichtabnahmeentschädigung)
- Grund für die vorzeitige Darlehensrückzahlung muss der Verkauf der den Darlehensvertrag besichernden Immobilie sein
- Vorfälligkeitsentschädigung wurde innerhalb der vergangen drei Jahre oder im aktuell laufenden Jahr gezahlt oder zumindest bereits von der Bank beziffert
- Aufgrund der Wirtschaftlichkeit für die Mandant:innen: Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung nicht unter 5000 Euro
- Banken, gegen die wir derzeit nicht vorgehen: Allianz LV, Bayern LV, Debeka LV, LBS Bayerische Bausparkasse sofern kein Sondertilgungsrecht vereinbart wurde
*Das Vorfälligkeitsentgelt ist mit dem Ansatz von Gansel Rechtsanwälte eigentlich nicht angreifbar, allerdings stellt sich eine solche Entgeltforderung gelegentlich als Vorfälligkeitsentschädigung heraus. Wir unterziehen diese Fälle daher trotzdem einer Prüfung
Jetzt bequem online prüfen lassen
Dauer: 4-5 Minuten
Bitte beachten Sie: Wenn Ihr/e Kund:in Darlehensverträge bei mehreren verschiedenen Banken hat, bitten wir Sie, jeweils ein Mandatierungsformular pro Bank auszufüllen.