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Online-Beauftragung

Online-Beauftragung: Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen

Unsere Erfahrung zeigt, dass ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ohne anwaltliche Vertretung zwecklos ist. Beauftragen Sie uns deshalb bequem online, um sich bestmöglich gegen den im Raum stehenden Vorwurf zu wehren!

★ Unsere Fairness-Garantie: Wir prüfen Ihren Fall detailliert und sagen Ihnen ehrlich und transparent, ob sich ein Vorgehen lohnt. Falls nicht, entstehen Ihnen keine Kosten. Sollten wir nach unserer Prüfung gute Chancen für das Verfahren gegenüber der Behörde erkennen, werden wir für Sie fristgerecht den Einspruch einlegen, Ihre Akte beantragen, diese juristisch prüfen und gegen den Bußgeldbescheid weiter vorgehen. Unser Ziel ist es, Sie gegen den Ordnungswidrigkeitenvorwurf zu verteidigen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Jetzt bequem online beauftragen

    Dauer: 4-5 Minuten

Was wird Ihnen vorgeworfen?

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Weiteres Vorgehen nicht empfehlenswert

Aus Ihren Angaben geht hervor, dass Sie weder mit einem Punkteeintrag in Flensburg oder gar einem Fahrverbot rechnen müssen.

Wir können Ihnen daher kein weiteres Vorgehen empfehlen!

Sollten Sie dennoch interessiert sein, dass wir in Ihrer Angelegenheit tätig werden, schicken Sie uns bitte Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid als PDF oder Handy-Bild, an: .

Schritt 2: Persönliche Daten des Fahrers / der Fahrerin

Außerdem benötigen wir für die Beantragung des Fahreignungsregisterauszugs folgende wichtige Daten des Fahrers/ der Fahrerin:

Schritt 3: Finanzierungsoptionen

Die Chancen auf Erfolg mit einem anwaltlichen Einspruch in Ihrem Ordnungswidrigkeitsverfahren sind um ein Vielfaches größer als der Selbstversuch. Für einen zweiten Anlauf fehlt meist die Zeit wegen sehr kurzer Fristen. Um direkt loszulegen wählen Sie bitte aus, welche Finanzierung für das Verfahren für Sie in Frage kommt:

Ohne Kostenrisiko mit Rechtsschutzversicherung Unsere Empfehlung

Lassen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Vertretung und den Einspruch übernehmen – genau für diesen Fall haben Sie sich versichert. Bei einer Kostenübernahme trägt die Rechtsschutzversicherung alle Kosten und Honorare für die Vertretung. Sie müssen lediglich die ggf. mit Ihrer Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung tragen. Verwehrt die Rechtsschutzversicherung (berechtigt) die Kostenübernahme, informieren wir Sie umgehend und besprechen Alternativen. Die vollständige Kommunikation und Klärung der Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung übernehmen wir kostenfrei für Sie.

Unser Angebot für Selbstzahler

Sie haben keine Rechtsschutzversicherung oder möchten diese nicht in Anspruch nehmen? Dann können Sie die Kosten für die ersten anwaltlichen Schritte auch selbst übernehmen. Ziel ist es, Ihre Geldbuße und oder ein Fahrverbot – und die weiteren drohenden Konsequenzen abzumildern, oder gänzlich abzuwehren. Um das Kostenrisiko für Sie zu minimieren, haben wir ein Vergütungsmodell mit zwei Stufen für Sie entwickelt. Die Leistungen darin bauen aufeinander auf:

  • Vergütungsstufe 1: Wir fordern Akteneinsicht an und legen Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid ein, sofern dieser Ihnen schon vorliegt. Sollte dieser Ihnen noch nicht vorliegen werden wir Einspruch einlegen, sobald Sie den Bußgeldbescheid erhalten und an uns übermittelt haben. Diese Leistung rechnen wir pauschal mit 200,00 Euro (inkl. MwSt) ab.
  • Vergütungsstufe 2: Wenn der Einspruch zunächst nicht erfolgreich war, gehen wir weiter ins außergerichtliche Verfahren gegen die Behörden. Diese Leistung rechnen wir ebenfalls pauschal mit 200,00 Euro (inkl. MwSt.) ab.

Wichtig: In vielen Fällen konnten wir bereits mit einem Einspruch oder dann spätestens mit der weiteren Verhandlung eine Milderung des Bußgelds und/oder Fahrverbots bzw. Beilegung der gesamten Angelegenheit erreichen. Das bedeutet, dass Ihr Verfahren mit maximal 400,00 Euro (inkl. MwSt.) erfolgreich abgeschlossen ist.

Sollte der Einspruch nicht erfolgreich sein, unterbreiten wir Ihnen ein separates Angebot für die Vertretung vor Gericht.

JETZT MANDAT ERTEILEN

Gegenstand der Beauftragung bezieht sich hierbei ausschließlich auf die Vorwürfe im Verkehrsrecht, mit dem Ziel, die angedrohte Geldbuße sowie weitere Konsequenzen abzumildern oder gänzlich abzuwenden. Die anwaltliche Tätigkeit erfolgt zunächst im behördlichen Einspruchsverfahren.

Achtung: Die Einspruchsfrist bei Ordnungswidrigkeiten liegt bei lediglich 14 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Es ist deshalb notwendig, dass wir umgehend für Sie tätig werden. Um das zu gewährleisten, bitten wir Sie im Folgenden auf das gesetzlich vorgegebene Widerrufsrecht von ebenfalls 14 Tagen zu verzichten und es so zu ermöglichen, dass wir direkt mit der Bearbeitung Ihres Falles starten können:

ACHTUNG:

Wir weisen darauf hin, dass bei Vorliegen eines Bußgeldbescheides dieser sofort an die Kanzlei digital übermittelt werden muss. Sollte die Übermittlung erst einen Tag vor Ende der Einspruchsfrist stattgefunden haben, ist die Kanzlei berechtigt das Mandat zur Sicherstellung der sachgerechten Bearbeitung zu kündigen. Sie werden in diesem Fall gesondert über diesen Umstand informiert.

Bitte rechnen Sie 5 plus 1.
Unterschrift

Bitte unterschreiben Sie mit der Maus oder mit dem Finger (Touch) in nachfolgendem Feld:

* Pflichtfeld

Hinweis: Falls Sie noch Fragen haben oder Hilfe beim Ausfüllen des Formulars benötigen, rufen Sie gerne unsere Experten an unter: 030-31198704

  Ihre Daten werden nach den gesetzlichen Bestimmungen verschlüsselt und sicher übertragen.