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Online-Darlehensprüfung

Vorfälligkeitsentschädigung für Ihre Kund:innen zurückholen oder vermeiden

Wir holen für Ihre Kund:innen geleistete Entschädigungszahlungen von der Bank zurück oder verhindern eine anstehende Zahlung bei vorzeitiger Beendigung des Immobilienkredits. Mit Gansel Rechtsanwälte gibt es kein Kostenrisiko – auch ohne Rechtsschutzversicherung.

Hinweis: Klicken Sie hier für unsere Checkliste mit den Mandatierungsbedingungen

Damit wir für Ihre Kund:innen tätig werden können, müssen die Punkte dieser Checkliste erfüllt sein:

  1. Abschluss des Darlehensvertrags ab dem 21. März 2016
  2. Vorfälligkeitsentschädigung und Vorfälligkeitsentgelt* (nicht Nichtabnahmeentschädigung)
  3. Grund für die vorzeitige Darlehensrückzahlung muss der Verkauf der den Darlehensvertrag besichernden Immobilie sein
  4. Vorfälligkeitsentschädigung wurde innerhalb der vergangen drei Jahre oder im aktuell laufenden Jahr gezahlt oder zumindest bereits von der Bank beziffert
  5. Aufgrund der Wirtschaftlichkeit für die Mandant:innen: Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung nicht unter 5000 Euro
  6. Banken, gegen die wir derzeit nicht vorgehen: Allianz LV, Bayern LV, Debeka LV, LBS Bayerische Bausparkasse sofern kein Sondertilgungsrecht vereinbart wurde

*Das Vorfälligkeitsentgelt ist mit dem Ansatz von Gansel Rechtsanwälte eigentlich nicht angreifbar, allerdings stellt sich eine solche Entgeltforderung gelegentlich als Vorfälligkeitsentschädigung heraus. Wir unterziehen diese Fälle daher trotzdem einer Prüfung

Jetzt bequem online prüfen lassen

Dauer: 4-5 Minuten

Bitte beachten Sie: Wenn Ihr/e Kund:in Darlehensverträge bei mehreren verschiedenen Banken hat, bitten wir Sie, jeweils ein Mandatierungsformular pro Bank auszufüllen.

Ihre Spreefels-Partner-ID:

Spreefels ist unser Partner für die Kooperation mit Maklern und Vermittlern. Anhand Ihrer Spreefels-Partner-ID können wir Sie identifizieren und Ihnen den folgenden Fall zuordnen. Sollten Sie noch kein Partner sein, können Sie sich hier unverbindlich und einfach online registrieren.

Angaben zum Darlehen: Bitte geben Sie die Daten Ihres Kunden ein

In welcher Situation befindet sich Ihr Kunde?

Beauftragung zu früh

Wenn der Verkauf der Immobilie nicht unmittelbar bevorsteht, können wir eine Mandatierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht empfehlen. Gern kommen wir in Kürze nochmal mit dem Thema auf Sie zu, nutzen Sie hierfür unseren kostenfreien Informationsservice:

 

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Eine Beauftragung nehmen wir aktuell nur an, wenn eine der genannten Auswahlmöglichkeiten zutrifft. Unserer Erfahrung nach bestehen derzeit keine hinreichenden Erfolgsaussichten für ein Vorgehen, wenn das Darlehen aus einem anderen Grund vorzeitig abgelöst wird.
 
Eine Beauftragung nehmen wir aktuell nur an, wenn eine der genannten Auswahlmöglichkeiten auf Ihren Fall zutrifft. Unserer Erfahrung nach bestehen derzeit keine hinreichenden Erfolgsaussichten für ein Vorgehen, wenn das Darlehen aus einem anderen Grund vorzeitig abgelöst wird.
Ausstieg aus einem laufenden Immobilienkredit um Zinsen zu sparen?

Der Kunde muss eine Entschädigung an seine Bank zahlen, weil er vorzeitig aus einem laufenden Immobiliendarlehensvertrag aussteigen möchte, um bei seinem aktuellen oder einem anderen Kreditinstitut bessere Zinsen zu erhalten bzw. seine monatliche Belastung zu reduzieren? Dann nutzen Sie bitte jetzt das Formular unter folgendem Link. Dort erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Zur kostenfreien Prüfung Ihrer Umschuldungarrow-rightcheck

Wenn ein Darlehen im Zuge einer Trennung / Scheidung vorzeitig zurückgezahlt wird, stehen häufig zwei Darlehensnehmer:innen im Vertrag. Im Idealfall stimmen beide Parteien unserer Beauftragung zu; tragen Sie dann bitte im Folgenden die Namen beider Darlehensnehmer:innen in unser Webformular ein. Ist eine Beauftragung nur durch eine:n der Darlehensnehmer:innen gewünscht, benötigen wir für ein Vorgehen eine Abtretungsvereinbarung der zweiten Partei. Geben Sie in diesem Fall nur Ihren eigenen Namen als Darlehensnehmer:in an.

Wichtig ist, dass es sich auch genau um die Immobilie (Haus oder Wohnung) handelt, die im Darlehensvertrag des Kunden unter „Sicherheiten” eingetragen ist.

Die Bank des Kunden hat eine nachträgliche Erhöhung des Darlehens abgelehnt. Deshalb hat der Kunde die Gesamtsumme unter denselben Bedingungen bei einer anderen Bank neu finanziert.

Die Bank des Kunden hat eine nachträgliche Erhöhung des Darlehens abgelehnt. Der Kunden hat aber von einer anderen Bank das Angebot erhalten, die Gesamtsumme unter denselben Bedingungen neu zu finanzieren.

Die Bank des Kunden hat eine nachträgliche Erhöhung des Darlehens abgelehnt. Der Kunde hat aber von einer anderen Bank das Angebot erhalten, die Gesamtsumme unter denselben Bedingungen neu zu finanzieren.

Tut uns leid, derzeit bieten wir keine Bearbeitung von Fällen im Bereich Nichtabnahmeentschädigung an.

Sie können mit einen Darlehen, bei dem eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt wird, fortfahren.

Tut uns leid, derzeit bieten wir keine Bearbeitung von Fällen im Bereich Nichtabnahmeentschädigung an.

Sie können mit einen Darlehen, bei dem eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt wird, fortfahren.

Beauftragung nicht möglich

Ohne die Angabe zur Höhe der zu zahlenden Entschädigung ist eine Beauftragung nicht möglich. Diese erhalten Sie wie folgt:

 

Der Kunde hat einen gesetzlichen Anspruch gegen Ihre Bank auf Mitteilung der zu erwartenden Entschädigungssumme. Hierfür kann ganz einfach eine E-Mail an die Bank versendet werden, mit der Mitteilung, dass über eine Veräußerung der finanzierten Immobilie nachgedacht wird und mit der Bitte um Mitteilung der Vorfälligkeitsentschädigung. Sobald die Höhe der Entschädigungszahlung mitgeteilt wurde (eine konkrete Berechnung ist nicht erforderlich), kann die rechtliche Vertretung hier beauftragt werden.

Fügen Sie weitere Darlehen hinzu um fortzufahren

Aus wirtschaftlichen Gründen können wir ein Vorgehen gegen die Bank des Kunden nicht empfehlen. Gerne können Sie weitere Darlehen hinzufügen, um fortzufahren.

Zur kostenfreien Prüfung für Verträge vor dem 21.03.2016
Sofern der Kunde seinen Darlehensvertrag vor dem 21.03.2016 geschlossen hat, können Sie gerne unser Online-Formular speziell für diesen Zeitraum nutzen. Sie erhalten dort ebenfalls eine kostenfreie Erstberatung von unseren Experten.
 

Tut uns leid, aber wir können Ihnen zu den Darlehensverträgen des von Ihnen ausgewählten Kreditinstituts im Moment keine Einschätzung anbieten.

Unser Tipp

Melden Sie sich gerne zu unserem kostenfreien Newsletter an. Darin erhalten Sie einmal im Monat aktuelle Rechtstipps und exklusive Informationen zum Geldsparen.

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Das von Ihnen ausgewählte Kreditinstitute ist unserer Auffassung nach leider nicht über §502 angreifbar, da die Informationen zur Berechnung der VFE im Vertrag hinreichend sind.

Ihr Anspruch für dieses Darlehen ist womöglich verjährt.
Aufgrund des Zeitpunktes, zu dem Sie die Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt haben, spricht leider viel dafür, dass etwaige Rückforderungsansprüche für dieses Darlehen bereits verjährt sind. Sie können dennoch mit einer Prüfung des Falles fortsetzten, wenn noch weitere Darlehen enthalten sind.
Beauftragung nicht möglich
Ohne die Angabe zur Höhe der zu zahlenden Entschädigung ist eine Beauftragung nicht möglich. Wir möchten Ihnen dennoch zwei Tipps geben, wie Sie eine Beauftragung kurzfristig nachholen können.
 
  • Tipp 1: Sie nutzen einfach unseren kostenfreien Online-Rechner zur Berechnung der Entschädigungszahlung. Dort können Sie mit wenigen Klicks direkt berechnen, welchen Betrag Ihre Bank als Vorfällig­keits­entschädigung bzw. Nicht­abnahme­entschädigung verlangen wird. Zum kostenfreien Online-Rechner
  • Tipp 2: Als Kunde haben Sie einen gesetzlichen Anspruch gegen Ihre Bank auf Mitteilung der zu erwartenden Entschädigungssumme. Hierfür können Sie ganz einfach eine E-Mail an Ihre Bank versenden, dieser mitteilen, dass Sie über eine Veräußerung der finanzierten Immobilie nachdenken und um Mitteilung der Vorfälligkeitsentschädigung bzw. Nichtabnahmeentschädigung bitten. Sobald Ihnen die Höhe der Entschädigungszahlung mitgeteilt wurde (eine konkrete Berechnung ist nicht erforderlich), können Sie uns mit der rechtlichen Vertretung hier beauftragen.

WICHTIG: Sofern die Finanzierung aus mehreren Darlehen bei einer Bank besteht für die eine Entschädigungszahlung anfällt, nutzen Sie bitte den Button "+ Darlehen hinzufügen", um weitere Verträge hinzuzufügen.

Zweites Darlehen: Bitte geben sie die Daten des Kunden ein

Der Anspruch für dieses Darlehen ist womöglich verjährt.
Aufgrund des Zeitpunktes, zu dem der kunde die Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt hat, spricht leider viel dafür, dass etwaige Rückforderungsansprüche für dieses Darlehen bereits verjährt sind. Sie können dennoch mit einer Prüfung des Falles fortsetzten, wenn noch weitere Darlehen enthalten sind.
Beauftragung nicht möglich
Ohne die Angabe zur Höhe der zu zahlenden Entschädigung ist eine Beauftragung nicht möglich. Wir möchten Ihnen dennoch zwei Tipps geben, wie Sie eine Beauftragung kurzfristig nachholen können.
 
  • Tipp 1: Sie nutzen einfach unseren kostenfreien Online-Rechner zur Berechnung der Entschädigungszahlung. Dort können Sie mit wenigen Klicks direkt berechnen, welchen Betrag Ihre Bank als Vorfällig­keits­entschädigung bzw. Nicht­abnahme­entschädigung verlangen wird. Zum kostenfreien Online-Rechner
  • Tipp 2: Als Kunde haben Sie einen gesetzlichen Anspruch gegen Ihre Bank auf Mitteilung der zu erwartenden Entschädigungssumme. Hierfür können Sie ganz einfach eine E-Mail an Ihre Bank versenden, dieser mitteilen, dass Sie über eine Veräußerung der finanzierten Immobilie nachdenken und um Mitteilung der Vorfälligkeitsentschädigung bzw. Nichtabnahmeentschädigung bitten. Sobald Ihnen die Höhe der Entschädigungszahlung mitgeteilt wurde (eine konkrete Berechnung ist nicht erforderlich), können Sie uns mit der rechtlichen Vertretung hier beauftragen.

Tut uns leid, derzeit bieten wir keine Bearbeitung von Fällen im Bereich Nichtabnahmeentschädigung an.

Sie können aber mit allen Darlehensverträgen für die eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt wird fortfahren.

Drittes Darlehen: Bitte geben Sie die Daten des Kunden ein

Der Anspruch für dieses Darlehen ist womöglich verjährt.
Aufgrund des Zeitpunktes, zu dem der Kunde die Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt hat, spricht leider viel dafür, dass etwaige Rückforderungsansprüche für dieses Darlehen bereits verjährt sind. Sie können dennoch mit einer Prüfung des Falles fortsetzten, wenn noch weitere Darlehen enthalten sind.
Beauftragung nicht möglich
Ohne die Angabe zur Höhe der zu zahlenden Entschädigung ist eine Beauftragung nicht möglich. Wir möchten Ihnen dennoch zwei Tipps geben, wie Sie eine Beauftragung kurzfristig nachholen können.
 
  • Tipp 1: Sie nutzen einfach unseren kostenfreien Online-Rechner zur Berechnung der Entschädigungszahlung. Dort können Sie mit wenigen Klicks direkt berechnen, welchen Betrag Ihre Bank als Vorfällig­keits­entschädigung bzw. Nicht­abnahme­entschädigung verlangen wird. Zum kostenfreien Online-Rechner
  • Tipp 2: Als Kunde haben Sie einen gesetzlichen Anspruch gegen Ihre Bank auf Mitteilung der zu erwartenden Entschädigungssumme. Hierfür können Sie ganz einfach eine E-Mail an Ihre Bank versenden, dieser mitteilen, dass Sie über eine Veräußerung der finanzierten Immobilie nachdenken und um Mitteilung der Vorfälligkeitsentschädigung bzw. Nichtabnahmeentschädigung bitten. Sobald Ihnen die Höhe der Entschädigungszahlung mitgeteilt wurde (eine konkrete Berechnung ist nicht erforderlich), können Sie uns mit der rechtlichen Vertretung hier beauftragen.

Tut uns leid, derzeit bieten wir keine Bearbeitung von Fällen im Bereich Nichtabnahmeentschädigung an.

Sie können aber mit allen Darlehensverträgen für die eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt wird fortfahren.

Viertes Darlehen: Bitte geben Sie Ihre Daten ein

Ihr Anspruch für dieses Darlehen ist womöglich verjährt.
Aufgrund des Zeitpunktes, zu dem Sie die Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt haben, spricht leider viel dafür, dass etwaige Rückforderungsansprüche für dieses Darlehen bereits verjährt sind. Sie können dennoch mit einer Prüfung des Falles fortsetzten, wenn noch weitere Darlehen enthalten sind.
Beauftragung nicht möglich
Ohne die Angabe zur Höhe der zu zahlenden Entschädigung ist eine Beauftragung nicht möglich. Wir möchten Ihnen dennoch zwei Tipps geben, wie Sie eine Beauftragung kurzfristig nachholen können.
 
  • Tipp 1: Sie nutzen einfach unseren kostenfreien Online-Rechner zur Berechnung der Entschädigungszahlung. Dort können Sie mit wenigen Klicks direkt berechnen, welchen Betrag Ihre Bank als Vorfällig­keits­entschädigung bzw. Nicht­abnahme­entschädigung verlangen wird. Zum kostenfreien Online-Rechner
  • Tipp 2: Als Kunde haben Sie einen gesetzlichen Anspruch gegen Ihre Bank auf Mitteilung der zu erwartenden Entschädigungssumme. Hierfür können Sie ganz einfach eine E-Mail an Ihre Bank versenden, dieser mitteilen, dass Sie über eine Veräußerung der finanzierten Immobilie nachdenken und um Mitteilung der Vorfälligkeitsentschädigung bzw. Nichtabnahmeentschädigung bitten. Sobald Ihnen die Höhe der Entschädigungszahlung mitgeteilt wurde (eine konkrete Berechnung ist nicht erforderlich), können Sie uns mit der rechtlichen Vertretung hier beauftragen.

Tut uns leid, derzeit bieten wir keine Bearbeitung von Fällen im Bereich Nichtabnahmeentschädigung an.

Sie können aber mit allen Darlehensverträgen für die eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt wird fortfahren.

Schritt 2: Persönliche Daten des Kunden

Um rechtliche Streitfragen über die Wirksamkeit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu vermeiden, sollten sämtliche Kreditnehmer:innen das Mandat erteilen. Um die Mandatierung zu erleichtern reicht es zunächst aus, dass lediglich ein Kreditnehmer:in die Online-Mandatierung unterschreibt. Falls wir die Unterschrift weiterer Kreditnehmer:innen im weiteren Verlauf benötigen, werden wir diese gesondert anfordern.

Zweite:r Darlehensnehmer:in

Schritt 3: Rechtsschutzversicherung

Unsere Erfahrung zeigt, dass ein Vorgehen gegen eine Entschädigungszahlung nur in Ausnahmefällen ohne anwaltliche Vertretung erfolgreich ist. Lassen Sie uns daher bitte bereits jetzt wissen, ob Ihr Kunde über eine Rechtsschutzversicherung verfügt und geben die entsprechenden Daten an. Nachdem Sie das Formular abgesendet und alle notwendigen Dokumente hochgeladen haben werden wir den Fall und die Finanzierungsmöglichkeiten direkt prüfen. Sobald unsere Prüfung zu dem Schluss kommt, dass eine Vertretung erfolgversprechend und wirtschaftlich interessant ist, kann uns Ihr Kunde bequem und einfach online beauftragen. Sollten wir im Rahmen der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass sich die Vertretung für nicht lohnt oder keine Erfolgsaussichten gegeben sind, informieren wir Sie und Ihren Kunden umgehend. Es entstehen bis dahin keinerlei Kosten.

Wichtig: Um eine erste Einschätzung darüber geben zu können, ob die Kosten der Vertretung von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden könnten, benötigen wir noch ein paar weitere Informationen.

Angaben zu Ihrer Rechtsschutzversicherung

Übernahme der Kosten durch die Versicherung nicht möglich

Rechtsstreitigkeiten, die in ursächlichem Zusammenhang mit der Finanzierung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks und/oder eines neu errichteten oder zu errichtenden Gebäudes oder Gebäudeteils stehen, fallen in der überwiegenden Anzahl der Fälle leider nicht unter den Versicherungsschutz, da diese in den entsprechenden allgemeinen Versicherungsbedingungen explizit ausgeschlossen wurden. Dies gilt in der Regel auch dann, wenn eine schlüsselfertige Neubauimmobilie finanziert wurde oder wenn es sich um eine Anschlussfinanzierung für eine Neubauimmobilie handelt.

Bitte wählen Sie weiter oben eine andere Finanzierungsart (Prozessfinanzierung oder Selbstzahler), sofern dies unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit Ihres Falls möglich ist.

%

Die Rechtsschutzversicherung könnte die Kosten übernehmen

Alle Kriterien sind zunächst erfüllt, damit unser spezialisiertes Rechtsschutzversicherungs-Team die Übernahme der Kosten bei der Rechtsschutzversicherung anfragt und durchsetzt.

triangle with all three sides equal

Unser Service-Versprechen: Sie haben trotz Ihrer Unterschrift kein Risiko. Stellt sich nach Ihrer Beauftragung und der danach folgenden, intensiven Prüfung Ihrer Daten heraus, dass Ihr Fall keine guten Aussichten auf Erfolg hat, informieren wir Sie über alternative Möglichkeiten oder legen das Mandat nieder, sofern Sie das wünschen.

Es entstehen Ihnen dadurch weder Kosten noch tragen Sie ein Risiko. Sie können nur profitieren und stehen danach keinesfalls schlechter da als jetzt.

* = Pflichtfeld